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   BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84   

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https://dejure.org/1985,4194
BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84 (https://dejure.org/1985,4194)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1985 - 7 B 229.84 (https://dejure.org/1985,4194)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 7 B 229.84 (https://dejure.org/1985,4194)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Straßenanlieger in seinem Recht, am Gemeingebrauch der Straße teilzunehmen, der Gemeinschaftsaufgabe der Straße, die durch übergreifende Verkehrsinteressen der Allgemeinheit geprägt und durch das Straßenverkehrsrecht ausgestaltet wird, unterworfen ist und damit verbundene Verkehrsregelungen hinnehmen muß, solange der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs nicht berührt ist, d.h. die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davorliegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz in ausreichender Weise erhalten bleiben (Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = DVBl. 1982, 1098; Beschluß vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5 = NJW 1980, 354).

    Zu diesen hinzunehmenden Erschwernissen gehören sowohl Beeinträchtigungen der Möglichkeit, vor oder in der Nähe des Anliegergrundstücks mit dem Kraftfahrzeug zu parken oder zu halten (vgl. Urteil vom 6. August 1982 a.a.O.), als auch verkehrsbedingte Behinderungen der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs und dadurch vor dem Anliegergrundstück bewirkte Fahrzeugstaus, auf die die Beschwerde des Klägers verweist.

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Dagegen schützt über diesen Rahmen hinaus das Recht auf Anliegergebrauch regelmäßig nicht vor Erschwernissen für den Zugang des Anliegergrundstücks, die sich aus dessen Lage gerade an einer Straße in einem geschäftlichen und verkehrlichen innerstädtischen Ballungsraum ergeben (BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Insoweit ist der Gemeingebrauch des Straßenanliegers auch straßenverkehrsrechtlich, insbesondere durch Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung schutzwürdig (BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]).
  • BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78

    Saisonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge auf bestimmten Straßen eines

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Straßenanlieger in seinem Recht, am Gemeingebrauch der Straße teilzunehmen, der Gemeinschaftsaufgabe der Straße, die durch übergreifende Verkehrsinteressen der Allgemeinheit geprägt und durch das Straßenverkehrsrecht ausgestaltet wird, unterworfen ist und damit verbundene Verkehrsregelungen hinnehmen muß, solange der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs nicht berührt ist, d.h. die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davorliegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz in ausreichender Weise erhalten bleiben (Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = DVBl. 1982, 1098; Beschluß vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5 = NJW 1980, 354).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).
  • OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16

    Aufstellung von 2 Sperrpfosten - Anliegergebrauch; Barrierefreiheit; Drittschutz;

    Im Übrigen umfasste der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs immer nur die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz und schützte nicht vor Erschwernissen für den Zugang zum Anliegergrundstück, die sich aus der konkreten verkehrlichen Situation ergaben (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 13.05.1985 - 7 B 229/84, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15), wozu auch das verbotswidrige Parken zu zählen ist.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Grundsätzlich geschützt ist insbesondere die ausreichende Möglichkeit, das Grundstück mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, gerade auch bei gewerblich genutzten Grundstücken (vgl. Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 12.72 - NJW 1975, 1528; Urteil vom 8. Oktober 1976 a.a.O.; Urteil vom 6. August 1982 a.a.O.; Beschluß vom 13. Mai 1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15).
  • VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88

    Zur Klagebefugnis eines Anwohners bei einer Anfechtungsklage gegen die

    Bei Einhaltung dieser äußersten Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor solchen Erschwernissen für den Anlieger, die sich aus der besonderen Situation seiner Umgebung ergeben (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1982 - 4 C 58.80 - NJW 1983, 770, sowie Beschluß vom 13. Mai 1985 - 7 B 229.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 15).
  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

    BVerwG, Urteil vom 6.8.1982, wie vor, Rdnr. 14; Beschlüsse vom 13.5.1985 - 7 B 229/84 -, Juris, und vom 23.12.1980 - 7 CB 119/80 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 5.8.1992 - 2 TH 2476/91 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.1990 - 5 S 2525/89 -, Juris; Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage, Kapitel 26 Rdnr. 50; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage, Rdnr. 353.
  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805

    Umgestaltung eines straßenbegleitenden Kiesstreifens

    Im Übrigen umfasst der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs immer nur die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz und schützt nicht vor Erschwernissen für den Zugang zum Anliegergrundstück, die sich aus der konkreten verkehrlichen Situation ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1985 - 7 B 229/84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15 = juris Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 15.1.2018 - 1 LA 265/16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 92.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Gewährleistet wird aber nur die Anbindung an das öffentliche Straßennetz überhaupt, nicht dagegen notwendig auch die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen bis "unmittelbar vor die Tür" (vgl. zu alledem Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 60.85 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7; Beschlüsse vom 13. Mai 1985 - BVerwG 7 B 229.84 -, vom 13. Juli 1988 - BVerwG 7 B 128.88 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nrn. 15, 18 und 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Bayreuth, 03.03.2020 - B 1 K 18.224

    Erfolglose Klage auf Herstellung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück

    Im Übrigen umfasst der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs immer nur die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz und schützt nicht vor Erschwernissen für den Zugang zum Anliegergrundstück, die sich aus der konkreten verkehrlichen Situation ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1985 - 7 B 229/84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15 = juris Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 15.1.2018 - 1 LA 265/16 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1995 - 12 L 4649/94

    Ausnahme von Parkscheinpflicht; Anliegergebrauch; Ausnahme; Parkschein;

    Bei Einhaltung dieser Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor denjenigen Erschwernissen für den Zugang des Anliegergrundstücks, die sich aus dessen Lage in der Innenstadt ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.8.1982 - BVerwG 4 C 58.80 -, NJW 1983, 770 sowie vom 13. Mai 1985 - BVerwG 7 B 229.84 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 15).
  • VG Augsburg, 25.11.2010 - Au 3 E 10.1710

    Einstweilige Anordnung; Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint);

    Die Gewährleistung der Zugänglichkeit eines Grundstücks beinhaltet weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße noch die Gewährleistung von "Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs" (BVerwG vom 6.8.1982, Az. 4 C 58.80; juris; BVerwG vom 13.5.1985, Az. 7 B 229.84; juris; BVerwG vom 8.9.1993, Az. 11 C 38/92; juris).
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