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   BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81   

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BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81 (https://dejure.org/1981,2165)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1981 - 7 B 188.81 (https://dejure.org/1981,2165)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1981 - 7 B 188.81 (https://dejure.org/1981,2165)
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Wird zitiert von ... (36)

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Außerdem entfällt die Bindungswirkung, wenn gewichtige Anhaltspunkte, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - juris Rn. 7, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - BayVBl 1993, 26 m. w. N.; BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    Denn Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dürfen ihren Entscheidungen Feststellungen, die die Strafgerichte unanfechtbar getroffen haben, regelmäßig ohne weitere eigene Ermittlungen zugrunde legen (OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - NJW 1990, 1553/1554; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzuerkennen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden (BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Berechtigte Eignungszweifel können sich auch allein aus Tatsachen ergeben, die bei Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften - auch solche nichtverkehrsrechtlicher Art - zutage getreten sind (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1981 - BVerwG 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 und vom 29. August 1995 - BVerwG 11 B 92.95 - jeweils m. w. N.).
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