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   BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95   

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BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95 (https://dejure.org/1995,156)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 7 B 163.95 (https://dejure.org/1995,156)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 (https://dejure.org/1995,156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristwahrung; Schriftsatz; Einlieferungsschein; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung; Posteinlieferung; redlicher Erwerb; Redlichkeitserwerb; Restitutionsausschluss; Beweislast; Amtsermittlungsgrundsatz; Wiedereinsetzung; Revisionszulassungsgrund

  • BRAK-Mitteilungen

    Nachweis der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 2, 3; VwGO § 60; ZPO § 294

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - Glaubhaftmachung - Fristwahrender Schriftsatz - Beleg - Frist - Nichterweislichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 409
  • ZIP 1995, 2016
  • NVwZ 1996, 265 (Ls.)
  • BB 1996, 132
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1971 - V C 40.71

    Beginn des Laufs einer Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auch für den Nachweis der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes ausgesprochen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 5 C 40.71 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 64 und 69).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Sind alle in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft, ohne daß bestimmte entscheidungserhebliche Tatsachen zur Überzeugung der Behörde oder des Gerichts feststehen, so geht die Nichterweislichkeit der Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - DVBl 1994, 1192 [1193] = Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88

    Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Zu Unrecht macht die Beschwerde in diesem Zusammenhang eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 S. 2 VwGO) von dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - Buchholz aaO. Nr. 156 geltend.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Sie entnimmt dem Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 und dem Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - NJW 1994, 1359 den - übrigens eine Selbstverständlichkeit bildenden - Rechtssatz, daß für die Annahme einer Unredlichkeit des Erwerbs der gesamte Tatbestand und nicht nur einige Merkmale eines der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG erfüllt sein müßten, und meint, das Verwaltungsgericht hätte bei Zugrundelegen dieser Rechtsauffassung eine Unredlichkeit der Beigeladenen verneinen müssen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1990 - 10 M 24/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:; Absendung (Nachweis); Beschwerdeschrift;

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Anders als die Widerspruchsbehörde, die den Wiedereinsetzungsantrag der Kläger unter Berufung auf OVG Lüneburg, NJW 1991, 1196 mangels Vorliegens eines postalischen Belegs (Einlieferungsschein) abgelehnt hatte, hielt das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der eidesstattlichen Versicherung die (rechtzeitige) Absendung des Briefes und damit das fehlende Verschulden bei der Versäumnis der Widerspruchsfrist gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 VwGO für glaubhaft gemacht.
  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Diese Regel gilt grundsätzlich auch für vermögensrechtliche Ansprüche, wie der beschließende Senat mit Blick auf § 1 VermG entschieden hat (Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [294]).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Sie entnimmt dem Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 und dem Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - NJW 1994, 1359 den - übrigens eine Selbstverständlichkeit bildenden - Rechtssatz, daß für die Annahme einer Unredlichkeit des Erwerbs der gesamte Tatbestand und nicht nur einige Merkmale eines der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG erfüllt sein müßten, und meint, das Verwaltungsgericht hätte bei Zugrundelegen dieser Rechtsauffassung eine Unredlichkeit der Beigeladenen verneinen müssen.
  • BVerwG, 11.05.1976 - 3 B 15.76

    Sorgfaltspflicht einer Partei hinsichtlich der Einhaltung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Im Gegenteil kann es im Einzelfall sogar geboten sein, die Versendung per Einschreiben zu unterlassen, wenn dies im Vergleich zu anderen Versendearten zu einem verzögerten Zugang des Schreibens führen würde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1976 - BVerwG 3 B 15.76 - Buchholz aaO. Nr. 92 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Diese Regel gilt grundsätzlich auch für vermögensrechtliche Ansprüche, wie der beschließende Senat mit Blick auf § 1 VermG entschieden hat (Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [294]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Hierzu kann sich ein Antragsteller grundsätzlich aller Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides Statt bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409; unter Verweis auf § 294 ZPO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Zur Glaubhaftmachung ist grundsätzlich jedes Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides statt zugelassen, dies gilt auch für den Nachweis der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Es ist vielmehr nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden, ob weitere Beweismittel zu verlangen sind (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Hierzu kann sich der Antragsteller grundsätzlich aller Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides Statt bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409 unter Verweis auf § 294 ZPO).
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