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   BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09   

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https://dejure.org/2009,21183
BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09 (https://dejure.org/2009,21183)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2009 - 7 B 24.09 (https://dejure.org/2009,21183)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 7 B 24.09 (https://dejure.org/2009,21183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Zulassung einer Grundsatzrevision bei Beantwortungsmöglichkeit einer Revision durch die einschlägigen Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Zulassung einer Grundsatzrevision bei Beantwortungsmöglichkeit einer Revision durch die einschlägigen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09
    6 Der Begriff der Amtshandlung ist sowohl gesetzlich definiert (§ 1 Abs. 1 VwKostG) als auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteil vom 19. September 2001 BVerwG 6 C 13.00 BVerwGE 115, 125 ; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9, 10, 11, 12/98 BVerfGE 108, 1 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hat den Inhalt der Ermächtigungen insbesondere zu Recht nicht dahingehend verstanden, dass angesichts der allgemeinen Formulierung des Gebührentatbestands in den Ermächtigungen es dem Verordnungsgeber überlassen bleibe, ausgehend vom Äquivalenzprinzip weitere Differenzierungen zu treffen (vgl. Urteil vom 19. September 2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung versteht man unter einer Gebühr eine öffentliche Abgabe, die eine Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung der Verwaltung darstellt (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 1 BvL 1/89 BVerfGE 85, 337 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 BVerwG 6 C 5.02 NVwZ 2003, 1385 ).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09
    Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Vorinstanz sich zu Sach- und Rechtsfragen nicht geäußert hat und lediglich die Möglichkeit besteht, dass diese nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung thematisiert und damit auch entscheidungserheblich werden können (Beschluss vom 6. Juni 2006 BVerwG 6 B 27.06 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung versteht man unter einer Gebühr eine öffentliche Abgabe, die eine Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung der Verwaltung darstellt (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 1 BvL 1/89 BVerfGE 85, 337 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 BVerwG 6 C 5.02 NVwZ 2003, 1385 ).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09
    6 Der Begriff der Amtshandlung ist sowohl gesetzlich definiert (§ 1 Abs. 1 VwKostG) als auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteil vom 19. September 2001 BVerwG 6 C 13.00 BVerwGE 115, 125 ; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9, 10, 11, 12/98 BVerfGE 108, 1 ).
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    bis 06.10.2012 im Bereich der Landeshauptstadt A-Stadt" vom 28.09.2012 sowie den sich dieser anschließenden Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbotes handelt es sich um Amtshandlungen i. S. d. VwKostG LSA, weil sie abgeschlossene Tätigkeiten der beklagten Behörde darstellen, die diese in Ausübung hoheitlicher Gewalt - nämlich gestützt auf die öffentlich-rechtliche Befugnisnorm des § 13 SOG LSA - mit Außenwirkung vorgenommen hat (für das niedersächsische VwKostG: Loeser/Barthel, Kommentar zum NVwKostG, Stand: Februar 2016, § 1 Ziff. 3.1.1, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 01.10.2009 - 7 B 24/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2016 - 2 M 48/16

    Anforderung von Kosten für das Widerspruchsverfahren

    Die Verwaltungsgebühr ist eine Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme bzw. Leistung der Verwaltung durch Veranlassung einer Amtshandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.10.2009 - BVerwG 7 B 24.09 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 8 LA 112/11

    Ablehnung der Annahme eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen

    Zum anderen beinhaltet das Kostendeckungsprinzip nur das Gebot, dass sich die Gebührenhöhe nach dem Aufwand für die gebührenpflichtigen Leistungen bemisst und diesen nicht überschreiten darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 B 24.09 -, juris Rn. 8; Kirchhof, Grundriss des Abgabenrechts, Rn. 177 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 13 LA 24/11

    Geltendmachung der dem LAVES i.R.d. Lebensmittelüberwachung entstandenen Kosten

    Auch ist der Begriff der Amtshandlung bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 2009 - 7 B 24/09 -, Juris).
  • VGH Bayern, 09.12.2022 - 5 C 22.1569

    Zutreffende Verweisung an das Amtsgericht wegen Streitigkeit im

    Der Begriff der Amtshandlung erfasst alle Tätigkeiten, die Behörden in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornehmen (vgl. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayKG, § 3 BGebO; vgl. BVerwG, B.v. 1.10.2009 - 7 B 24.09 - juris Rn. 6), hier die Tätigkeiten der Standesämter nach dem Personenstandsgesetz.
  • VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309

    Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium

    Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass sich die Gebühr allein nach dem Aufwand für die gebührenpflichtige Leistung bemisst und dieses nicht überschritten werden darf (vgl. zur Emissionshandelsgebühr BVerwG, B.v. 1.10.2009 - 7 B 24/09 - juris Rn. 8; VG Oldenburg, U.v. 20.10.2017 - 7 A 2207/15 - beck-online Rn. 33), was regelmäßig durch die Anwendung eines zusätzlichen wirtschaftlichen Wertfaktors der Fall wäre.
  • VG Berlin, 12.06.2013 - 10 K 59.10

    Zulassung zum Masterstudium Management und Marketing

    Die Beschwerden der Beklagten gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision blieben beim Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg (vgl. u. a. BVerwG 7 B 24.09 - Beschluss vom 1. Oktober 2009).
  • VG Regensburg, 11.05.2023 - RN 8 S 22.2885

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine unselbstständige Kostenentscheidung

    Die Verwaltungsgebühr ist eine Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme bzw. Leistung der Verwaltung durch Veranlassung einer Amtshandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.10.2009 - 7 B 24/09, BeckRS 2009, 39932 Rn. 7, mwN) (...).
  • VG Berlin, 12.06.2013 - 10 K 184.10

    Gleichbehandlungsvereinbarung bei Erhebung von Emissionshandelsgebühren;

    Die Beschwerden der Beklagten gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision blieben beim Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg (vgl. u. a. BVerwG 7 B 24.09 - Beschluss vom 1. Oktober 2009).
  • VG Berlin, 12.06.2013 - 10 K 51.10

    Anspruch auf Zinszahlung direkt aus dem Gleichbehandlungsgebot

    Die Beschwerden der Beklagten gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision blieben beim Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg (vgl. u. a. BVerwG 7 B 24.09 - Beschluss vom 1. Oktober 2009).
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