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   BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98   

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https://dejure.org/1998,6492
BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98 (https://dejure.org/1998,6492)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1998 - 7 B 162.98 (https://dejure.org/1998,6492)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 (https://dejure.org/1998,6492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Klage mangels entscheidungserheblicher Tatsachen - Nichtberücksichtigung der entscheidungserheblichen Tatsachen durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98
    Wie die Beschwerde richtig vorträgt, kommt eine derartige Wahrunterstellung regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche tatsächliche Behauptungen in Frage (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85] m.w.N.; Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87

    Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98
    Wie die Beschwerde richtig vorträgt, kommt eine derartige Wahrunterstellung regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche tatsächliche Behauptungen in Frage (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85] m.w.N.; Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

    Diese Verfahrensweise setzt voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden so behandelt wird, als wäre sie wahr (vgl. § 244 Abs. 3 Satz 2 a.E. StPO), was regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen in Frage kommt (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2 mit Nachweisen der älteren Rspr).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 9 B 16.23
    Ein Beweisantrag kann unter anderem abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts nicht entscheidungserheblich ist, etwa weil sie als wahr unterstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2 und vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 6; jeweils m. w. N.; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 86 Rn. 75).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Diese Verfahrensweise setzt indes voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden so behandelt wird, als wäre sie wahr (vgl. § 244 Abs. 3 Satz 2 a.E. StPO); was regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen in Frage kommt (Beschluss vom 12. August 1998 - BVerwG 7 B 162.98 - juris Rn. 2).
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8499/18
    Zusammenfassend etwa BVerwG, Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 -, juris (Rn. 2).
  • BVerwG, 17.09.2014 - 8 B 15.14

    Rückübertragung eines Grundstücks; Wahrunterstellung einer Tatsachenbehauptung;

    Die Verfahrensweise der "Wahrunterstellung" setzt voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden so behandelt wird, als wäre sie wahr (§ 244 Abs. 3 Satz 2 am Ende StPO); was regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen infrage kommt (Beschluss vom 12. August 1998 - BVerwG 7 B 162.98 - juris).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Prozessvergleich

    Auch im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der "Wahrunterstellung" abzulehnen, wobei es sich - wegen der grundsätzlichen Amtsermittlungspflicht des Gerichts - bei den unter Beweis gestellten Tatsachen in der Regel um Umstände handeln muss, die nicht entscheidungserheblich sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 und Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 44.05

    Bestehen eines individuellen Enteignungsverbotes auf Grund englischer

    25 Eine Wahrunterstellung im Verwaltungsprozess kommt regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptungen in Betracht (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 91.87 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204; Beschluss vom 12. August 1998 BVerwG 7 B 162.98 juris Rn. 2).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

    25 Eine Wahrunterstellung im Verwaltungsprozess kommt regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptungen in Betracht (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 91.87 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204; Beschluss vom 12. August 1998 BVerwG 7 B 162.98 juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 45.19

    Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch

    Auch im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der "Wahrunterstellung" abzulehnen, wobei es sich - wegen der grundsätzlichen Amtsermittlungspflicht des Gerichts - bei den unter Beweis gestellten Tatsachen in der Regel um Umstände handeln muss, die nicht entscheidungserheblich sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 und Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 43.19

    Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch

    Auch im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der "Wahrunterstellung" abzulehnen, wobei es sich - wegen der grundsätzlichen Amtsermittlungspflicht des Gerichts - bei den unter Beweis gestellten Tatsachen in der Regel um Umstände handeln muss, die nicht entscheidungserheblich sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 und Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 42.19

    Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 41.19

    Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 44.19

    Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2014 - 9 S 2518/13

    Zweite Staatsprüfung für Lehramtskandidaten; Prüfungsfehler, Verfahrensmangel

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 7 LA 300/04

    Ablehnung eines Beweisantrags; Asylprozess; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel;

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