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   BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88   

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BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88 (https://dejure.org/1989,2762)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1989 - 7 B 123.88 (https://dejure.org/1989,2762)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 (https://dejure.org/1989,2762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 975
  • DVBl 1990, 153
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Februar 1971 - BVerwG 2 C 11.70 - (BayVBl. 1972, 104) zwar der Amtsverschwiegenheit des Beamten das Übergewicht gegenüber den in Art. 5 GG geschützten Gütern der freien Meinungsäußerung und der Wissenschaftsfreiheit eingeräumt.

    Das Urteil vom 25. Februar 1971 - BVerwG 2 C 11.70 -, auf das sich die Beschwerde bezieht, betrifft die Frage, wie das verfassungsrechtliche Gebot, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen (Art. 33 Abs. 5 GG), mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zum Ausgleich zu bringen ist.

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88
    Darunter sind Gesetze zu verstehen, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (BVerfGE 71, 206 [BVerfG 03.12.1985 - 1 BvL 15/84] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02994
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88
    Auch die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Berufungsurteil (BayVBl. 1989, 81) wendet, ist nicht begründet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 = juris Rn. 3 f., und vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, DVBl. 1988, 792 = jurisRn.
  • VG Düsseldorf, 14.08.2009 - 1 K 6465/08

    Klage eines Ratsmitgliedes der Gemeinde Jüchen gegen Ordnungsgeld erfolglos

    Ungeachtet dessen bliebe dem betroffenen Ratsmitglied -sollte der Bürgermeister einen solchen Ratsbeschluss nicht von sich aus gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 GO NRW beanstandenimmer noch die Möglichkeit, sich an die Rechtsaufsichtsbehörde zu wenden und mit allem Nachdruck und unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit dort eine Entscheidung zur Frage der Bindung an die Verschwiegenheitspflicht zu suchen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123/88; vgl. näher Ziff. II. 3. a. am Ende.

    Er wäre vielmehr gehalten gewesen, die Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Vorgang zu befassen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123/88.

    BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123/88; OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 1994 - 15 A 2310/91.

    Darunter sind im gegebenen Zusammenhang solche zu verstehen, die -positiv ausgedrücktdem Schutz eines schlechthin, d.h. ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen oder -negativ ausgedrücktdie sich nicht gegen die Meinungsfreiheit als solche wenden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84; BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123/88; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., Art. 5 Rn. 56 m.w.N.

    Es ist demnach eine Güterabwägung erforderlich; das Recht zur Meinungsäußerung muss zurücktreten, wenn schutzwürdige Interessen eines anderen von höherem Recht durch die Bestätigung der Meinungsfreiheit verletzt würden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123/88; Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. 1, Stand: Jan.

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Die Vorschrift dient allein dazu, die Behebung von Verfahrensmängeln zu ermöglichen, die der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Sache anhaften (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 - NVwZ 1989, 975 und vom 4. September 2014 - 4 B 31.14 - ZfBR 2014, 782 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Die Beschwerde verkennt, dass mit "Entscheidung" in § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst und nicht die vom Berufungsgericht darüber hinaus zu treffenden Nebenentscheidungen gemeint sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 - NVwZ 1989, 975 und vom 30. Juli 1990 - 7 B 104.90 - NJW 1991, 190).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Die Vorschrift dient allein dazu, die Behebung von Verfahrensmängeln zu ermöglichen, die der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Sache anhaften (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 - NVwZ 1989, 975 und vom 4. September 2014 - 4 B 31.14 - ZfBR 2014, 782 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 4 CS 15.381

    Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern

    Unter diesen Umständen war es dem Antragsteller jedenfalls zuzumuten, sich mit seiner Kritik zunächst an die zuständigen staatlichen Organe bzw. deren übergeordnete Stellen zu wenden (vgl. BVerfG B.v. 28.4.1970 - 1 BvR 690/65 - BVerfGE 28, 191/205; BVerwG B.v. 12.6.1989 - 7 B 123/88 - NVwZ 1989, 975).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94

    "Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung

    Als letzte Möglichkeit ist indessen der Bruch der Verschwiegenheit als rechtmäßig anzuerkennen, weil bei der notwendigen Abwägung zwischen den für die Geheimhaltung sprechenden Belangen einerseits und dem Prinzip der Öffentlichkeitsbeteiligung im demokratisch organisierten Gemeinwesen andererseits auch angesichts des Grundrechts der Meinungsfreiheit des Mandatsträgers (Art. 5 Abs. 1 GG, vgl. dazu BVerwG, NVwZ 1989, 975) die formale Behandlung der Angelegenheit zurückzutreten hat, sofern es wie hier um die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen geht.
  • VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08

    Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter

    Die vorherige Einschaltung der Rechtsaufsichtsbehörde wäre aber der die berechtigten Interessen der Gemeinde schonendere Weg gewesen (vgl. zum Verhältnis von Verschwiegenheitspflicht und Meinungsfreiheit ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder: BVerwG, Beschluss vom 12.06.1989 - 7 B 123/88 - NVwZ 1989, 975).
  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1189
    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Kläger als Stadtratsmitglied überhaupt auf die Meinungsfreiheit berufen kann (ohne nähere Begründung bejahend BayVerfGH vom 23.7.1984 Az. Vf. 15 - VII/83 BayVBl 1984, 621/623; vgl. BayVGH vom 23.3.1988 Az. 4 B 86.02994 NVwZ 1989, 182/183; BVerwG vom 12.2.1988 Az. 7 B 123/87 NVwZ 1988, 837; vom 12.6.1989 Az. 7 B 123/88 -juris-), da der Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GO nicht unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist.

    Die Regelung zur Verschwiegenheitspflicht in der Bayerischen Gemeindeordnung ist danach ein allgemeines Gesetz, da sie nicht an einen bestimmten Meinungsinhalt anknüpft ( BVerwG vom 12.6.1989 Az. 7 B 123/88 RdNr. 3 -juris-; BayVGH vom 23.3.1988 Az. 4 B 86.02994 NVwZ 1989, 182/183).

    Das Gemeinderatsmitglied ist gehalten, soweit ihm ein weiteres Zuwarten unvertretbar erscheinen sollte, die Aufsichtsbehörde mit dem Vorgang zu befassen, da dies der den berechtigten Interessen der Gemeinde schonendere Weg ist (vgl. BVerwG vom 12.6.1989 Az. 7 B 123/88 RdNr. 4 -juris-).

  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

    Im Übrigen wird hiermit ein Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargetan, weil nach dieser Vorschrift nur solche Verfahrensmängel gerügt werden können, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Sache anhaften (Beschluss vom 30. Juli 1990 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 88; Beschluss vom 15. Mai 2014 - BVerwG 9 B 57.13 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 31.14

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht bei Fehlen einfachgesetzlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - 15 A 2126/09

    Öffentlichkeit des Tagesordnungspunkts einer Ratssitzung bei Anwesenheit von

  • BVerwG, 06.09.2008 - 7 B 10.08

    Ausübung des denkmalschutzrechtlichen Vorkaufsrechts eines beklagten Landes aus

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 B 11.19

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf eine Mehrarbeitsvergütung für die über 48

  • VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06

    Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit wegen Ermahnung eines Gemeinderats im

  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90

    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

  • VG München, 08.06.2016 - M 7 K 15.3504

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied wegen Verletzung der

  • VG München, 15.01.2014 - M 7 K 13.2610

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Stadtrat; Verstoß gegen

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 B 12.19

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf eine Mehrarbeitsvergütung für die über 48

  • VG Köln, 30.08.2012 - 4 K 4462/11

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ein Mitglied des Rates der Stadt Pulheim

  • BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97

    Ausländerrecht - Anspruch der Gemeinden auf finanziellen Ausgleich bei Aufnahme

  • BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 140.97

    Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen zur vorübergehenden Aufnahme von

  • BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95

    Beurteilung einer Erklärung über die Gegenstandslosigkeit des Rechtsstreits als

  • VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03

    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit;

  • BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
  • VG Ansbach, 14.11.2002 - AN 4 K 01.01318

    Rechtmäßigkeit eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

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