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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 7 B 1265/00 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 7 B 1265/00 (https://dejure.org/2000,17211)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 2 L 1708/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 7 B 1265/00
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 7 A 4101/01
Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte; Einhaltung von …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Februar 1996 - 10 A 3624/92 - BRS 58 Nr. 113 und Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 7 B 1265/00; Gädtke/Temme/Heintz, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 10. Auflage, § 6 Rdnr. 274. - VG Karlsruhe, 05.11.2020 - 11 K 7820/19
Rückbauverfügung rechtmäßig, weil ein Anbau an ein Wohnhaus aus Glas keine Garage …
Daher muss ein als vom Bauherrn als Garage bezeichnetes Bauwerk auch (objektiv) dem Typus des Bauwerks "Garage" entsprechen, d.h. es muss in seinem optischen und technischen Erscheinungsbild durch seine Funktion als Garage bestimmt sein (…vgl. zum Ganzen auch VG Mainz, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 24.10.2000 - 7 B 1265/00 - juris, Rn. 6 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2006 - 10 A 80/04
Wann liegt Garage im Sinne der BauO-NW vor?
Soweit in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts für die Ausfüllung des gesetzlichen Garagenbegriffs zudem verlangt wird, dass das Gebäude in seinem optischen und technischen Erscheinungsbild bei natürlicher Betrachtung durch seine Funktion, ein Kraftfahrzeug aufzunehmen, bestimmt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2000 - 7 B 1265/00 -, BRS 63 Nr. 156, führt dies zu keiner anderen Bewertung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2006 - 7 A 3025/04 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. November 2004 - 7 B 170/04 - und vom 24. Oktober 2000 - 7 B 1265/00 -.
- VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 454/07
Keine Motorrad-Garage
Das Bauwerk muss, mit anderen Worten, dem Typus des Bauwerks "Garage" entsprechen, d.h. es muss in seinem optischen und technischen Erscheinungsbild durch seine Funktion als Garage bestimmt sein (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 7 B 1265/00 - [juris], Rn. 6 ff. = BRS 63 Nr. 156).