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   BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87   

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https://dejure.org/1988,4172
BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87 (https://dejure.org/1988,4172)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1988 - 7 B 232.87 (https://dejure.org/1988,4172)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 7 B 232.87 (https://dejure.org/1988,4172)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 39
  • NVwZ 1988, 624
  • NZV 1988, 39
  • VersR 1988, 734
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87
    Das Straßenverkehrsrecht, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt (Art. 74 Nr. 22 GG), bezieht sich allein auf die Regelung der Sicherheit und Ordnung des auf den Straßen stattfindenden Verkehrs (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] sowie die Urteile des beschließenden Senats vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - DVBl. 1980, 1045 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376/378); Bestimmungen straßen-(wege-)rechtlicher Natur und damit Aussagen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen enthält es nicht.
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87
    Das Straßenverkehrsrecht, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt (Art. 74 Nr. 22 GG), bezieht sich allein auf die Regelung der Sicherheit und Ordnung des auf den Straßen stattfindenden Verkehrs (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] sowie die Urteile des beschließenden Senats vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - DVBl. 1980, 1045 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376/378); Bestimmungen straßen-(wege-)rechtlicher Natur und damit Aussagen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen enthält es nicht.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87
    Das Straßenverkehrsrecht, für das der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit besitzt (Art. 74 Nr. 22 GG), bezieht sich allein auf die Regelung der Sicherheit und Ordnung des auf den Straßen stattfindenden Verkehrs (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] sowie die Urteile des beschließenden Senats vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - DVBl. 1980, 1045 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376/378); Bestimmungen straßen-(wege-)rechtlicher Natur und damit Aussagen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen enthält es nicht.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12

    Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die

    Bei der von Seiten des Landes erhobenen Gebühr handelt es sich - wie die Mitarbeiter des Beklagten im Gesetzgebungsverfahren zutreffend erkannt haben - auch nicht um eine Sondernutzungsgebühr, die - vorbehaltlich der Regelung zu Straßenbenutzungsentgelten in Art. 74 Nr. 22 GG - neben einer ordnungsrechtlichen Gebührenerhebung im Straßenverkehr zulässig sein könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.1988 - 7 B 232/87 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 19; a.A. Schiller, aaO).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2124/87

    Sondernutzungserlaubnis für Blumenverkaufsstand an Bundesstraße -

    Das dient der Vereinfachung und Überschaubarkeit der Verwaltungstätigkeit und erleichtert dem Antragsteller die Durchsetzung seiner Rechte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987, DÖV 88, 225 -- dazu: BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1988, VRS 74 (1988), S. 398; Kodal/Krämer, a.a.O., Rdnr. 46 ff. zu Kap. 26 (S. 615 ff.)).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2060/89

    Zum Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlicher

    Diese Verfahrenskonzentration dient auf der einen Seite der Vereinfachung und Überschaubarkeit der Verwaltungstätigkeit, auf der anderen Seite stärkt sie die Rechtsposition des Bewerbers um die erforderlichen Erlaubnisse, weil er seine Rechte in einem Verfahren durchsetzen kann (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987, DÖV 88, 225, -- dazu: BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1988, VRS 74 (1988), S. 398 --; Kodal/Krämer, a.a.O., Rdnr. 48 (S. 616 f.)).
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