Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 27.07.1983 | OVG Berlin, 03.02.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83   

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BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis - Drittschützende Vorschrift - Nachbarliche Auswirkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1577 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    So wird die Ansicht vertreten, daß bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen nach §§ 7 ff. AbfG die Vorschriften der §§ 26 Abs. 2, 34 Abs. 2 WHG mit ihren strengen Anforderungen an das Lagern oder Ablagern potentiell wassergefährdender Stoffe keine strikte Geltung beanspruchen können, sondern der Gewässerschutz lediglich ein Abwägungsposten im Rahmen der Prüfung ist, ob von dem beabsichtigten Vorhaben Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfG) zu erwarten sind (vgl. etwa Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 2 AbfG Rnr. 16; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 5. Aufl. 1989, § 26 Rnr. 15 m.w.N.; siehe auch den Beschluß des Senats vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 421.22 AbfG Nr. 14).
  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z. B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30.
  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten;

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1990 - 7 A 50/85

    Altdeponie; Erweiterung der Sonderabfalldeponie; Sonderabfalldeponie;

    "Zu erwarten" im gesetzlichen Sinne sind Beeinträchtigungen nur, wenn sie "nach allgemeiner Lebenserfahrung und anerkannten fachlichen Regeln wahrscheinlich und ihrer Natur nach annähernd voraussehbar sind" (BVerwG, Beschl. v. 13.5. 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, S. 1011).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09

    Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, 1011 (zu § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97

    Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 7 B 21.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung einer Deponie für

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1983 - 7 B 35.83
    "Diese Frage ist jedoch - wie der Senat bereits in seinem der Klägerin bekannten Beschluß vom 10. Februar 1983 (BVerwG 7 B 21.83) im einzelnen näher dargelegt hat - nach Wortlaut und Systematik der §§ 6 und 8 AbfG ohne weiteres zu bejahen; sie rechtfertigt demgemäß nicht die Zulassung der Revision.".
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