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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96   

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https://dejure.org/1996,2977
OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96 (https://dejure.org/1996,2977)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96 (https://dejure.org/1996,2977)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96 (https://dejure.org/1996,2977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Überlassung einer Führerscheinakte an einen Gutachter zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Vorliegen sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebener Mitwirkungsrechte des Bürgers im Rahmen eines Verfahrens auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2342
  • NVwZ 1997, 1140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96
    Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Akten an den zu beauftragenden Gutachter zu überlassen, als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen wird.
  • VGH Bayern, 31.07.1991 - 11 CE 91.2004
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96
    Dem so bestehenden Anspruch steht auch nicht § 44 a Satz 1 VwGO entgegen (a.A.: BayVGH, Beschluß vom 31. Juli 1991 DAR 92, 34).
  • VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05

    Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren

    Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).

    Die Fahrerlaubnisbehörde darf also keine Maßnahmen ergreifen, die die Wiederherstellung der Fahreignung behindern, oder sich der Mitwirkung verschließen, indem sie entweder Akten nicht dem Gutachter überlässt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342) oder die erforderliche Zustimmung nach § 11 Abs. 10 Nr. 3 FeV versagt.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 21/17

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die

    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschl. v. 26.08.1998, 11 VR 4-98, BeckRS 1998, 30022639; OVG Koblenz Beschl. v. 11.12.1996, 7 B 13243/96, BeckRS 9998, 50286, jeweils beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 22/17
    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschl. v. 26.08.1998, 11 VR 4-98, BeckRS 1998, 30022639; OVG Koblenz Beschl. v. 11.12.1996, 7 B 13243/96, BeckRS 9998, 50286, jeweils beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 20/17

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die

    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschl. v. 26.08.1998, 11 VR 4-98, BeckRS 1998, 30022639; OVG Koblenz Beschl. v. 11.12.1996, 7 B 13243/96, BeckRS 9998, 50286, jeweils beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2012 - 16 B 180/12

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen

    Die Richtigkeit dieser Erwägungen wird mit dem Hinweis der Beschwerde auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Dezember 1996 7 B 13243/96 , juris (nur Kurztext) = NJW 1997, 2342, nicht durchgreifend in Frage gestellt.
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 11 CE 12.1155

    Beschwerde; Darlegungserfordernis; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    So befasst sich der vom Antragsteller angeführte Beschluss des OVG RhPf vom 11. November 1996 - 7 B 13243/96, NVwZ 1997, 1140, gerade mit dem Fall eines Aktenüberlassungsanspruchs für die Erstellung eines Gegengutachtens.
  • VGH Hessen, 27.11.2000 - 2 TG 3604/00
    Vielmehr entspricht es hier bei verfassungskonformer Auslegung des § 44a VwGO (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 21. März 1997 - 11 VR 2.97 -, Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 7, sowie den Beschluss des OVG Koblenz vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96 -, NJW 1997, 2342) den Anforderungen an eine zulässige, weil im Sinne des § 86 Abs. 3 VwGO allein sachdienliche Antragstellung, wenn der Antragsteller im Verfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO die gerichtliche Feststellung begehrt, dass die Behörde, da ihm w i e d e r h o l t e straßenverkehrsrechtliche Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss nicht (mehr) entgegengehalten werden könnten, nicht berechtigt sei, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf § 13 Nr. 2b FeV von der vorherigen Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen.
  • VG Neustadt, 14.04.2000 - 9 L 699/00
    Die Weigerung der Antragsgegnerin, diesem Begehren zu entsprechen, erscheint im Hinblick auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Dezember 1996 (7 B 13243/96.OVG), der der Antragsgegnerin (sie war damals Verfahrensbeteiligte) auch vorliegt, zumindest bedenklich.
  • VG Neustadt, 18.08.1999 - 9 L 1784/99
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 11. Dezember 1996 (Az. 7 B 13243/96.OVG, NJW 1997, 2342) entschieden, dass ein Fahrerlaubnisbewerber einen aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruch auf Überlassung seiner bei der Führerscheinstelle geführten Führerscheinakte an einen von ihm bestellten Gutachter zum Zwecke der Erstellung eines Parteigutachtens habe, um sich mit einem bereits über seine Fahreignung erstatteten (negativen) Gutachten auseinandersetzen zu können.
  • VG Neustadt, 19.05.2006 - 3 L 631/06
    Dem Anspruch steht nicht bereits § 44 a Satz 1 VwGO entgegen (OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 1996-7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 und ESOVGRP).
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