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   BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87   

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BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87 (https://dejure.org/1988,402)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1988 - 7 B 219.87 (https://dejure.org/1988,402)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1988 - 7 B 219.87 (https://dejure.org/1988,402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG §§ 1, 3, 5, § 21 Abs. 1 Nr. 3, §§ 48, 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 824
  • DVBl 1988, 539
  • DB 1988, 2303
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87
    Grundsätzlich klärungsbedürftig ist auch nicht die Frage, ob für die Berechtigung der Behörde zum Widerruf einer Genehmigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG eine Beweislastumkehr anzunehmen sei, wie sie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 18. September 1984 - VI ZR 223/82 - (BGHZ 92, 143 = NJW 1985, 47; Kupolofen-Fall) angenommen habe; offenbar meint die Beschwerde, die Beweislast sei in bezug auf die Kausalität von Emissionen einer bestimmten Anlage umzukehren, wenn ein Immissionsanstieg (Spitzenwerte) in einem Gebiet zu verzeichnen sei, das durch eine Vielzahl von Quellen belastet wird.

    Abgesehen davon weicht das Berufungsurteil, wie schon ausgeführt, nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1984 (BGHZ 92, 143) ab.

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87
    Nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, und zwar durch Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich war und es auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts sein wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87
    Nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, und zwar durch Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich war und es auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts sein wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87
    Daran ändert auch der Hinweis der Beschwerde nichts, daß das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17. Februar 1978 - BVerwG 1 C 102.76 - (BVerwGE 55, 251 [BVerwG 17.02.1978 - 1 C 102/76]) die in der TA Luft festgelegten Immissionswerte als "antizipiertes" Sachverständigengutachten bezeichnet hat; denn es hat damit gerade zum Ausdruck bringen wollen, daß die Werte "wegen ihres naturwissenschaftlich fundierten fachlichen Aussagegehalts auch für das kontrollierende Gericht bedeutsam sind" (a.a.O. S. 256) und daß sie für die Ermittlung der Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen eine "weitaus verläßlichere Basis" darstellen (a.a.O. S. 257) als eine für den Einzelfall angestellte Untersuchung ohne diese Basis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1987 - 21 A 1556/86

    Stillegung; Anlage; Genehmigung; Gesundheit; Umwelt; Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87
    Mit der Beschwerde wenden sie sich gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das die Klagabweisung bestätigende Berufungsurteil (DVBl. 1988, 152).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Eine derartige Normkonkretisierung wird in ständiger Rechtsprechung insbesondere bejaht für die nach § 48 BImSchG von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 BImSchG) mit Zustimmung des Bundesrats erlassenen Verwaltungsvorschriften der TA-Luft und der TA-Lärm (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2, S. 1>, vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4, S. 1 und vom 21. März 1996 - BVerwG 7 B 164.95 - Buchholz 406.251 § 22 UVPG Nr. 4, S. 2) sowie für bestimmte atomrechtliche Verwaltungsvorschriften (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1985 BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).

    Normkonkretisierende Wirkung kann nämlich einer Verwaltungsvorschrift nur dann zukommen, wenn die Exekutive bei ihrem Erlaß höherrangigen Geboten und dem für deren Konkretisierung wesentlichen Erkenntnis- und Erfahrungsstand Rechnung getragen hat (vgl. BVerfGE 54, 173 allgemein für Wertungen der Verwaltung, zur Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften im Umweltrecht vgl. Sendler in UPR 1993, 321 ) bzw. wenn die vom Gesetz getroffenen Wertungen beachtet werden (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1988 BVerwG 7 B 219.87 a.a.O.).

    Auch darf die Verwaltungsvorschrift nicht durch Erkenntisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sein (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1988 BVerwG 7 B 219.87 und vom 21. März 1996 BVerwG 7 B 164.95 a.a.O.).

    Schließlich kann einer Verwaltungsvorschrift nur dann ausnahmsweise normkonkretisierende Wirkung zukommen, wenn dem Erlaß ein umfangreiches Beteiligungsverfahren vorangeht, dessen Zweck es ist, vorhandene Erfahrungen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auszuschöpfen (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1988 BVerwG 7 B 219.87 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Ebenso verhält es sich bei antizipierten Sachverständigengutachten (vgl. Urteil vom 17. Februar 1978 - BVerwG 1 C 102.76 - BVerwGE 55, 250 [255 f.; Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2 S. 1 [2 f.]) sowie norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 1 [5]; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 S. 25 [29 ff.]) ohne rechtssatzmäßige Verbindlichkeit.
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Nur unter dieser Voraussetzung aber hätte die Planfeststellungsbehörde Anlass gehabt, Auflagen zu machen, die über das Anforderungsprofil des für sie maßgeblichen technischen Regelwerks hinausgehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1989 - BVerwG 7 B 219.87 - und vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nrn. 2 und 4).
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