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   BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99   

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https://dejure.org/2000,14193
BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99 (https://dejure.org/2000,14193)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2000 - 7 B 220.99 (https://dejure.org/2000,14193)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 7 B 220.99 (https://dejure.org/2000,14193)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99
    Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = VIZ 1999, 596 ) an, daß der Restitutionsanspruch nur bei Anmeldung bis zum 31. Dezember 1992, bei beweglichen Sachen bis zum 30. Juni 1993, gegeben ist und erlischt, wenn er nicht innerhalb dieses Zeitraums wirksam angemeldet worden ist (§ 3, § 6, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG).

    Mit dem Hinweis auf die "Nachsichtrechtsprechung" beziehen sich die Kläger auf das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (aaO.).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 21.97

    Rückgabeantrag nach dem Vermögensgesetz; Form des Rückgabeantrages; Heranziehung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99
    Das Vermögensgesetz begründet weder für den Restitutionsantrag (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 21.97 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 8) noch für dessen Rücknahme besondere Formerfordernisse; dasselbe gilt für das subsidiär heranzuziehende (vgl. § 31 Abs. 7 VermG) Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen, das auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes verweist.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99
    Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = VIZ 1999, 596 ) an, daß der Restitutionsanspruch nur bei Anmeldung bis zum 31. Dezember 1992, bei beweglichen Sachen bis zum 30. Juni 1993, gegeben ist und erlischt, wenn er nicht innerhalb dieses Zeitraums wirksam angemeldet worden ist (§ 3, § 6, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG).
  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99

    Anmeldefrist des VermG § 30a Abs 1 S 1 für die Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99
    In Anbetracht der großen Beachtung, die die Regelungen des Vermögensgesetzes in den Medien und in der öffentlichen Diskussion gefunden haben, ist davon auszugehen, daß den Bürgern nicht nur die Antragsabhängigkeit des Restitutionsanspruchs, sondern auch die Fristgebundenheit des Antrags bekannt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - ZOV 2000, 87).
  • BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12

    Polizeiverordnung; Alkoholverbot in der Öffentlichkeit; Normenkontrolle;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sogar bei der Versäumung materieller Ausschlussfristen unter vergleichbaren Voraussetzungen in Ausnahmefällen Nachsicht gewährt (Beschluss vom 5. Mai 2000 - BVerwG 7 B 220.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 18), nämlich dann, wenn ein Verhalten der Behörde für die Fristversäumnis ursächlich war und durch die Nachsichtgewährung der Zweck der Ausschlussfrist nicht verfehlt wird.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 15.09

    Antrag; Antragserfordernis; Antragstellung; fristgerechte Antragstellung;

    In Anbetracht der großen Beachtung, die die Regelungen des Vermögensgesetzes und des Entschädigungsgesetzes in den Medien und in der öffentlichen Diskussion gefunden haben, müssen sich die Antragsberechtigten entgegenhalten lassen, dass ihnen nicht nur die Antragsabhängigkeit des Restitutions- bzw. Entschädigungsanspruchs, sondern auch die Fristgebundenheit dieser Anträge bekannt sein konnte (vgl. zum Vermögensrecht Beschluss vom 5. Mai 2000 - BVerwG 7 B 220.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 18 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.12.2000 - 7 B 156.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Diese Fallgruppe ist in dem Beschluss des Senats vom 5. Mai 2000 - BVerwG 7 B 220.99 - allein deswegen nicht erwähnt, weil es darauf in jenem Verfahren nicht ankam.
  • VG Münster, 04.02.2005 - 10 K 3931/03

    Zur Pflicht des Fahrerlaubnisinhabers zur Umschreibung alter Fahrerlaubnisse der

    vom 5. Mai 2000 - 7 B 220/99 -, in: Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 18.
  • VG Gera, 05.07.2001 - 5 K 1585/98

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Deshalb verlangt der Sinn und Zweck der Vorschrift die Beachtung der Ausschlussfrist immer dann, wenn bei Fristablauf für den betreffenden Vermögenswert noch keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf Grund des geltend gemachten Schädigungsvorgangs angemeldet worden waren (BVerwG, Beschl. v. 25.03.1998 - 7 B 36/98 - BVerwG, Urt. v. 05.05.2000 - 7 B 220/99 -).
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