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   VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20   

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VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20 (https://dejure.org/2020,27906)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.09.2020 - 7 B 4667/20 (https://dejure.org/2020,27906)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. September 2020 - 7 B 4667/20 (https://dejure.org/2020,27906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen - Pflichtmitglied der Pflegekammer hat mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Erfolg

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung wegen fehlender Objektivität entfernen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen und die fehlende Objektivität

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG: Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen - Grenze der zulässigen Äußerungen überschritten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09

    Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer;

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu den Grenzen zulässiger Äußerungen von Industrie- und Handelskammern sei auf die Äußerungen der Antragsgegnerin als berufsständische Kammer zu übertragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20/09 -, jeweils juris).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folge daher keine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Darstellung der Position der Gegner des Fortbestands der Antragsgegnerin (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20/09 -, juris).

    Jedenfalls eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) durch die Inanspruchnahme als Mitglied einer Zwangskorporation erscheint dann möglich, wenn die Kammer bei ihrer Tätigkeit die ihr gesetzlich gesetzten Grenzen nicht einhält (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20/09 -, juris, Rn. 21).

    Denn die Pflichtzugehörigkeit zu dieser öffentlich- rechtlichen Körperschaft und der darin liegende Eingriff in das Grundrecht der Pflichtmitglieder aus Art. 2 Abs. 1 GG ist allein durch die - nach der maßgeblichen Einschätzung des Gesetzgebers - im öffentlichen Interesse liegende und deshalb notwendige Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgaben gerechtfertigt (so auch BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20/09 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).

    aa) Für die rechtliche Beurteilung der Pressemitteilung der Antragsgegnerin sind diejenigen Maßstäbe anzuwenden, die das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Grenzen zulässiger Äußerungen von Industrie- und Handelskammern entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20/09 -, juris).

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu den Grenzen zulässiger Äußerungen von Industrie- und Handelskammern sei auf die Äußerungen der Antragsgegnerin als berufsständische Kammer zu übertragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20/09 -, jeweils juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht den Mitgliedern einer Kammer dann, wenn es zu Konflikten um Äußerungen einer Kammer kommt, der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen; hier kann auch im Eilrechtsschutz etwaigen Überschreitungen der Kompetenzen einzelner Kammerorgane entgegengetreten werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 -, juris, Rn. 73).

    Der Anordnungsgrund für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO ergibt sich zuvörderst aus dem Inhalt des Rechtsschutzbegehrens selbst, das auf eine sofortige Verpflichtung der Antragsgegnerin gerichtet ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 -, juris, Rn. 73).

  • VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20

    Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Eine Reduzierung des Streitwerts erfolgt nicht, da der Antrag die Vorwegnahme der Hauptsache zum Gegenstand hat (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2020 - 20 L 1781/20 -, juris, Rn. 94).
  • VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14

    Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Die Antragsgegnerin sei ferner berechtigt, die Auffassung zu verbreiten, dass das Vorhaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung rechtlich fragwürdig sei, da dessen Vorgehensweise mit Blick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig sei (unter Verweis auf die Entscheidung des Bayerischen VGH, Beschluss vom 21. November 2016 - Vf. 15-VIII-14, Vf. 8-VIII-15 -, NVwZ 2017, S. 319).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer;

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Zwar bestehen zwischen der Antragsgegnerin und einer Industrie- und Handelskammer Unterschiede: So betrifft die Verkammerung der Pflegekräfte zuvörderst abhängig Beschäftigte und nicht Selbstständige, zudem erfüllen die Kammern jeweils unterschiedliche - gesetzlich vorgeschriebene - Zwecke (vgl. dahingehend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 22. August 2019 - 8 LC 116/18 -, juris, Rn. 75 und § 1 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern [IHKG] einerseits sowie § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege [PflegeKG] andererseits).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Wird mit der begehrten Entscheidung allerdings die Hauptsache - wie hier - vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BayVGH, Beschluss vom 18. März 2016 - 12 CE 16.66 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 22. September 2017 - 4 B 268/17 -, juris).
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