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   BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08   

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https://dejure.org/2008,12462
BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08 (https://dejure.org/2008,12462)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2008 - 7 B 38.08 (https://dejure.org/2008,12462)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2008 - 7 B 38.08 (https://dejure.org/2008,12462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Begründetheit einer Berufung durch Beschluss; Maßgeblichkeit von Verwaltungsvorschriften für einer Selbstbindung der Verwaltung

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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem bereits geklärt, dass es in der Regel unerheblich ist, ob dem Interessenten an einer Bewilligung von Förderungsmitteln die Vergabepraxis vorher bekannt gegeben war und wie er sich hierauf einstellten konnte (Urteil vom 7. Mai 1981 BVerwG 2 C 5.79 DVBl 1982, 195, 197).
  • BVerwG, 02.11.2007 - 3 B 58.07

    Rechtliches Gehör; Bestreiten mit Nichtwissen; Amtsermittlungspflicht; materielle

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08
    12 Der Kläger bezieht sich insoweit nur auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2007 BVerwG 3 B 58.07 (NVwZ 2008, 230).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08
    9 Wie der Kläger selbst ausführt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen unterliegen; maßgeblich für die Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) ist insbesondere bei unklarem und daher auslegungsbedürftigem Wortlaut - die tatsächliche Handhabung der Verwaltungsvorschriften in der Verwaltungspraxis zur maßgeblichen Zeit (Urteil vom 17. Januar 1996 BVerwG 11 C 5.95 NJW 1996, 1766).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08
    Erörterungsbedarf könnte insoweit allenfalls für die Fälle bestehen, in denen die Verwaltung ihre bisherige Praxis und damit die Handhabung der ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift für die Zukunft ändert (vgl. hierzu Urteil vom 8. April 1997 BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 102).
  • BFH, 09.07.2020 - VII S 23/20

    Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

    Gegen die Annahme einer Zweckbindung und damit einer Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfe spreche, dass die Gerichte Förderrichtlinien nicht eigenständig auslegen dürften (BFH-Urteil vom 13.01.2005 - V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2008 - 7 B 38/08, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Entscheidend ist, wie die zuständige Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, vom 02.02.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, und vom 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45; Beschluss vom 11.11.2008 - 7 B 38.08 -, juris; HessVGH, Urteile vom 28.06.2012, a.a.O., und vom 07.12.2010 - 11 A 2758/09 -, juris; Beschluss vom 01.11.2010 - 11 A 686/10 -, NVwZ-RR 2011, 442, 443 m.w.N.).

    Es ist in der Regel unerheblich, ob dem Interessenten an einer Bewilligung von Förderungsmitteln die Vergabepraxis vorher bekannt gegeben war und wie er sich hierauf einstellten konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.2008 - 7 B 38.08 -, juris, unter Bezug auf Urteil vom 07.05.1981 - 2 C 5.79 -, DVBl 1982, 195, 197).

    Unabhängig davon muss auch sonst den Interessenten an einer Bewilligung von Förderungsmitteln in der Regel die Vergabepraxis nicht im Vorhinein bekannt gegeben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.2008 , a.a.O.).

  • VG München, 15.09.2021 - M 31 K 21.110

    Zuwendungsrecht, verbundenes Unternehmen, Partnerunternehmen, assoziiertes

    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (aktuell z.B. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 6; vgl. ferner BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; B.v. 11.11.2008 - 7 B 38.08 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 9.3.2020 - 6 ZB 18.2102 - juris Rn. 9; VG München, U.v. 5.7.2021 - M 31 K 21.1483 - juris Rn. 23).
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