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   BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15   

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BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15 (https://dejure.org/2016,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2016 - 7 B 3.15 (https://dejure.org/2016,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 (https://dejure.org/2016,1581)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 2 WHG 2009, § 56 WHG 2009, § 58 Abs 1 WHG 2009, § 108 Abs 1 VwGO
    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbands

  • Wolters Kluwer

    Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück eines Versorgungsträgers als Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbands

  • rewis.io

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück eines Versorgungsträgers als Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbands

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 u.a. - juris Rn. 19 und vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 - BVerwGE 149, 94 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 3 B 28.15

    Anforderungen an den Widmungsakt staatlicher Stellen der DDR bzgl. Einstufung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Verneint das Tatsachengericht fehlerhaft das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen und weist es die Klage folglich zu Unrecht durch Prozessurteil ab, kann dies grundsätzlich einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründen (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 , vom 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4 = juris Rn. 2 und vom 17. Dezember 2001 - 6 B 61.01 - NVwZ-RR 2002, 323 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15
    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).
  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04

    Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle

  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12

    Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der

  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

  • BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07

    Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur

  • BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07

    Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S.

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

  • BVerwG, 11.07.1975 - VII B 62.74
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 121/20

    Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden am Nachbargrundstück durch aus

    Maßgeblich sind vielmehr die von den Gemeinden erlassenen Satzungen bzw. die mit dem Grundstückseigentümer vereinbarten Ver- bzw. Entsorgungsbedingungen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - III ZR 5/07, NVwZ 2008, 1157 Rn. 12 f.; Urteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 289/06, NJW-RR 2007, 823 Rn. 10; Urteil vom 14. Juli 1988 - III ZR 225/87, NJW 1989, 104 - jeweils zur Inhaberschaft einer Anlage i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG; vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Eigentumsverhältnisse auch BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3/15, juris Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17

    Zulassung der Revision bei einer auf mehrere Gründe gestützten

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 30.10.2019 - B 4 K 18.339

    Zugehörigkeit eines Abwasserkanals zu einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung

    Auf die Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Teilen der Anlage sowie deren Sonderrechtsfähigkeit nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts kommt es hiernach grundsätzlich nicht an (BVerwG, B.v. 13.1.2016 - 7 B 3/15 - juris Rn. 7).

    Ob ein Kanalstück Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung ist, kann sich zwar danach richten, ob er dazu bestimmt ist, Abwasser nur eines Einzelnen oder einer unbestimmten Anzahl nicht näher bezeichneter Einleiter aufzunehmen (BVerwG, B.v. 13.1.2016 - 7 B 3/15 - juris Rn. 8).

    Schließlich ist noch anzumerken, dass es auf die Frage, ob das Eigentum am Steinkanal nach § 94 bzw. § 95 BGB im Rahmen des Kaufvertrages aus dem Jahr 1906 auf den vormaligen Eigentümer übergegangen ist, im Rahmen der Feststellung der Zugehörigkeit des Kanals zur Entwässerungsanlage nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht ankommt (BVerwG, B.v. 13.1.2016 - 7 B 3/15 - juris Rn. 7).

  • OLG Brandenburg, 19.11.2020 - 5 U 111/19

    Ausgleichsansprüche nach dem GBBerG Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die

    Zudem sei ein Vermögensgegenstand nur dann öffentliche Einrichtung, wenn er hierfür gewidmet sei, wie sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 2016 (Az. 7 B 3/15) ergebe; die bloße Nutzung reiche nicht.

    Auf die Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Teilen der Anlage kommt es für die Frage, ob es sich um eine öffentliche Abwasseranlage handelt, grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG Beschluss vom 13. Januar 2016, Az. 7 B 3/15).

  • BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15

    Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen

    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz stellt jedoch dann einen Verfahrensfehler dar, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht, aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 98.10 - juris Rn. 8 und vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung;

    Bei kommunalen Abwassereinrichtungen wird die Widmung rechtlich durch das Landesrecht ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 8; vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 4 EO 689.08 - juris Rn. 28).

    Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Frage, ob eine konkludente Widmung möglich sei, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37 und Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris) ab, erfüllt schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.

  • BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn; Zuständigkeit zur Durchführung

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2021 - 4 B 28.20

    Klärungsbedürftigkeit des Fortbestehens der Leistungspflichten oder vollständigen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründen kann, wenn das Tatsachengericht fehlerhaft das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen bejaht und zu Unrecht ein Sachurteil ergeht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 4 ff. und vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 18).

    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, etwa einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde liegenden Maßstäbe; demgegenüber liegt ein materiell-rechtlicher Mangel vor, wenn die Vorinstanz deswegen zu einer unzutreffenden Bewertung der Zulässigkeit gelangt ist, weil sie eine materiell-rechtliche Vorfrage fehlerhaft beantwortet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 18, vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - Buchholz 402.41 Allg.

  • OLG Dresden, 05.12.2018 - 1 U 1066/16

    Begriff der öffentlichen Anlage der Abwasserbeseitigung i.S. von § 9 Abs. 9 S. 1

    Nach öffentlichem Recht bemisst sich der Umfang einer öffentlichen Abwasseranlage danach, ob eine Einrichtung für die Aufgabe der Abwasserbeseitigung technisch geeignet und ob sie durch Widmung hierzu bestimmt ist (BVerwG, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: 7 B 3/15).

    Zwar gibt es Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Definition einer öffentlichen Abwasseranlage (BVerwG, Beschluss vom 13.01.2016, Az.: 7 B 3/15, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21

    Verantwortlichkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

  • BVerwG, 06.10.2020 - 4 B 10.20

    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafel

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.152

    Widmung eines Kanals als öffentliche Entwässerungseinrichtung

  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.564

    Erhebung von Schmutzwassergebühren

  • BVerwG, 25.05.2016 - 7 BN 1.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 14.10.2021 - 4 BN 3.21

    Anforderungen an Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 14.01.2019 - 9 B 13.18

    Anspruch des Eigentümers eines Gewerbegrundstücks auf unveränderten Zugang zu

  • BVerwG, 25.01.2021 - 4 BN 57.20

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen denkmalschutzrechtliche Satzung

  • OLG Brandenburg, 11.02.2021 - 5 U 70/18

    Ausgleichsansprüche nach dem GBBerG Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die

  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.186

    Konkludente Widmung einer Wasserversorgungseinrichtung

  • VG Bremen, 14.04.2023 - 2 K 1855/22

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde hier: Verschaffung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2022 - 5 K 58/19
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