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   BVerwG, 23.06.1975 - VII B 39.75   

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BVerwG, 23.06.1975 - VII B 39.75 (https://dejure.org/1975,1343)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1975 - VII B 39.75 (https://dejure.org/1975,1343)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1975 - VII B 39.75 (https://dejure.org/1975,1343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis - Bindungswirkung eines Strafbefehls - Erfordernis weiterer Sachaufklärung über den strafrichterlich festgestellten Sachverhalt hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.1971 - VII B 49.71

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mehrfacher Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75
    Hat der Kraftfahrer von den Rechtsbehelfen, die gegen die strafrichterlichen Entscheidungen gegeben waren und mit denen er die jetzt erhobenen Einwendungen hätte geltend machen können, keinen Gebrauch gemacht, so muß er den Sachverhalt, der den gerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegt, gegen sich gelten lassen (Beschluß des Senats vom 27. Mai 1971 - BVerwG VII B 49.71 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 33).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Der Kläger muß sich unter diesen Umständen den Sachverhalt, der der rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, entgegenhalten lassen, zumal er nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts gegen das Strafurteil weder Berufung eingelegt noch später ein Wiederaufnahmeverfahren betrieben hat (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17

    Ablieferung; Ablieferungspflicht; Androhung; bestimmter Antrag; Beschwer;

    α) Der Senat lässt offen, ob und ggf. für welche Fallgestaltungen an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris, und Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8) festgehalten werden kann, wonach schon dann kein Anlass besteht, solchen Einwendungen nachzugehen, wenn es der Kraftfahrer versäumt hat, von Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, die gegen eine strafgerichtliche Entscheidung gegeben waren und mit denen bereits im Strafverfahren die erst später erhobenen Einwendungen hätten geltend gemacht werden können.

    Dies gilt auch dann, wenn eine strafgerichtliche Entscheidung lediglich ein Strafbefehl ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris).

  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines

    Als Entscheidungen, von denen das Berufungsurteil nach Auffassung der Beschwerde abweicht, erwähnt - jeweils ohne nähere Bezeichnung - die Beschwerde den Beschluß vom 23. Juni 1975 (ohne daß gesagt ist, welcher Beschluß gemeint ist, nämlich der Beschluß BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 - oder der Beschluß BVerwG VII B 54.75 - a.a.O. Nr. 42), das Urteil vom 18. September 1975 (gemeint dürfte das Urteil vom 18. September 1970 sein - BVerwG VII C 33.69 - a.a.O. Nr. 32) und den Beschluß vom 6. Juli 1973 (hier dürfte der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG VII B 38.73 - a.a.O. Nr. 37 gemeint sein).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Kraftfahrer im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren grundsätzlich die Feststellungen gegen sich gelten lassen muß, die in strafgerichtlichen Entscheidungen und in Bußgeldbescheiden getroffen worden sind (vgl. Beschluß des beschließenden Senats vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B. 185.76 - sowie Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 m.w.N.), d.h. immer dann, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben.

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41) dürfen Verwaltungsbehörden wie Verwaltungsgerichte bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich von dem Sachverhalt einer strafgerichtlichen Entscheidung ausgehen.
  • VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14

    Einwände gegen Strafbefehl im Waffenbesitzkartenentziehungsverfahren

    Es ist daher nicht möglich, auf gesetzlich eingeräumte Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine strafgerichtliche Entscheidung zu verzichten, um in einem späteren Verwaltungsverfahren diese Entscheidung mit den bereits früher bekannten Einwänden doch wieder anzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 4; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.1996 - 10 L 1988/94 - wiedergegeben in BVerwG, Beschluss vom 6 B 72/96 -, juris -, welches in einer vergleichbaren Konstellation ausdrücklich den Grundsatz von Treu und Glauben heranzieht).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 185.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 50; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - in Buchholz a.a.O. Nr. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rn. 10 ff.; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 23. Juni 1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 S. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 21 ZB 14.1953 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 -, juris, Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 12 ME 77/17 -, juris, Rn. 14.
  • BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96

    Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei

    Macht er davon keinen Gebrauch, so muß er den Sachverhalt, der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, gegen sich gelten lassen (BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 19 A 2549/99

    Ausgestaltung des maßgeblichen Zeitpunktes einer gerichtlichen Beurteilung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 -, NZV 1992, 501, 12. Januar 1977 - VII B 185.76 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 50 und 23. Juni 1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 41, ferner Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, NJW 1985, 2490; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2001 - 19 B 617/01 - und 14. Mai 1997 - 19 B 687/97 -, NZV 1997, 495 (496).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 52.74

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß die in Rede stehende Verurteilung des Klägers im Fall Nr. 16 durch Strafbefehl ausgesprochen worden ist (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 39.75 -); auch, dann kann der Betroffene durch, rechtzeitigen Einspruch eine weitere Klärung des Sachverhalts in einer Hauptverhandlung erreichen und seine Einwendungen vorbringen.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 O 5186/98

    Zur Berücksichtigung von in Strafbefehlen; Fahrerlaubnisentziehung;

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2014 - 7 K 2154/13

    Bindungswirkung; Tateinheit ; Tatmehrheit; Punktesystem; Strafbefehl

  • BVerwG, 23.01.1987 - 7 B 15.87

    Abweichung von strafrichterlichen Feststellungen bei der Entziehung einer

  • VG München, 20.04.2012 - M 6b K 11.1653

    Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins

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