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   BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87   

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https://dejure.org/1987,295
BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87 (https://dejure.org/1987,295)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 (https://dejure.org/1987,295)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 (https://dejure.org/1987,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Umfang der behördlichen Sachaufklärungspflichten - Angemessenheit der Auferlegung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs im Verhältnis zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1104
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87
    Die Feststellung des Fahrzeugführers ist im Sinne des § 31 a StVZO unmöglich gewesen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat(Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - VRS 64, 466 m.w.N.).

    Sie steht insbesondere im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), daß die Behörde ihre Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende und kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten darf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466, 467, sowie Beschlüsse vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104, und vom 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29.4.1999 - 8 A 699/97 -, NJW 1999, 3279.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, a.a.O., und vom 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

    Wortlaut der gesetzlichen Regelung und deren Zweck setzen für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage voraus, dass die für die Verfolgung der Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zuständige Behörde sämtliche nach Sachlage bei verständiger Beurteilung nötigen und möglichen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen hat, diese aber ergebnislos geblieben sind (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104 = VRS 74, 233).

    Die Antragstellerin ist vom Landratsamt Heidenheim mit Schreiben vom 24.09.2008 im Ordnungswidrigkeitenverfahren ausschließlich als Betroffene (mutmaßliche Täterin) und nicht vorsorglich wegen ihrer Eigenschaft als Halterin des Kraftfahrzeugs auch als Zeugin (vgl. zu dieser Konstellation BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104) angehört worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, JURIS; Beschluß vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO, Nr. 18, jeweils m.w.N.
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