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BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 39.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anrede mit der bloßen Geschlechtsbezeichnung "Frau" als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91
- BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 39.95
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17
Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen
Dabei ist allgemeinkundig, ob eine Formulierung dem üblichen deutschen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 7 B 39/95, juris Rn. 2). - VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos
Dieser Gebrauch ist eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - BVerwG 7 B 39/95 -, juris Rn. 2, zur Anrede "Frau" statt "Dame"). - LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21
Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi …
Aus Sicht der Kammer ist dem Kläger zuzugeben, dass die im Leitfaden für Mitarbeiter der Beklagten empfohlene gendersensible Sprache sowie das Sprachverständnis keineswegs dem üblichen deutschen Sprachgebrauch entspricht (wobei der übliche Sprachgebrauch eine allgemeinkundige Tatsache ist, vgl. nur BVerwG Beschluss vom 15.2.1995 - 7 B 39.95, BeckRS 1995, 31223000). - FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/06
Eröffnung des Finanzrechtsweg - keine Diskriminierung der Frau durch vorrangige …
Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei [...]; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625). - FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/07
Steuererklärung - Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle stehen
Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei juris; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625).