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   BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04   

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BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04 (https://dejure.org/2004,12201)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2004 - 7 B 20.04 (https://dejure.org/2004,12201)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2004 - 7 B 20.04 (https://dejure.org/2004,12201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde; Revisionsrechtliche Überprüfung eines auf den Einzelrichter übertragenen Rechtsstreites; Fristbestimmung bei Verkündung eines Urteils durch dessen Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Wird wie hier die Verkündung des Urteils gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch dessen Zustellung ersetzt, ist eine äußerste Grenze erreicht, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Beschluss vom 3. August 1998 BVerwG 7 B 236.98 im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 GmS OGB 1/92 BVerwGE 92, 367).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Für den Verlust des Erinnerungsvermögens, an den die Frist von fünf Monaten anknüpft, ist die weitere Zeit nicht maßgeblich, die nach der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle bis zu dessen Zustellung an die Beteiligten vergeht (Beschluss vom 21. Juli 1997 BVerwG 3 B 146.97 Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65

    Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    4 a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 BVerwG VI 91.60 (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 BVerwG V 10.65 (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 BVerwG 5 C 65.78 (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    6 Soweit der Kläger bei diesen Ausführungen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verweist (Urteil vom 23. Februar 1956 II ZR 207/54 BGHZ 20, 109; Urteil vom 26. April 1978 VIII ZR 236/76 BGHZ 71, 243; Urteil vom 7. Dezember 2001 V ZR 65/01 NJW 2002, 1038), kann ein Widerspruch zu ihnen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von vornherein nicht ergeben.
  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Soweit es sich dabei um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muss er sich um Aufklärung bemühen oder jedenfalls darlegen, dass seine Versuche um Aufklärung der entsprechenden Tatsachen vergeblich waren (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1995 BVerwG 5 B 53.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    4 a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 BVerwG VI 91.60 (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 BVerwG V 10.65 (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 BVerwG 5 C 65.78 (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Wird wie hier die Verkündung des Urteils gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch dessen Zustellung ersetzt, ist eine äußerste Grenze erreicht, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Beschluss vom 3. August 1998 BVerwG 7 B 236.98 im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 GmS OGB 1/92 BVerwGE 92, 367).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    6 Soweit der Kläger bei diesen Ausführungen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verweist (Urteil vom 23. Februar 1956 II ZR 207/54 BGHZ 20, 109; Urteil vom 26. April 1978 VIII ZR 236/76 BGHZ 71, 243; Urteil vom 7. Dezember 2001 V ZR 65/01 NJW 2002, 1038), kann ein Widerspruch zu ihnen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von vornherein nicht ergeben.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Jedoch ist § 557 Abs. 2 ZPO dahin einzuschränken, dass trotz Unanfechtbarkeit der Zwischenentscheidung das Revisionsgericht überprüfen kann, ob wegen deren Fehlerhaftigkeit die anfechtbare Endentscheidung gegen eine verfassungsrechtliche Verfahrensgarantie verstößt, etwa den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt (Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    4 a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 BVerwG VI 91.60 (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 BVerwG V 10.65 (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 BVerwG 5 C 65.78 (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

  • BVerwG, 02.08.1999 - 8 KSt 12.99

    Streitwert; Restitutionsklage; Erbengemeinschaft; Erbanteil.

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Selbst wenn die äußerste Frist für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle von mehr als fünf Monaten seit Verkündung des Urteils bzw. Niederlegung des Urteilstenors noch gewahrt ist, gilt ein Urteil im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen, sofern zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen nicht mehr gewahrt ist (wie Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Bei Einhaltung der Fünfmonatsfrist kann das Urteil nur im Einzelfall als im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen gelten, sofern nämlich zu dem Zeitablauf als solchem Umstände hinzukommen, die die bereits wegen des Zeitablaufs bestehenden Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlichen niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschluss vom 09.08.2004 - 7 B 20.04 -, Juris Rn. 17, Urteil vom 30.05.2012 - 9 C 5.11 -, Juris Rn. 24, und Beschluss vom 27.08.2014 - 3 B 2.14 -, Juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 22.15

    Frist der Übergabe eines vollständigen Urteils an Geschäftsstelle

    Das vervollständigte Urteil ist, nachdem die Urteilsformel der Geschäftsstelle übergeben worden ist, in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO alsbald nachzureichen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 = NJW 1971, 1854, 1855; Beschluss vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO; Stand März 2015, § 117 Rn. 25).

    Wird ein Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann es gleichwohl im Einzelfall nicht mit Gründen versehen sein, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 17, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2023 - 11 LA 376/23

    Fünfmonatsfrist; Zur Fünfmonatsfrist für das Absetzen von Urteilen

    Dies ist stets anzunehmen, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung gemäß § 116 Abs. 1 VwGO schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist; dasselbe ist in den Fällen - wie hier - des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.4.1993 - GmS-OBG 1/92 - juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Beschl. v. 18.8.1999 - 8 B 124/99 - juris Rn. 2; dass., v. 9.8.2004 - 7 B 20/04 - juris Rn. 16; dass, Urt. v. 30.5.2012 - 9 C 5/11 - juris Rn. 23; dass., Beschl. v. 11.5.2015 - 7 B 18/14 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 11.6.2001 - 8 B 17/01 - juris Rn. 4; dass, Beschl. v. 3.5.2004 - 7 B 60/04 - juris Rn. 4 u. v. 29.9.2015 - 7 B 22/15 - juris Rn. 4).

    Insofern kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, dass nach der Rechtsprechung des Senats für den Fristbeginn in den Fällen des Verkündungsersatzes, in denen das Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt wird, ohnehin auf den späteren Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem der Tenor der Geschäftsstelle übermittelt worden ist (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.5.2015 - 7 B 18/14 - juris Rn. 10, Urt. v. 30.5.2012 - 9 C 5/11 - juris Rn. 23, Beschl. v. 9.8.2004 - 7 B 20/04 - juris Rn. 16 u. Beschl. v. 3.8.1998 - 7 B 236/98 - juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 29.3.2023 - 11 LA 265/22 - V.n.b., m.w.N.; nur mangels erfolgter Niederlegung des Tenors bei der Geschäftsstelle auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abstellend: Senatsbeschl. v. 21.1.2022 - 11 LA 171/22 - juris; a.A. BGH, Beschl. v. 18.6.2001 - AnwZ (B) 10/00 - juris Rn. 3 f.; BayVGH, Beschl. v. 23.4.2019 - 13a ZB 18.32206 - juris Rn. 7; offen gelassen in: BVerwG, Urt. 14.2.2003 - 4 B 11/03 - juris Rn. 9 u. Urt. v. 10.11.1999 - 6 C 30/98 - juris Rn. 23; NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2004 - 2 LA 1231/04 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4

    Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen

    Sie beginnt in diesen Fällen mit der Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 6).

    Auf die Zustellung an die Beteiligten kommt es für die Frist nicht an, da für den Verlust des Erinnerungsvermögens die weitere Zeit nach der Übergabe an die Geschäftsstelle des Gerichts nicht von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

    Wird ein Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann allerdings gleichwohl im Einzelfall ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und der zuverlässigen Wiedergabe der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 17, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates

    Das ist der Fall, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Hierauf und nicht auf die Zustellung des Urteils an die Klägerin am 14. November 2013 (ohne Verkündungsvermerk) oder auf die erneute Übersendung am 23. Dezember 2013 (mit Verkündungsvermerk) ist abzustellen (Beschluss vom 9. August 2004 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 1.14

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates

    Das ist der Fall, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Hierauf und nicht auf die Zustellung des Urteils an die Klägerin am 14. November 2013 (ohne Verkündungsvermerk) oder auf die erneute Übersendung am 23. Dezember 2013 (mit Verkündungsvermerk) ist abzustellen (Beschluss vom 9. August 2004 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen eines Spanplattenwerks bzgl.

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934

    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

    Sie beginnt in diesen Fällen mit der Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 6).

    Auf die Zustellung an die Beteiligten kommt es für die Frist nicht an, da für den Verlust des Erinnerungsvermögens die weitere Zeit nach der Übergabe an die Geschäftsstelle des Gerichts nicht von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2014 - 4 N 4.13

    Angestellter Lehrer; Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Besetzung

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11

    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung des

  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13

    Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2012 - 2 N 16.11

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; fehlerhafte Beweiswürdigung;

  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341

    Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer

  • OVG Sachsen, 18.08.2020 - 2 A 983/19

    Asyl Tschetschenien; Verfahrensmangel; 5-Montasfrist bei Zustellung

  • OVG Bremen, 05.12.2018 - 2 LA 220/18

    Fünf-Monats-Frist bei Zustellung des Urteils - Fünf-Monats-Frist

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 6 N 64.15

    Zuwendung nach Wahlergebnis der den Stiftungen nahestehenden Parteien bei

  • OVG Sachsen, 01.08.2013 - 1 A 151/11

    Urteilstenor, Niederlegung, Absetzfrist, Aufklärungsrüge, Beweisantrag,

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