Rechtsprechung
BVerwG, 20.05.1997 - 7 B 139.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Beschwerde des Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision, weil die Begründung der Beschwerde nicht den Anforderungen genügt
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 10.12.1996 - 7 A 371/95
- BVerwG, 20.05.1997 - 7 B 139.97
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin, 14.06.2005 - 8 B 8.03
Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung der Führung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
Fahrtenbuchauflage - Erforderlichen Ermittlungsumfang der Bußgeldbehörde
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139.97 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17 und v. 14. Mai 1997, a. a. O.), der sich der Senat in seiner bisherigen Entscheidungspraxis angeschlossen hat, ist zudem anerkannt, dass eine verspätete Anhörung die Anordnung der Fahrtenbuchauflage nicht ausschließt, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich ist.