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   BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06   

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https://dejure.org/2006,8028
BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06 (https://dejure.org/2006,8028)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 (https://dejure.org/2006,8028)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 (https://dejure.org/2006,8028)
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Wird zitiert von ... (65)

  • VG Berlin, 27.11.2017 - 24 L 1249.17

    Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe

    Eine derartige natürliche Einheit besteht typischerweise bei demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit bewusst und gewollt ausgelöst hat (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 7 B 30/06, juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Nach der gebotenen wertenden Betrachtungsweise kann allerdings auch ein als "Veranlasser" auftretender Hintermann (mit)verantwortlich sein, wenn dessen Handlung zwar nicht die polizeirechtliche Gefahrenschwelle überschritten hat, aber mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr oder Störung eine natürliche Einheit bildet, die die Einbeziehung des Hintermanns in die Polizeipflicht rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.4.2006 - 7 B 30/06 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach

    Denn der von § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG geforderte Zurechnungszusammenhang wird nicht dadurch unterbrochen, dass die Gefährdung erst durch afghanische Aufständische mittels Entführung der Klägerin und anschließender Erpressung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Grundsätze des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts über die Störerhaftung unmittelbar verursacht worden wäre (zu der Theorie der unmittelbaren Verursachung als Zurechnungsprinzip im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 - juris Rn. 4; aus der Literatur etwa: Götz/Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10 ff.).
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