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BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - Folgen einer Überschreitung der Parkzeit um mehr als drei Stunden - Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 18.02.1982 - 12 VG 1920/81
- OVG Hamburg, 09.09.1982 - Bf II 32/82
- BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Papierfundstellen
- MDR 1984, 255
- DVBl 1983, 1066
Wird zitiert von ... (76)
- BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …
In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.Für alle diese und weitere Abschlepp-Fälle gilt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg (im vorliegenden Zusammenhang vor allem: Fortfall von Behinderungen oder Belästigungen von anderen Verkehrsteilnehmern) stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles beurteilt (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1).
Insoweit trifft trotz der zwischenzeitlich erfolgten Verbreitung von Mobil-Telefonen unverändert die Aussage des Beschlusses vom 6. Juli 1983 (a.a.O. S. 3) zu, wonach einem durch die hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs angebrachte Adresse und Telefonnummer veranlassten Nachforschungsversuch regelmäßig schon die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen entgegenstehen.
- VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 14 K 6661/15
Erhebung von Kosten für das Abschleppen und Verwahren eines aufgrund fehlenden …
Bei der Prüfung eines besonders dringlichen Ausnahmefalles ist im Hinblick auf das (sofortige) Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges die höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002, Az. 3 B 149/01; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000, Az. 3 B 51.00; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992, Az. 3 C 3.90; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschluss vom 26. Januar 1988, Az. 7 B 189.87, zu berücksichtigen, die u.a. ausführt, dass ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt. - VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95
Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes …
Selbst in einem Fall, in dem hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs auf einem Zettel Adresse und Telefonnummer angegeben werden, können im Einzelfall der Notwendigkeit weiterer Nachforschungen die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehende weitere Verzögerungen entgegenstehen (BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, DVBl. 1983, 1066 = MDR 1984, 255).Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur nach Lösen eines Parkscheins zu den vorgegebenen Zeiten zu parken, dessen verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (BVerwGE 58, 326; BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, MDR 1984, 255).
Ein solches generalpräventives Interesse hat erhebliches Gewicht, weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen (BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, a. a. O.; dies bejahend auch Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).
Insoweit genügt es, dass bei einem Verstoß gegen die einschlägige straßenverkehrsrechtliche Regelung bestimmungsgemäß nach dem Zweck der straßenverkehrsrechtlichen Regelung in der Regel eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer im oben dargestellten Sinne eintritt (vgl. für das rechtswidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz: BVerwG, U. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 8; ebenso, dass es auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, die berechtigt auf einem Parkplatz parken wollen, nicht ankommt: BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 - MDR 1984, 255; Bay. VGH, U. v. 29.01.1996 - 24 B 94.1712 -, BayVBl. 1996, 376, U. v. 20.02.1990 - 21 B 89.03645 -, DÖV 1990, 483; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.05.1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 15.03.1988 - 7 A 44/87 -, NVwZ 1988, 658).
- OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02
Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem auf das o. g. Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 2001 hin ergangenen Beschluss vom 18. Februar 2002 (Az. 3 B 149.01) bestätigt habe, treffe trotz der inzwischen erfolgten Verbreitung von Mobiltelefonen nach wie vor seine Aussage aus dem Beschluss vom 6. Juli 1983 (7 B 182/82) zu, "wonach einem durch die hinter der Windschutzscheibe angebrachte Adresse und Telefonnummer veranlassten Nachforschungsversuch regelmäßig schon die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen entgegenstehen"."In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
Für alle diese und weitere Abschlepp-Fälle gilt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg (im vorliegenden Zusammenhang vor allem: Fortfall von Behinderungen oder Belästigungen von anderen Verkehrsteilnehmern) stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles beurteilt (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1).
- OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
Sicherstellung im Eigentümerinteresse; Wegfahrsperre; Parkplatz mit …
Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N;… zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02
Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz
4 1. Wie der Senat in seinem Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 -, der den Beteiligten bekannt gegeben worden ist, dargelegt hat, hält er zum einen an der Rechtsprechung fest, dass das - im Streitfall in Rede stehende - verbotswidrige Parken auf einem Behindertenparkplatz auch unter Berücksichtigung des bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes regelmäßig eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt (vgl. Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - BVerwGE 90, 189 ), und zum anderen ungewisse Erfolgsaussichten und nicht abzusehende weitere Verzögerungen regelmäßig einer Verpflichtung zu Halteranfragen oder sonstigen Nachforschungsversuchen entgegenstehen (vgl. vor allem Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3). - BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87
nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …
Einen Bedarf an weiterer höchstrichterlicher Klärung zeigt die Beschwerde weder zu dieser Frage noch zu der Frage der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines an abgelaufener oder nicht betätigter Parkuhr abgestellten PKWs auf (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl. 1983, 1066 und - BVerwG 7 B 113.82 - DAR 1983, 398). - VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
Abschleppkosten (Taxenstand)
; BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, MDR 1984, 255 ).Ein solches generalpräventives Interesse hat erhebliches Gewicht, weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen ( BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, a. a. O.; dies bejahend auch Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).
- OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur; …
Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Beschl. v. 11. August a. a. O. Rn. 8;… v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00
Kfz-Umsetzungsgebühren
Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (…Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).Ausgehend von den vorstehend dargelegten revisionsrechtlichen Einschränkungen sowie bundesrechtlichen Maßstäben lässt sie sich auch ohne die Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig in dem Sinne verneinen, dass beim Fehlen einer konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer i.S. einer Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O.) eine Störung der öffentlichen Ordnung durch den Verstoß (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O.) zwar gleichfalls eine Abschleppmaßnahme unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rechtfertigen kann, aber naturgemäß das Gewicht der gegenläufigen Interessen erheblicher wird.
- BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim …
- VGH Bayern, 16.01.2001 - 24 B 99.1571
Abschleppen eines mit offenem Seitenfenster geparkten PKW im Wege der …
- VG Bremen, 25.08.2008 - 5 K 1644/08
Das Nachlösen von Parkscheinen ist unzulässig - Abschleppen an …
- OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
Kostenerstattungsanspruch der Verwaltungsbehörde wegen des von Polizeibeamten …
- VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09
Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein
- OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06
Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit
- VG Aachen, 16.05.2018 - 6 K 5781/17
Abschleppen; Parkzone; verhältnismäßig; Ersatzvornahme; Postgebühren; Anhörung; …
- VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07
Parken an Parkscheinautomaten ohne Parkschein
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 183/96
Abschleppen eines Kfz
- VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 3362/04
Keine Erstattung von Abschleppkosten für ein Kfz, das an einem Parkscheinautomat …
- VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96
Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und …
- VG Aachen, 02.04.2008 - 6 K 80/08
Zum Abschleppen eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtswidrig abgestellten …
- VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94
Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig …
- VG Aachen, 12.07.2010 - 6 K 805/08
Rechtmäßige Auferlegung der Umsetzungsgebühren für behinderndes Zuparken eines …
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88
Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten; …
- VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
Parken in Anwohnerzone/am Parkscheinautomaten ohne Parkausweis und ohne …
- VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
- VG Berlin, 17.04.2002 - 11 A 408.02
Straßenverkehrsrecht: Abschleppen trotz Handynummer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 5 A 1430/09
Abschleppen wegen rechtswidrigen Parkens auf Anwohnerparkflächen
- OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06
Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes
- OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 242/19
Abschleppkosten; Parkscheibenzone; Umsetzungsmöglichkeit
- VG Düsseldorf, 05.03.2014 - 14 K 6956/13
Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge: Praxis der Stadt Düsseldorf rechtswidrig
- OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02
Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz
- OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten; …
- VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00
Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer
- VGH Bayern, 25.02.1991 - 21 B 90.01727
Verhaltensverantwortlichkeit für rechtswidrig geparkte Fahrzeuge; Rechtmäßigkeit …
- VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3673/88
Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten; …
- VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900
Widerruf von Waffenbesitzkarten; tatsachengestützte Bedenken wegen fehlender …
- VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09
Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung
- VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 1816/08
Abschleppen eines Fahrzeugs nach Zuparken eines anderen Verkehrsteilnehmers; …
- VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07
Zur Abschleppberechtigung bei abgelaufenem Parkschein
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3664/88
Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten; …
- VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 14 K 3962/15
- VG München, 11.03.2015 - M 7 K 14.5068
Abschleppkosten; Parken auf einem Taxenstand; Kontaktaufnahme mit …
- VG Aachen, 05.02.2003 - 6 K 2813/00
Rückerstattung der Kosten des Abschleppens eines auf einem Behindertenparkplatz …
- VG Saarlouis, 19.09.2016 - 6 L 1336/16
Abschleppkosten für ein auf einem Radweg abgestelltes Fahrzeug
- VG Gera, 25.09.2020 - 2 K 364/20
Abgrenzung von Sicherstellung und Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges
- VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 76/09
Abschleppkosten bei Parken an enger Stelle
- VG Ansbach, 05.12.2007 - AN 15 K 07.02213
- VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
Umfang und Voraussetzung für die Kostenerstattung einer Ersatzvornahme wegen …
- VG Aachen, 10.04.2006 - 6 K 3548/04
Kfz-Umsetzungsgebühren - 5-m-Einmündungsbereich
- OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16
Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz, …
- VG München, 19.12.2016 - M 7 K 16.3701
Abschleppkosten bei mobilen Halteverboten
- VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für das Abschleppen eines verbotwidrig …
- OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88
Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2003 - 2 L 43/03
Zustandsstörung für Fässer mit umweltgefährdendem Inhalt
- OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 …
- VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583
Rechtmäßígkeit der Abschleppung eines PKWs aufgrund des Parkens auf einem Gehweg …
- VG Cottbus, 23.01.2015 - 1 K 758/13
Verkehrsrecht
- VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
Abschleppkosten
- VG Darmstadt, 08.02.2001 - 3 E 2559/99
Verpflichtung zur Tragung der Kosten einer Sicherstellung; Anforderungen an eine …
- OVG Bremen, 24.06.2020 - 1 LA 90/20
Regelmäßig keine Verpflichtung zu einer Halteranfrage vor einer Abschleppmaßnahme
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1985 - 7 A 5/85
Haltverbotszeichen als rechtlich sofort vollziehbarer Dauerverwaltungsakt in der …
- VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG Köln, 25.10.2007 - 20 K 3768/06
- VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693
Gleichzeitiger Widerruf von Waffenbesitzkarten und Feuerwaffenpass; gesonderte …
- VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 4382/04
- VG München, 23.08.2010 - M 7 K 09.5531
- VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09
Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand
- VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 15 K 08.00374
Widerruf von Waffenbesitzkarten; Strafgerichtliche Verurteilung von 60 …
- VG Meiningen, 25.07.2006 - 2 K 15/04
Polizeirecht; Zur Umsetzung eines Fahrzeuges ohne vorherige Halterfeststellung; …
- VG Aachen, 05.02.2003 - 6 K 461/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung der entstandenen …
- VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 9867/01
- VG München, 08.03.2013 - M 7 K 12.3950
- VG München, 16.11.2011 - M 7 K 11.3487