Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.11.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89   

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BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89 (https://dejure.org/1989,750)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1989 - 7 B 18.89 (https://dejure.org/1989,750)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 7 B 18.89 (https://dejure.org/1989,750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfahrzeug - Fahrtenbuchauflage - Klage - Streitwertbetrag - Fahrtenbuch - Ersatzfahrzeug - Halter - Bestimmtheit - Dauerverwaltungsakt - Streitwert für Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1624
  • NVwZ 1989, 671 (Ls.)
  • NZV 1989, 206
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Davon abgesehen sind die unter Nr. 1 der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne von § 31 a StVZO "nicht möglich" ist, in der Rechtsprechung des beschließenden Senates bereits geklärt (vgl. etwa Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 = VRS 64, 466 m.w.N.).

    Da die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5 = NJW 1979, 1054 und Urteil vom 17. Dezember 1982 a.a.O.), der durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage rechtswidrig werden kann, ist es denkbar, daß bei einem solchen Sachverhalt eine zunächst ausreichend bestimmte Fahrtenbuchauflage später unbestimmt und damit rechtswidrig wird, sofern nicht die Behörde im Wege einer ergänzenden Verfügung nunmehr ein konkretes Ersatzfahrzeug bezeichnet.

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79

    Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Da die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5 = NJW 1979, 1054 und Urteil vom 17. Dezember 1982 a.a.O.), der durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage rechtswidrig werden kann, ist es denkbar, daß bei einem solchen Sachverhalt eine zunächst ausreichend bestimmte Fahrtenbuchauflage später unbestimmt und damit rechtswidrig wird, sofern nicht die Behörde im Wege einer ergänzenden Verfügung nunmehr ein konkretes Ersatzfahrzeug bezeichnet.
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Regelmäßig wird sich die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, auf das Fahrzeug beziehen, mit dem die unaufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, doch kann auch die Ausdehnung auf weitere Fahrzeuge des Halters geboten sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27. Juli 1970 - BVerwG 7 B 19.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6).
  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Für die inhaltliche Bestimmtheit genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 03.02.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

    Es genügt insoweit, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 6), so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch die bis zum Ende des Revisionsverfahrens eingetretenen Rechtsänderungen zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1988 - 3 C 48.85 - Buchholz 418.712 LMKV Nr. 2 S. 3).

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Insoweit genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11

    Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten

    Insoweit genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 03.02.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12

    Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung

    Für die inhaltliche Bestimmtheit genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    An dieser differenzierenden Betrachtung hält der Senat nach Inkrafttreten der erwähnten Neuregelungen des Straßenverkehrsrechts, die auch vorliegend zugrundezulegen sind, vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei der gerichtlichen Überprüfung von Fahrtenbuchauflagen: BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19, S. 4 (6) m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Juli 1998 - 25 A 6045/96 -, S. 6 der Urteilsabschrift, nicht mehr fest.
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Wie der beschließende Senat mehrfach entschieden hat (vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 7 B 18.89 - NZV 1989, 206 = NJW 1989, 1624 = DAR 1989, 192 m.w.N.), soll mit dieser Maßnahme in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist.

    Der Senat geht für den Regelfall davon aus, daß für die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ein Betrag von 300 DM je Monat der Geltungsdauer angemessen ist (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1989, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95

    Fahrtenbuchauflage; Erstreckung auf Ersatzfahrzeug; Erledigung; Zeitpunkt der

    Durch die Neufassung des § 31 a StVZO aufgrund der Änderungsverordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1024) hat der Verordnungsgeber in Anknüpfung an die Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19, klargestellt, daß die Fahrtenbuchauflage auf ein Ersatzfahrzeug erstreckt werden kann.

    Dies beruht auf der Erwägung, daß die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, der die Fahrtenbuchauflage begegnen will, mit dem Fortfall eines bestimmten Fahrzeugs nicht ebenfalls entfällt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19.

    Diese Auffassung beruht abweichend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt der (jeweils) letzten Tatsacheninstanz beurteilt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19 m. w. Nachweisen; Senatsurteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -, DÖV 1995, 874, auf der Prämisse, daß bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen sei und sich die nachträgliche Veräußerung des Tatfahrzeugs schon deswegen regelmäßig nicht auf den Bestand der Fahrtenbuchauflage auswirken könne.

    Die Klägerin hat dafür ein Ersatzfahrzeug, also ein Fahrzeug, das in der Art und Weise seiner typischen Benutzung an die Stelle des früher verwendeten Fahrzeugs getreten ist, BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19, nicht angeschafft.

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Die weitere Rüge der Beschwerde, das Berufungsgericht habe entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 74.77 - und Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 7 B 18.89 -) bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage zu Unrecht außer acht gelassen, daß es sich bei ihrer Anordnung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handele und deshalb das Ergebnis der letzten Tatsachenverhandlung zu berücksichtigen sei, führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.
  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2011 - 14 L 716/11

    Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - 8 B 453/11

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gegenüber einem Fahrzeughalter bei

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

  • VGH Hessen, 23.09.2021 - 4 B 773/21

    Baurechts - Begriff des Wohnens - Arbeiterwohnheim

  • VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05

    Verwaltungsgericht: Fahrtenbuchauflage rechtens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - 8 A 927/10

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG Chemnitz, 04.01.2019 - 2 K 716/16

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 15 E 1610/12

    Fahrtenbuchauflage als geeignetes Mittel; Benachrichtigung des Halters

  • VG Minden, 09.01.2008 - 3 K 3386/06

    Rechtsgrundlage für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches mangels einer

  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2013 - 14 K 2369/12

    Ermittlung; Fahrtenbuch; Rotlichtverstoß; Verfolgungsverjährung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - 8 A 2641/11

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 25 A 6045/96

    Anordnung gegenüber einem Fahrzeughalter zur Führung eines Fahrtenbuchs;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895

    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler und Dokumentationspflicht bei Probefahrten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

  • VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige;

  • VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12

    Fahrtenbuchauflage gegen Mietwagenunternehmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 4164/96

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2022 - 5 LB 17/22

    Fahrtenbuchauflage: Unmöglichkeit der Täterermittlung vor Ablauf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2012 - 12 B 643/12

    Verpflichtung zur Anhörung der Bewohner einer Pflegeheims vor Erlass einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20

    Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft; Bestimmung eines

  • OVG Berlin, 24.03.2003 - 8 N 117.01

    Einseitige Erledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren,

  • VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 14 L 321/12

    Fahrtenbuchauflage - Schweigerecht und Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - 8 B 979/12

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei ungeklärter Pkw-Halterschaft

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1993 - 12 O 581/93

    Fahrtenbuch; Festsetzung; Streitwert; Berechnung

  • VG Arnsberg, 04.10.2019 - 7 K 3942/17
  • VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Leasingfahrzeug; sechs Monate

  • VG Köln, 13.11.2014 - 16 K 7404/12

    Zuwendung als Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung

  • BVerwG, 13.07.1993 - 11 B 84.93

    Zulässigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage - Darlegungserfordernis der

  • BVerwG, 12.04.1991 - 3 B 15.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG Köln, 21.11.2013 - 16 K 6430/11

    Anhörung bei der Rückforderung einer gewährten Landeszuwendung zum Radwegebau

  • BVerwG, 01.02.1990 - 3 B 13.90

    Zur Frage der grundsätzlichkeit der Frage nach der Rechtmäßigkeit einer auf § 31

  • VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
  • VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Verhältnismäßigkeit; Ersatzfahrzeug

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