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   BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98   

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BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98 (https://dejure.org/1998,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1998 - 7 B 120.98 (https://dejure.org/1998,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 7 B 120.98 (https://dejure.org/1998,2013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Öffentlichkeit der Verhandlung - Aushang vor dem Sitzungssaal - Zugänglichkeit - Hinweis auf die Öffentlichkeit - Verstoß gegen die Denkgesetze bei Bewertung von Indizien - Begründung von Sachaufklärungsrügen - Sog SMAD-Befehl Nr. 447 - ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VwGO § 55; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; GVG § 169 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu Fragen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 95
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Diese Rüge genügt ebenfalls nicht den Begründungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn die Kläger arbeiten keinen der angegriffenen Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz heraus, der in Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, auf dem das von ihnen herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (BVerwGE 101, 201) beruht.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Ob und inwieweit die Durchführung dieses Befehls in Einzelfällen über den 7. Oktober 1949 hinaus andauerte, ist unerheblich, weil er - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - ausgeführt hat - ein typischer Anwendungsfall eines die Gründung der DDR überdauernden Vollzugsauftrags der sowjetischen Besatzungsmacht war (vgl. dazu den die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Nacherfassungen zusammenfassenden Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 = ZOV 1997, 45 = VIZ 1997, 36).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Ob und inwieweit die Durchführung dieses Befehls in Einzelfällen über den 7. Oktober 1949 hinaus andauerte, ist unerheblich, weil er - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - ausgeführt hat - ein typischer Anwendungsfall eines die Gründung der DDR überdauernden Vollzugsauftrags der sowjetischen Besatzungsmacht war (vgl. dazu den die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Nacherfassungen zusammenfassenden Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 = ZOV 1997, 45 = VIZ 1997, 36).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 6 C 29.88

    Hauptverhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind; diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn ein verschlossenes Tor passiert werden muß, durch das Zuhörer sich mit Hilfe einer Klingel Einlaß verschaffen können (BVerwG, Beschluß vom 23. November 1989 - BVerwG 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91, unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 22. April 1988 - BVerwG 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Ausgehend von der - im übrigen zutreffenden (vgl. Nr. 2 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 28. April 1948 ; dazu auch Beschluß des Senats vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 -) - Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, daß die von den Klägern nicht angezweifelte Enteignung des Unternehmens sich auf das gesamte Betriebsvermögen, also auch auf die betrieblich genutzten Grundstücke, erstreckte, war aus seiner Sicht eine solche weitere Sachverhaltsklärung nicht notwendig.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Zwar kann eine denkfehlerhafte Bewertung von Indizien ein die Verfahrensrüge eröffnender Verstoß gegen eine ordnungsmäßige richterliche Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO sein (BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225).
  • BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88

    Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind; diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn ein verschlossenes Tor passiert werden muß, durch das Zuhörer sich mit Hilfe einer Klingel Einlaß verschaffen können (BVerwG, Beschluß vom 23. November 1989 - BVerwG 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91, unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 22. April 1988 - BVerwG 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Es reicht aus, wenn der Interessierte sich ohne Schwierigkeit Kenntnis davon verschaffen kann (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 - DRiZ 1981, 193).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 CB 140.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bedeutung des Gebots der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
    Das Merkmal der Öffentlichkeit setzt auch keine an jedermann gerichtete Bekanntgabe, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet, voraus (BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 71, 70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3; Beschluß vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 CB 140.83 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 5).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Das Merkmal der Öffentlichkeit setzt keine an jedermann gerichtete Bekanntgabe voraus, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet (BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 1994 - 1 B 170/93 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 8 und vom 25. Juni 1998 - 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn die Eingangstür des Gerichtsgebäudes verschlossen ist, Zuhörer sich aber mit Hilfe einer Klingel Einlaß verschaffen können (Beschlüsse vom 23. November 1989 - BVerwG 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91 S. 37 und vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9 S. 3; vgl. auch Beschluß vom 22. April 1988 - BVerwG 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5 S. 1 ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Die Annahme, die mündliche Verhandlung vor dem Dienstgericht sei mangels freien Zutritts für jeden Interessierten nicht in dem durch § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Satz 1 GVG geforderten Sinne öffentlich gewesen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9 S. 3 m.w.N.; st.Rspr.), entbehrt jeglichen tatsächlichen Anhalts.
  • BVerwG, 19.09.2023 - 9 B 14.23

    Zum Merkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG

    Eine Verhandlung ist im Sinne dieser Vorschriften öffentlich, wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der mündlichen Verhandlung jedermann zugänglich sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2020 - 4 BN 52.19 - BRS Bd. 88 Nr. 187 S. 1145 und vom 25. Juni 1998 - 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe braucht nicht hinzuzutreten (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12

    Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

    Denn eine Verhandlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon dann in dem von § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Satz 1 GVG geforderten Sinne "öffentlich", wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind; die genannten Vorschriften gebieten nicht, dass die mündliche Verhandlung in jedem Fall durch Aushang bekannt gemacht werden muss, denn das Merkmal der Öffentlichkeit setzt eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet, nicht voraus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2012 - BVerwG 4 B 11.12 -, BauR 2012, 1097; vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 -, Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9 = DVBl 1999, 95; vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 170.93 -, Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 8; vom 17. November 1989 - BVerwG 4 C 39.89 -, juris; vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1; vom 25. Juli 1972 - BVerwG IV CB 60.70 -, JR 1972, 521).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 777/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sitzungsöffentlichkeit

    Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist jedoch auch dann gewahrt, wenn zwar die Eingangstür zum Gerichtsgebäude geschlossen ist, Zuhörer sich aber mithilfe einer Klingel Einlass verschaffen können (BFH 19. Dezember 2002 - V B 164/01 - BFH/NV 2003, 521, zu II 3 b der Gründe; BVerwG 25. Juni 1998 - 7 B 120.98 - DVBl. 1999, 95, zu 1 a der Gründe mwN).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Ein den Entzug der umstrittenen Grundstücke deckender Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht läßt sich auch nicht aus dem vom Beklagten im Revisionsverfahren herangezogenen Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der Finanzverwaltung der SMAD an den Vorsitzenden des Ausschusses zum Schutze des Volkseigentums vom 19. Oktober 1948, dem sog. Befehl Nr. 447, herleiten (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1998 BVerwG 7 B 345.98 , a.a.O und vom 25. Juni 1998 BVerwG 7 B 120.98 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2017 - 4 L 93/16

    Zum Aushangerfordernis für die Öffentlichkeit einer Verhandlung

    Es reicht aus, wenn der Interessierte sich ohne Schwierigkeit Kenntnis davon verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 -, juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 7 B 120/98 -, juris, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - A 12 S 338/17

    Anspruch auf einen psychologisch möglichst ungestörten Zugang zum Sitzungssaal

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verhandlung "öffentlich" im Sinne von § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Satz 1 GVG, wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23.11.1989 - 6 C 29.88 - NJW 1990, 1249, vom 25.06.1998 - 7 B 120.98 - DVBl. 1999, 95, und vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Band 1, § 55 Rn. 16).
  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00

    Beweisantrag; Ablehnung; rechtliches Gehör

  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

  • VG Greifswald, 19.01.2016 - 2 A 1152/15

    Kommunalwahl; öffentliche Zugänglichkeit des Wahllokals

  • BVerwG, 26.08.2003 - 7 B 70.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - 112 A 11015/02

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Verlegung der mündlichen

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