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   BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88   

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BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88 (https://dejure.org/1988,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1988 - 7 B 128.88 (https://dejure.org/1988,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 (https://dejure.org/1988,1258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwohner - Verkehrsberuhigter Bereich - Anspruch - Öffentliche Parkeinrichtungen - Reservierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 729
  • NVwZ 1989, 356 (Ls.)
  • NZV 1989, 43
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88
    Die Bestimmung ermöglicht also dem Verordnunggeber eine - sonst nicht ohne weiteres zulässige (vgl. BVerwGE 27, 181) - Differenzierung zwischen parkberechtigten und nichtparkberechtigten Verkehrsteilnehmern, sagt aber nichts darüber aus, daß überhaupt Parkmöglichkeiten für Anwohner bereitgehalten werden müssen.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1988 - 7 B 128.88
    Daß das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf Anliegergebrauch dies nicht gebietet, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (vgl. Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - DVBl. 1982, 1098).
  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2014 - 14 L 1856/13

    Zur Zulässigkeit der Parkraumbewirtschaftung im verkehrsberuhigten Bereich

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989, 729, zitiert nach juris, ausdrücklich klargestellt, dass die Ausweisung von Parkmöglichkeiten auch in verkehrsberuhigten Bereichen im Ermessen der Behörde steht.
  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

    Andererseits besteht aber kein Anspruch eines Anliegers auf einen eigenen Parkplatz im öffentlichen Parkraum vor seinem Grundstück bzw. wie hier: seiner Garage vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58/80 - und Beschluss vom 13. Juli 1988 - 7 B 128/88 -, jeweils juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1990 - 5S 2525/89 -, juris; Sauthoff, a.a.O., § 21 Rz. 767, und schließt die Regelung des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ein aus anderen Gründen eingerichtetes Parkverbot, das auch für den Eigentümer/Mieter einer Grundstücks-ein-/-ausfahrt gilt, nicht aus.
  • BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91

    Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß es keinen Rechtssatz gibt, daß zugunsten von Anwohnern zwingend, d.h. unabhängig von den konkreten ordnungsrechtlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit eines Parkens auf öffentlichen Verkehrsflächen aufrechterhalten bleiben muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - in Buchholz 442.151 § 45 Nr. 18).

    Diese Bestimmung bietet nur die "gesetzliche Grundlage für die aus städtebaulichen Gründen für notwendig gehaltene Schaffung von Parkvorrechten für Anwohner unter gleichzeitigem Ausschluß der übrigen, nicht bevorrechtigten Kraftfahrer" (vgl. Beschluß vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - a.a.O.).

    "Eine solche Auslegung der StVO wäre auch sachwidrig, weil verkehrsregelnde Anordnungen immer nur durch Gründe der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und die den Straßenverkehrsbehörden in diesem Zusammenhang weiterhin zugewiesenen Ordnungsaufgaben gerechtfertigt werden können und dem Straßenverkehrsrecht eine die Behörde bindende, die konkrete örtliche Situation von vornherein außer acht lassende Festlegung der erforderlichen Maßnahmen fremd ist" (BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    Eine für den Beklagten bindende, die konkrete örtliche Situation von vornherein außer acht lassende Festlegung der erforderlichen Maßnahmen, die dem ordnungsrechtlichen Charakter des Straßenverkehrsrechts fremd wäre, vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989, S. 729 (730), beinhaltet der Beschluß des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12. März 1993 nicht.

    Eine unzulässige, weil nicht auf Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beruhende und deshalb nicht mehr durch § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 StVO gedeckte Privilegierung der Anwohner gegenüber sonstigen Verkehrsteilnehmern, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 -, a.a.O., S. 431; Beschluß vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989, 729 (730); Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 42.70 -, BVerwGE 37, 116 (119); vgl. auch Steiner, a.a.O., S. 3164, die zu einer weitgehenden Verkehrslenkung führt, ist dem Konzept der Stadt B. und der hier angefochtenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des Beklagten nicht zu entnehmen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 7 B 12827/94

    Parkausweis für Anwohner; Kennzeichnung von Parksonderflächen; Vorläufiger

    Allerdings kann in diesem Zusammenhang nicht lediglich auf den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz abgestellt werden, daß niemand einen Anspruch auf Einräumung oder Beibehaltung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen in der Nähe des eigenen Wohngrundstücks hat (vgl. BVerwG vom 06. August 1982, NJW 1983, 770; vom 03. Mai 1985, DÖV 1985, 791; vom 13. Juli 1988, DAR 1988, 391).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 2057/03

    Zum Parkvorrecht für Schwerbehinderte bei Parkmöglichkeit auf dem eigenen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 18; Senatsurteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, NZV 1997, 132; Nds. OVG, Urteil vom 14. April 1988 - 12 OVG A 269/85 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2005 - 8 A 2947/03

    Anliegerverkehr im Wohngebiet

    Denn der Anliegergebrauch gibt dem Eigentümer keinen Anspruch darauf, dass er auf benachbarten öffentlichen Flächen Parkflächen vorfindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.8.1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098, und Beschluss vom 13.7.1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989, 729).
  • VG Aachen, 19.01.2007 - 2 L 432/06

    Die Einführung des gebührenpflichtigen Parkens in Einruhr ist zulässig

    Der Anliegergebrauch gibt dem Eigentümer oder dem Inhaber eines anliegenden Gewerbebetriebes jedoch keinen Anspruch auf Beibehaltung von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum in der Nähe des Grundstückes oder wie vorliegend auf Beibehaltung von "kostenfreiem" Parkraum auf öffentlichen Straßen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 7 B 128/88 -, NJW 1989 S. 729 und Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58/80 -, NJW 1983 S. 770; OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 8 A 1654/06 -, und vom 27. September 2005 - 8 A 2947/03 -, juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.1991 - 4 L 83/91

    Anwohnerparkrecht; Anliegergebrauch; Innenstadtbereich; Planerische

    Die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG ermöglicht dem Verordnungsgeber eine Differenzierung zwischen parkberechtigten und nicht parkberechtigten Verkehrsteilnehmern (BVerwG NJW 1989, 729, 730; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 3088, 3089).

    Der Senat sieht auch in dieser Frage ebensowenig wie das Verwaltungsgericht einen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG NJW 1983, 770, 771; NJW 1989, 729, 730) abzuweichen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 5 S 2525/89

    Abwehr einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch Anwohner einer Straße -

    Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, daß Art. 14 GG, genauer das aus dieser Vorschrift abgeleitete Recht des Anliegers auf gesteigerten Gemeingebrauch (Anliegergebrauch), lediglich die Zufahrtsmöglichkeit zu einem Grundstück im Interesse seiner angemessenen Nutzung sichert, nicht aber ein Recht des Anliegers begründet, daß Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum in der Nähe seines Grundstück eingerichtet werden oder -- was hier im Streit ist -- erhalten bleiben (dazu ausführlich BVerwG Urt. v. 6.8.1982 -- 4 C 58.80 -- DÖV 1983, 122 = NJW 1983, 770; ferner Beschl. v. 13.7.1988 -- 7 B 128/88 -- NJW 1989, 729 und Beschl. v. 2.8.1989 a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 06.02.2024 - 14 K 6402/22

    Anliegergebrauch, Parkmöglichkeit, Parksonderrecht, Schwerbehinderter, Ermessen

  • VG Regensburg, 30.10.2014 - RN 5 K 14.946

    Feuerwehrzone

  • VG Osnabrück, 10.07.2003 - 2 A 144/02

    Anliegergebrauch; Fahrbahnmarkierung; Grundstückszufahrt; Nachbarklage;

  • VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91

    Sonderparkplätze für Anwohner; hier: zur Aufrechterhaltung von Parkraum für

  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 92.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Potsdam, 30.06.2011 - 10 K 2271/06
  • VG Köln, 28.01.2008 - 11 K 153/07
  • VG Koblenz, 01.12.2017 - 5 K 449/17

    Klage gegen "X-Markierungen" auf ehemaligen Parkflächen unzulässig

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