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BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 19.01.1984 - 6 K 1421/82
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1984 - 10 S 710/84
- BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1970 - VII B 17.70
Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84
Das alles hat der Senat bereits mit Beschluß vom 26. Juni 1970 - BVerwG 7 B 17.70 - ausgesprochen. - BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 7 B 204.84
Eine außer Kraft getretene Rechtsvorschrift kann regelmäßig keine grundsätzliche Rechtsfrage aufwerfen; denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (Beschluß vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53; Beschluß vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132).
- VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02
Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit …
Während zunächst (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1985 ? 7 B 204.84 ? NJW 1985, 3092) als Anwohner nur diejenigen Personen angesehen wurden, die in einer Straße wohnten, erfolgte durch die weitere Rechtsprechung des 3. Senates (BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 ? 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172) eine Erweiterung insofern, als die Anwohnerparkzonen nunmehr zwei oder höchsten drei Straßen umfassen durften und die in diesem Bereich lebenden Personen als Anwohner im Sinne von § 45 Abs. 1 b 1 Nr. 2 StVO angesehen wurden.