Rechtsprechung
VG Hannover, 03.06.2009 - 7 B 2222/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kein Anspruch Dritter gegen Landesmedienanstalt auf Einschreiten - hier: Verhinderung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 3 NMedienG; § 39 Nr. 2 NMedienG; Art. 1 Abs. 1 GG
Subjektives Recht eines Dritten auf Einschreiten der Landesmedienanstalt gegen einen privaten Rundfunkveranstalter zwecks Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung; Geltendmachen einer Verpflichtung einer Landesmedienanstalt zur Untersagung einer geplanten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" darf ausgestrahlt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Erwachsen auf Probe" II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Subjektives Recht eines Dritten auf Einschreiten der Landesmedienanstalt gegen einen privaten Rundfunkveranstalter zwecks Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung; Geltendmachen einer Verpflichtung einer Landesmedienanstalt zur Untersagung einer geplanten ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Subjektives Recht eines nicht an einer Fernsehproduktion beteiligten Dritten auf Einschreiten einer Landesmedienanstalt gegen einen privaten Rundfunkveranstalter zur Untersagung einer Ausstrahlung
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" darf ausgestrahlt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" darf ausgestrahlt werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 09.09.1993 - Bs III 334/93
Landesmedienanstalt; Aufsicht über Programmbetreiber; Beteiligung politischer …
Auszug aus VG Hannover, 03.06.2009 - 7 B 2222/09
Die Aufsicht der Antragsgegnerin über die Programmgestaltung der privaten Betreiber dient aber allein dem öffentlichen Interesse an der Kontrolle der Programmgestaltung der Betreiber hinsichtlich der vom Gesetz geforderten Ausgestaltung und als institutionelle Zielsetzung nicht auch rechtlich geschützten Interessen Dritter (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 9.9.1993 - Bs III 334/93 - NJW 1994, S. 73).