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   BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84   

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https://dejure.org/1984,7043
BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84 (https://dejure.org/1984,7043)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1984 - 7 B 204.84 (https://dejure.org/1984,7043)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1984 - 7 B 204.84 (https://dejure.org/1984,7043)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII B 17.70

    Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84
    Das alles hat der Senat bereits mit Beschluß vom 26. Juni 1970 - BVerwG 7 B 17.70 - ausgesprochen.
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84
    Eine außer Kraft getretene Rechtsvorschrift kann regelmäßig keine grundsätzliche Rechtsfrage aufwerfen; denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (Beschluß vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53; Beschluß vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132).
  • VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02

    Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit

    Während zunächst (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1985 ? 7 B 204.84 ? NJW 1985, 3092) als Anwohner nur diejenigen Personen angesehen wurden, die in einer Straße wohnten, erfolgte durch die weitere Rechtsprechung des 3. Senates (BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 ? 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172) eine Erweiterung insofern, als die Anwohnerparkzonen nunmehr zwei oder höchsten drei Straßen umfassen durften und die in diesem Bereich lebenden Personen als Anwohner im Sinne von § 45 Abs. 1 b 1 Nr. 2 StVO angesehen wurden.
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