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   BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89   

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BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89 (https://dejure.org/1989,1375)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 7 B 188.89 (https://dejure.org/1989,1375)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 7 B 188.89 (https://dejure.org/1989,1375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbemessung bei Immissionen - Immissionsschutz - Personenbeförderung - Linienverkehrsgenehmigung - Omnibusse - Klagebefugnis von Straßenanliegern - Straßenverkehrsbehörde - Verkehrswirtschaftliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PBefG § 13; StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 930
  • NVwZ 1990, 473 (Ls.)
  • NZV 1990, 366
  • DVBl 1990, 774
  • DÖV 1990, 839
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89
    Ein etwaiges Recht von Straßenanliegern, von der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO Beschränkungen und Umleitungen des Verkehrs "zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen" zu verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]), wird durch die dem Unternehmer eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen erteilte (verkehrswirtschaftliche) Genehmigung nicht berührt.

    Die Frage, ob der Kraftfahrzeugverkehr auf der Straße zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu beschränken ist, wenn nicht bereits der Straßenbaulastträger die Widmung entsprechend eingeschränkt hat, oder ob ein bestimmter Verkehr umzuleiten ist, ist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung von der Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]) und bindet dann auch die Behörde, die über die Genehmigung für einen Linienverkehr mit Omnibussen entscheidet.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89
    Der Rechtssache kommt nicht die in der Beschwerdeschrift allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwGE 13, 90) zu.
  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Nicht dazu gehören die Interessen der Allgemeinheit (vgl. Zeil/Prinz zur Lippe, a.a.O., S. 405, 409; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.9.2014, 3 Bs 175/14, NordÖR 2014, 545, juris Rn. 16) und insoweit auch nicht die Interessen eines Einzelnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, 7 B 188/89, NJW 1990, 930, juris Rn. 4: einzelner Straßenanlieger).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    b) Im Ergebnis nichts anderes gilt für die Vorschrift in § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO (vgl. hierzu Urteile vom 4. Juni 1986 BVerwG 7 C 76.84 BVerwGE 74, 234, und vom 20. Mai 1987 BVerwG 7 C 60.85 Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7; Beschluß vom 20. Dezember 1989 BVerwG 7 B 188.89 Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 32; Urteil vom 22. Dezember 1993 BVerwG 11 C 45.92 Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2019 - 1 M 664/18

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts bei einem gegen den Grundsatz rechtlichen

    Beide Versagungsgründe liegen allein im öffentlichen Interesse (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 188/89 -, juris, Rn. 4).

    Die Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung ist vielmehr an den widmungs- und straßenverkehrsrechtlich vorgegebenen Rahmen gebunden (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 188/89 -, juris, Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 9 S 1452/16

    Fehlende drittschützende Wirkung des § 13 Abs 2 S 1 PBefG

    Wie auch das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 188.89 -, juris) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.08.1986 - 2 TH 1569/86 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.11.1997 - 7 L 3228/96 -, juris) festgestellt hat, lässt aber der Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG jeden Hinweis auf einen individuell geschützten Personenkreis vermissen (vgl. demgegenüber § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO).

    Die Erwägungen zum Vorrang der straßenrechtlichen Widmung und des Straßenverkehrsrechts im Zusammenhang mit der Frage, welcher Verkehr auf einer bestimmten Straße zugelassen ist oder inwieweit der Verkehr dort zu beschränken ist (vgl. dazu im Übrigen, BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2003 - 5 S 1004/03 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, a.a.O., juris Rn. 4), dienen lediglich der Begründung der Aussage, wonach bei der Frage, wo öffentlicher Personenverkehr angeboten werde und insbesondere wer diesen anbieten dürfe, die Interessen der Anwohner naturgemäß keine Rolle spielten.

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Anlieger können einen Verstoß gegen § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG nicht geltend machen, da diese Norm "nur objektiv wirkende Verkehrsinteressen" zu schützen bestimmt ist (BVerwG, B. v. 20.12.1989 - 7 B 188.89 -, NJW 1990, 930).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem

    Der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 7 B 188.89 - stützt ihre Rechtsauffassung nicht.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02

    Antragsbefugnis eines Notars bei Besetzung einer anderen Notarstelle

    Ein Dritter kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn in dem Verwaltungsakt zumindest auch über eine ihm vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition, ein ihm zustehendes rechtlich geschütztes Interesse, mit zu entscheiden ist oder wenn in dem Verwaltungsakt, obwohl das Gesetz dies nicht zuläßt, über eine solche Rechtsposition mit entschieden worden ist (BVerwG NJW 1990, 930).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle -

    Die Anlieger einer öffentlichen (Wohn-)Straße, durch die ein Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geführt werden soll, können im Hinblick auf verkehrsbedingte Immissionen in ihren Rechten nicht durch die Erteilung der (verkehrswirtschaftlichen) Genehmigung des Linienverkehrs verletzt sein; denn dieser wird auf einer zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Straße genehmigt und ist daher Teil des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs auf dieser Straße (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 188.89 -, DVBl 1990, 775).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

    Deswegen scheidet, wie aus § 13 Abs. 7 PBefG folgt, bei der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung nach § 2 Abs. 2 PBefG eine Prüfung der objektiven Genehmigungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 PBefG aus, mit dem durch den in der Nr. 2 geregelten Versagungsgrund der Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen auch die rechtlichen Interessen von Mitkonkurrenten geschützt werden (BVerwG, Urteil vom 25.10.1968, NJW 1969, 708; Beschluß vom 20.12.1989, DÖV 1990, 839; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.1969, GewA 1970, 86).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2009 - 8 LA 4/09

    Verletzung der Rechte eines Ausländers bereits durch eine Erklärung der Zentralen

    Denn dem Kläger werden durch die Erklärung keine Pflichten auferlegt oder bestehende Rechte aufgehoben oder geschmälert, wie dies für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung erforderlich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 188/89 -, NJW 1990, 930 f.).
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 22 A 01.40059

    Keine "Genehmigung" für die Straßenbahn durch den Englischen Garten

  • OLG Oldenburg, 11.07.2002 - 5 W 99/02

    Duldungspflicht durch verkehrswirtschaftliche Genehmigung eines Linienverkehrs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 20 D 73/96

    Durchführung von Einweisungsflügen am Flughafen als Platzrundenflüge zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1997 - 20 B 713/95

    Linienführung einer Straßenbahn; Vorhabengenehmigung;

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 3.90

    Beschwerde gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eines Flughafens

  • OLG Oldenburg, 11.07.2002 - 5 W 99/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1996 - 20 A 5871/94
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1999 - 11 E 12862/98

    Streitwert; Gaststättenrechtliche Nachbarklage; Gaststättenerlaubnis; Imbißstand

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 12/92

    Einschreiten der Behörde gegen eine ohne Genehmigung vorgenommene wesentliche

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1997 - 7 L 3228/96

    Keine Klagebefugnis gegen eine Buslinie haben; Anlieger; Fahrplanänderung;

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