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   BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73   

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BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73 (https://dejure.org/1974,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1974 - VII B 32.73 (https://dejure.org/1974,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1974 - VII B 32.73 (https://dejure.org/1974,1760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73
    Im Urteil vom 9. Juni 1967 (BVerwGE 27, 181 [186]) hat der Senat ausgeführt, daß die Straßenverkehrsbehörden nicht verpflichtet sind, Anordnungen nach § 4 (jetzt § 45) Abs. 1 Satz 1 StVO (alt) zu treffen, selbst wenn die Voraussetzungen hierzu gegeben sind; sie haben vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.

    Mit diesen Ausführungen ist weiterhin dargelegt, daß die von der Beklagten gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1967 (a.a.O.) und vom 22. Januar 1971 (a.a.O.) nicht besteht.

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73
    Mit diesen Ausführungen ist weiterhin dargelegt, daß die von der Beklagten gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1967 (a.a.O.) und vom 22. Januar 1971 (a.a.O.) nicht besteht.

    Schließlich liegt auch keine Abweichung vom Urteil des Senats vom 22. Januar 1971 (BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]) vor.

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73
    Was den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Erlaß Straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen betrifft, so hat der Senat dazu im Urteil vom 20. Juni 1969 (BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66] [208]) ausgeführt, daß Anordnungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO (alt) nur insoweit zulässig seien, als es die Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendig machten.
  • BVerwG, 24.04.1958 - I C 157.54

    Beschränkung der Benutzung eines ganzen Ortsteils aus Gründen der Sicherheit und

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73
    Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weicht aber auch nicht vom Urteil des damals für das Straßenverkehr Brecht zuständigen I. Senats vom 24. April 1958 (BVerwGE 6, 317) ab.
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73
    Der Senat hat diese Auffassung im Urteil vom 22. Januar 1971 (BVerwGE 37, 116 [118]) bestätigt und weiter ausgeführt, daß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO (alt) nur dann zum Erlaß von Anordnungen ermächtige, wenn sie aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich seien.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Unter mehreren gleichwirksamen Anordnungen ist nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, welche Anordnungen, sei es allein oder sei es in Verbindung mit mehreren, erlassen werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.01.1974 - VII B 32.73, BeckRS 1974, 30429718).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessensspielraum, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (Urteil des Senats vom 9. Juni 1967 - BVerwGE 27, 181 [186];Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1 = VRS 46, 237 [238]).

    Die Übernahme des alten § 4 Abs. 1 StVO in den neuen § 45 Abs. 1 StVO, bei der der Begriff "Leichtigkeit" des Verkehrs durch den Begriff "Ordnung" des Verkehrs ersetzt worden ist, hat den Sinngehalt dieser Eingriffsermächtigung nicht geändert (Beschluß des Senats vom 7. Januar 1974 a.a.O.; Begründung des Bundesministers für Verkehr zur Straßenverkehrsordnung, VkBl. 1970, 797 [825]).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Zwar können darauf auch Maßnahmen gestützt werden, die sich auf ein größeres Gebiet, etwa einen ganzen Ortsteil beziehen, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede darin enthaltene Straße vorliegen (vgl. Urteil vom 24. April 1958 BVerwG I C 157.54 BVerwGE 6, 317 ; Beschluß vom 7. Januar 1974 BVerwG 7 B 32.73 VRS 46, 237 ; Urteil vom 3. Juni 1982 BVerwG 7 C 9.80 VRS 63, 232).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 5 MB 4/22

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr zur

    Diese Vorschrift hat § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, bei der der Begriff "Leichtigkeit" des Verkehrs durch den Begriff "Ordnung" des Verkehrs ersetzt worden ist, ohne Änderung ihres Sinngehalts übernommen (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 07.01.1974 - VII B 32.73 -, Verkehrsrechtssammlung Band 46, 237).
  • VG Ansbach, 10.12.2012 - AN 10 K 12.01123

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h; besondere Gefahrensituation vor

    Das den Straßenverkehrsbehörden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO eingeräumte Ermessen ist grundsätzlich sehr weit gefasst (vgl. nur beispielhaft BVerwG, VRS 46, 237; BayVGH, BayVBl. 1984, 179) und gerichtlich nur nach Maßgabe des § 114 VwGO hinsichtlich möglicher Ermessensfehler eingeschränkt nachprüfbar.
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 6, 317 [BVerwG 24.04.1958 - BVerwG I C 157.54] [319] sowie Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B32.73 - in VRS 46, 237 [BVerwG 07.01.1974 - BVerwG VII B 32.73] [238]).
  • BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90

    Verkehrsbeschränkung auf bestimmten Straßen

    Weder weicht der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1) - dieser Beschluß bezieht sich auf ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - noch von dem Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - (BVerwGE 34, 241 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68]) - diese Entscheidung bezieht sich auf die Einrichtung bewachter Parkplätze zur Regelung des ruhenden Verkehrs - noch von dem angeführten Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG 4 C 195.65 - (BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]), in dem Ausführungen über den Inhalt des nicht auf Bundesfernstraßen bezogenen Gemeingebrauchs an Straßen enthalten sind.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auch soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit der die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll, steht der Behörde, wie der Senat im Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG VII B 32.73 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1) nochmals klargestellt hat, ein Ermessen zu.
  • VG München, 14.11.2007 - M 23 K 06.4245

    Aufstellung einer Streckenbeeinflussungsanlage zur Anordnung von

    Hinsichtlich der auf der Rechtsfolgenseite des § 45 StVO notwendigen Ermessensausübung ist weiter festzustellen, dass das den Straßenverkehrsbehörden eingeräumte Ermessen grundsätzlich weit gefasst (vgl. etwa BVerwG, VRS 46, 237 [BVerwG 07.01.1974 - BVerwG VII B 32.73]; BayVGH, BayVBl 1984, 179) und gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar ist (§ 114 VwGO).
  • VG Berlin, 07.11.1979 - 4 A 395.77

    Verkehrsbeschränkungen des ruhenden Verkehrs durch Verkehrszeichen; Einrichtung

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