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   BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79   

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BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79 (https://dejure.org/1979,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1979 - 7 B 236.79 (https://dejure.org/1979,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 (https://dejure.org/1979,2036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der zuständigen Behörde zur Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle im Wege des Aufrundens und Abrundens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem in der Beschwerde genannten Urteil des beschließenden Senats vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64 S. 5) ab.
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob - was im Hinblick auf die formellen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zweifelhaft erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74, juris; vom 20. November 1979 - 7 B 236/79, juris) - die Außerachtlassung der dritten Dezimalstelle (oder weiterer Dezimalstellen) allein durch eine Verwaltungsvorschrift, wie die vom Beklagten herangezogene Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz vom 7. April 2014 (NDS. RPfl. 2014, 142), geregelt werden dürfte.
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08

    Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von

    Bei ihrer gegenteiligen Ansicht und ihrer Kritik, diese Verfahrensweise laufe auf eine unzulässige doppelte Aufrundung zu Ungunsten des Antragstellers zu 3. hinaus, übersehen die Antragsteller, dass die Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern ebenso wie die Versetzungsentscheidung selbst nicht nur auf der arithmetischen Berechnung des Notendurchschnitts beruht, sondern - anders als bei der Ermittlung der Prüfungsschlussnote und der Abschlussnote bei berufsqualifizierenden Prüfungen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 20.11.1979 - 7 B 236/79 -, juris) - insbesondere pädagogische Wertungen mit einfließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2015 - 9 S 2297/14

    Benotung eines sogenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweises eines

    Dieses hat zwar entschieden, dass es sich bei einer berufszugangsbezogenen Prüfung verbietet, es allein der Verwaltungspraxis zu überlassen, ob eine Note durch Rundung oder durch Abbruch des Rechenvorgangs nach einer bestimmten Dezimalstelle ermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.1975, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 20.11.1979 - 7 B 236.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122; Sächs. OVG, Urteil vom 25.10.2002, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 24.09.2009 - 3 A 550.07 -, juris; Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rn. 620; etwas unklar Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 577 f.).
  • BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer

    Daß eine derartige Auslegung einer landesrechtlichen Prüfungsvorschrift vergleichbaren Inhalts nicht gegen Bundesrecht verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Beschluß vom 20. November 1979 - BVerwG 7 B 236.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - a.a.O. Nr. 64 S. 13 ff.).
  • BVerwG, 20.11.2015 - 6 B 32.15

    Bestimmung der Gesamtnote auf Grundlage von Einzelnoten

    Die Wahl der Methode darf auch bei Fehlen einer normativen Regelung nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64 S. 13 ff.; Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122).
  • VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07

    Prüfungsrecht - Zumutbarkeit der Prüfungsbedingungen bei hohen Raumtemperaturen;

    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass es stets einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe, wenn bei der Ermittlung von Gesamtnoten die dritte Dezimalstelle entfallen solle, trifft nur dann zu, wenn sich hieraus aufgrund des Notengefüges eine Verschlechterung der Note und damit eine weitere Einschränkung des Berufszugangs ergeben könnte (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1979 - 7 B 236/79 - und Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2002 - 4 B 791/01 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Zulassung zu einer mündlichen staatlichen

    Angesichts fehlender Rundungs- und Kollisionsregelungen könnte fraglich sein, ob die Vorschriften der §§ 30 und 35 ThürAPOgD noch den sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Bestimmtheitsanforderungen genügen oder eine Regelungslücke aufweisen (zum Erfordernis der rechtsatzmäßigen Regelung der Benotung berufsbezogener Prüfungsleistungen vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 - Juris, Rn. 3 m. w. N., und Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Juris, Rn. 8).
  • VG Münster, 14.03.2005 - 10 K 1437/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Änderung der Festsetzung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64 = JURIS; Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122.
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