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   BVerwG, 08.05.1991 - 7 B 43.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9687
BVerwG, 08.05.1991 - 7 B 43.91 (https://dejure.org/1991,9687)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1991 - 7 B 43.91 (https://dejure.org/1991,9687)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - 7 B 43.91 (https://dejure.org/1991,9687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Rücktritt und Verpflichtung zur Neuanfertigung aller Aufsichtsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung - Krankheitsbedingtes Ausscheiden - Aufsichtsarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 759
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

    Da die Chancengleichheit am ehesten gewahrt wird, wenn alle Prüflinge ihre Leistungsfähigkeit hinsichtlich aller Prüfungsfächer gleichzeitig - und nicht "abgeschichtet" - in einem kurzen Zeitraum unter Beweis stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1991 - 7 B 43/91 -, DVBl. 1991, 959), handelt es sich bei § 9 Abs. 2 Satz 1 IndFachwirtPrV a.F. unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit um eine die Wiederholer begünstigende Ausnahmeregelung.
  • BVerwG, 22.10.1991 - 6 B 7.91

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Verfahrensrüge -

    Dies ist insbesondere eine Konsequenz des das gesamte Prüfungsrecht beherrschenden Gebots der Chancengleichheit für alle diejenigen, die an dem fraglichen Ausbildungsabschitt bzw. der fraglichen Prüfung teilnehmen (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 8. Mai 1991 - BVerwG 7 B 43.91 - sowie Seebass, NVwZ 1985, 521, 523 ff. m.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 9 S 385/98

    Rücktritt von einem Prüfungsteil - Auswirkung für die gesamte Prüfung

    Daß die Verordnung dies nicht tut, findet seinen Grund darin, daß die mehreren Aufsichtsarbeiten inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und einheitlich bewertet werden (§ 14 Abs. 6 und 7 ÄAppO); sie lassen sich daher nur insgesamt nachholen (Narr, Ärztliches Berufsrecht, Stand Januar 1997, Rdnr. 234; Niehues, a.a.O. Rdnr. 292; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 08.05.1991 - 7 B 43.91 -, DVBl. 1991, 759).
  • VG Regensburg, 29.07.1992 - RN 1 K 91 2063

    Frist für die Rücknahme eines Ermessensverwaltungsaktes über die Gewährung von

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