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   BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89   

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https://dejure.org/1989,2824
BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89 (https://dejure.org/1989,2824)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1989 - 7 B 186.89 (https://dejure.org/1989,2824)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - 7 B 186.89 (https://dejure.org/1989,2824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtslage bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 11 Abs. 6 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.04.1980 - 4 C 90.77
    Auszug aus BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89
    Im Baurecht, auf das die Beschwerde verweist (S. 6 oben der Beschwerdeschrift), entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß eine - etwa durch zwischenzeitliches Inkrafttreten eines Bebauungsplans - geänderte Rechtslage einen Anspruch auf Bebauung, auch wenn er vorher bestanden haben sollte, zum Erlöschen bringen kann (vgl. z.B. Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - in BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82] m.w.N.; vgl. weiter z.B. Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - in DÖV 1981, 181 f.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1989 - 7 B 186.89
    Im Baurecht, auf das die Beschwerde verweist (S. 6 oben der Beschwerdeschrift), entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß eine - etwa durch zwischenzeitliches Inkrafttreten eines Bebauungsplans - geänderte Rechtslage einen Anspruch auf Bebauung, auch wenn er vorher bestanden haben sollte, zum Erlöschen bringen kann (vgl. z.B. Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - in BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82] m.w.N.; vgl. weiter z.B. Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - in DÖV 1981, 181 f.).
  • OVG Bremen, 27.04.2020 - 2 PA 64/20

    COPD; COPD GOLD IV; Erteilung Fahrerlaubnis; Fahreignung; körperliche

    Es bleibt daher bei dem Grundsatz, dass Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des entscheidenden Gerichts in der Hauptsache zu berücksichtigen sind, wenn ein Anspruch auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.1989 - 7 B 186/89 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 12.07.2001 - 3 C 14/01 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3292/97

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung;

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1989 (- BVerwG 7 B 186/89 -, NZV 1990, 125-126 = DAR 1990, 152-153 = ZfSch 1990, 144 = VRS 78, 318-319 = Buchholz 442.16 § 11 StVZO Nr. 2 = VerkMitt 1990, Nr. 87, 67-68 = BWVPr 1991, 70), welcher sich im übrigen nicht zu § 15c Abs. 2 Satz 3 StVZO verhält, die nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig geregelte 2-Jahres-Frist nicht als nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles überwindbare zeitliche Grenze für den Verzicht auf eine neuerliche Befähigungsprüfung bezeichnet.

    Die Festlegung auf eine Frist von zwei Jahren beruht auf der Überlegung, nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung könne nicht mehr vermutet werden, daß der Betreffende noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge; kann aber nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, so wäre es wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht zu verantworten, die Fahrerlaubnis ohne vorherige Ablegung einer Prüfung der praktischen wie der theoretischen Kenntnisse zu erteilen (vgl. zur vergleichbar gelagerten Problematik bei § 11 Abs. 6 Satz 2 StVZO BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 186.89 - ).".

  • BVerwG, 22.02.1994 - 11 B 85.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der

    Die Festlegung auf eine Frist von zwei Jahren beruht auf der Überlegung, nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung könne nicht mehr vermutet werden, daß der Betreffende noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge; kann aber nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, so wäre es wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht zu verantworten, die Fahrerlaubnis ohne vorherige Ablegung einer Prüfung der praktischen wie der theoretischen Kenntnisse zu erteilen (vgl. zur vergleichbar gelagerten Problematik bei § 11 Abs. 6 Satz 2 StVZO BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 186.89 - ).
  • VG Oldenburg, 28.11.2003 - 7 B 3684/03

    Alte Fahrklasse 3; Bestandschutz; Fahrerlaubnisklasse T; Fahrerlaubnisprüfung;

    Der Antragsgegner wäre selbst dann daran gebunden, wenn er den Antragsteller - wie dieser behauptet - tatsächlich bei Antragstellung fehlerhaft beraten hätte (siehe dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juli 1997 - 12 L 3292/97 - zit.n.juris; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 7 B 186/89 - NZV 1990, 125 f, zit.n.juris; VG Saarland, Urteil vom 05. Oktober 1999 - 3 K 348/97 - zit.n.juris).
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