Rechtsprechung
VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht offensichtlich gegen Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht - Interessenabwägung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellbarkeit eines offensichtlichen Verstoßes des staatlichen Sportwettenmonopols gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht im Eilverfahren; Überwiegen des öffentlichen Interesses an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und ...
- Judicialis
HGlüG § 6 Abs. 1 S. 1; ; HGlüG § 6 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGlüG § 6 Abs. 1 S. 1; HGlüG § 6 Abs. 7
Lotterierecht - Staatliches Sportwettenmonopol: Beurteilungsspielraum; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Gefahrenprognose; Gestaltungsspielraum; Kohärenz; Monopol; Notifizierung; Sportwetten; Suchtbekämpfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 07.12.2007 - 3 G 1830/07
- VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 21 (Ls.)
- DVBl 2008, 1330 (Ls.)
Wird zitiert von ... (40)
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09
Sportwetten im Internet
In Anwendung dieser Grundsätze kommt eine Erstreckung der dem Beklagten zu 1 von der Stadt Löbau erteilten Erlaubnis auf das Gebiet des Bundeslands Hessen nicht in Betracht (…vgl. BVerwGE 126, 149 Rn. 56; BVerwG…, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10, juris Rn. 47 f.; ebenso OVG Bautzen, GewArch 2008, 118, 120 f.; OVG Hamburg, ZfWG 2008, 136, 137; VGH Kassel, ZfWG 2008, 272, 274; OVG Lüneburg, NVwZ 2009, 1241, 1242; aA Rixen, NVwZ 2004, 1410, 1412 ff.). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …
In Anwendung dieser Grundsätze kommt eine Erstreckung der dem Beklagten zu 1 von der Stadt Löbau erteilten Erlaubnis auf das Gebiet des Bundeslands Bremen nicht in Betracht (…vgl. BVerwGE 126, 149 Rn. 56; BVerwG…, Urteil vom 1. Juni 2011 8 C 5.10, juris Rn. 47 f.; ebenso OVG Bautzen, GewArch 2008, 118, 120 f.; OVG Hamburg, ZfWG 2008, 136, 137; VGH Kassel, ZfWG 2008, 272, 274; OVG Lüneburg, NVwZ 2009, 1241, 1242; aA Rixen, NVwZ 2004, 1410, 1412 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
Glücksspielrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung der Vermittlung …
Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
Glücksspiel: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner …
Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - 1 S 99.08
Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner Ausführungsgesetzes …
Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls derzeit sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 81.08
Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität von GlüStVtr BE und …
Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls derzeit sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08
Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der …
Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 206.08
Vereinbarkeit des GlüStVtr BE 2007 und des GlüStVtrAG BE 2007 mit dem Grundgesetz …
Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - 1 S 3.08 Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).
Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).
Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O.S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.
Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
Das hierdurch begründete zumindest faktische staatliche Monopol für die Durchführung von Sportwetten ist verfassungsgemäß und gemeinschaftsrechtskonform bzw. unionsrechtskonform (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 11.02.2009 - 6 S 3328/08 -, DÖV 2009, 421, sowie vom 16.10.2008, vom 17.03.2008, vom 05.11.2007 …und vom 28.07.2006, je a.a.O.; so auch BayVGH…, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 44 ff., 96 ff., Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 27.02.2009, ZfWG 2009, 152, vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris und vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136; OVG NW, Beschl. vom 12.11.2009 - 13 B 959/09 -, juris, vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 23.10.2009 - 6 B 10998/09 -, juris und vom 09.07.2009 - 6 B 10323/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.08.2009 - 3 M 414/08 - Sächs. OVG, Beschl. vom 14.10.2009 - 3 BS 154/07 -, juris und vom 10.06.2009, ZfWG 2009, 196; OVG Saarland, Beschl. vom 05.10.2009, ZfWG 2009, 369; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 08.05.2009, ZfWG 2009, 194; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 28.01.2009, ZfWG 2009, 151 und vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272; Nds. OVG, Beschl. vom 16.02.2009, ZfWG 2009, 107; a.A. VG Berlin…, Urt. vom 07.07.2008 - 35 A 167.08 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 1 S 236.08
Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und zugehörigem Berliner …
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten …
- OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07
Verbot des Glücksspiels im Internet
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08
Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität …
- OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.
- VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09
Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus …
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09
Werbeverbot für Sportwettenveranstalter
- VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08
Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht
- OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09
Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig
- OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des …
- VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08
Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols
- VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06
Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität
- VG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 7 L 2815/08
Untersagung von Sportwetten
- OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und …
- VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06
Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit …
- VG Oldenburg, 17.09.2009 - 12 A 167/09
Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08
Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und …
- VG Saarlouis, 08.01.2009 - 6 L 894/08
Rechtmäßigkeit der Regelung zu Sportwetten im Saarland
- VG Saarlouis, 02.12.2010 - 6 L 654/10
Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung einer privaten Sportwettenvermittlung
- VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06
Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 215.08
Beschwerde; öffentliches Glücksspiel (Sportwetten); Untersagungsverfügung; …
- VG Saarlouis, 07.01.2009 - 6 L 836/08
Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten
- VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09
Staatliches Sportwettenmonopol weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig
- VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07
Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet; …
- VG Saarlouis, 31.03.2009 - 6 L 1932/08
Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht …
- VG Bremen, 18.12.2008 - 5 K 3235/07
Rechtsprechung
BVerwG, 10.11.2008 - 7 B 29.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
AbwV Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1
Abwasser; Indirekteinleitung; Parameter AOX; fingierte Einhaltung; mechanische Werkstätten; Galvanik; Lohngalvanik; Produktion; Einsatz von Hilfsstoffen; organische Halogenverbindungen. - Bundesverwaltungsgericht
AbwV Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1
Abwasser; Einsatz von Hilfsstoffen; Galvanik; Indirekteinleitung; Lohngalvanik; Parameter AOX; Produktion; fingierte Einhaltung; mechanische Werkstätten; organische Halogenverbindungen - Wolters Kluwer
Abwasserrechtliche Anforderungen an das Abwasser eines auf die Galvanisierung von Werkstücken aus fremder Herstellung oder Bearbeitung ausgerichteten Betriebes; Abwasserrechtlich einschlägiges Parameter "absorbierbare organisch gebundene Halogene" (AOX) für einen auf die ...
- Judicialis
AbwV Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1
- rechtsportal.de
AbwV Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1
Wasserrecht - Abwasser; Indirekteinleitung; Parameter AOX; fingierte Einhaltung; mechanische Werkstätten; Galvanik; Lohngalvanik; Produktion; Einsatz von Hilfsstoffen; organische Halogenverbindungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.02.2004 - 11 A 1503/02
- OVG Niedersachsen, 12.03.2008 - 13 LB 562/04
- BVerwG, 10.11.2008 - 7 B 29.08
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 120 (Ls.)
- DÖV 2009, 174
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2011 - 3 S 2668/08
Wasserrechtliche Anordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung
Diese Bestimmung enthält ein grundlegendes Gebot zur Minimierung der Schadstofffracht, das in den einzelnen Anhängen näher ausgestaltet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 7 B 29.08 -, Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 13). - VG Berlin, 13.11.2008 - 35 A 17.07
Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der …
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich ist die Frage der Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit weiterhin umstritten (siehe in Ergänzung der umfangreichen Nachweisen in den aufgeführten Urteilen der Kammer für eine Verfassungs- bzw. Gemeinschaftsrechtswidrigkeit: VG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2008 - 2 K 1637/08 -, zitiert nach juris, Rn. 32 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 25. September 2008 - 6 B 6.08 -, S. 6 f. des Umdrucks; offen Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29.08 -, zitiert nach juris, Rn. 10 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2008 - 11 LC 281/06 -, zitiert nach juris; a.A. Bay. VGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 10 CS 08.1869 -, zitiert nach juris, Rn. 17 ff. in Fortführung seiner bisherigen, bereits in den aufgeführten Urteilen der Kammer zitierten Rspr.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 Bs 96/08 -, zitiert nach juris, Rn. 11 ff. in Ergänzung und Vertiefung seiner bisherigen, bereits in den aufgeführten Urteilen der Kammer zitierten Rspr., sowie weitere Beschlüsse vom selben Tag - 4 Bs 106/08 -, zitiert nach juris, und - 4 Bs 99/08 - VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 17. September 2008 - 7 K 3335/07 -, zitiert nach juris, Rn. 22 ff.;… Dietlein, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, GlücksspielR, 2008, Art. 12 GG Rn. 15 ff.; so tendenziell auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 6 S 1288/08 -, zitiert nach juris, Rn. 5 ff.).
Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 7 B 29/08 AS |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer
Erheblichkeit der Erledigung der Untätigkeitsklage durch Erlass des Widerspruchsbescheids; Kostengrundentscheidung im Beschwerdeverfahren nach Einführung des RVG; Erfordernis der Berücksichtigung der Kosten des Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer gerichtlichen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 18.12.2007 - S 3 AS 17/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 7 B 29/08 AS
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2008 - L 7 B 311/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Denn seit Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vom 05. Mai 2004 sind Beschwerdeverfahren "besondere Angelegenheiten" (§ 18 Nr. 5 RVG), die im Verhältnis zur Hauptsache zusätzliche Gebühren für den prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt auslösen (Beschluss des erkennenden Senats vom 19.03.2008, L 7 B 29/08 AS, m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - L 7 B 69/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Eine solche Kostenentscheidung ist nach Überzeugung des Senats erforderlich (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 19.03.2008 - L 7 B 29/08 AS; LSG NRW, Beschluss vom 05.08.2007 - L 20 B 132/07 AS; Beschluss vom 23.01.2008 - L 20 B 178/07 AS; a.A. LSG NRW, Beschluss vom 14.08.2006 - L 19 B 20/06 AL).