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BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97, 7 B 146.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Studentische Korporation - Altherrenvereinigung - Verfolgung aus politischen oder weltanschaulichen Gründen - "Gleichschaltungsmaßnahmen"
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; politische Verfolgung; Gleichschaltungsmaßnahmen; Altherrenvereinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 05.12.1996 - 3 K 554/95
- BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97, 7 B 146.97
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 08.07.2004 - 7 B 51.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
In seinem Beschluss vom 5. September 1997 (BVerwG 7 C 17.97 und BVerwG 7 B 146.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 122) grenzt das Bundesverwaltungsgericht Maßnahmen zur politischen Verfolgung von Organisationen von bloßen Gleichschaltungsmaßnahmen ab. - VG Magdeburg, 18.05.2004 - 5 A 341/03 Das Bundesverwaltungsgericht hat z. B. mit Beschluss vom 05.09.1997 (7 C 17.97, KPS § 1VI VermG 3/97) insoweit ausgeführt:.
- VG Dresden, 11.06.2008 - 6 K 1884/01
Keine Änderung der Eigentumsverhältnisse an russisch-orthodoxer Kirche in Dresden
Bei der Auslegung der Vorschrift müssen deshalb die alliierten Rückerstattungsregelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden (BVerwG, Beschl.v. 05.09.1997 - 7 C 17/97; 7 B 146/97). - VG Gera, 26.02.2002 - 3 K 835/01
Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht
Der in der Namensänderung zum Ausdruck kommende Beitritt des Altherrenverbandes der Landsmannschaft B zum NS- Altherrenbund der Deutschen Studenten e.V. stellt - wie sich bereits aus dem klägerischen Vorbringen ergibt - bestenfalls eine allgemeine Gleichschaltungsmaßnahme dar, die nicht dem Begriff der - hier nur in Betracht kommenden - Verfolgung aus politischen oder weltanschaulichen Gründen unterfällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1997 - 7 C 17.97 u. 7 B 146/97 -, VIZ 1998, 512).