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   BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90   

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BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90 (https://dejure.org/1990,1788)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1990 - 7 B 48.90 (https://dejure.org/1990,1788)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1990 - 7 B 48.90 (https://dejure.org/1990,1788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Justizausbildung - Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit - Unerverzüglichkeit - Amtsärztliches Zeugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit - Juristische Staatsprüfungen in Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsunfähigkeit - Unverzüglichkeit; Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1073
  • NVwZ-RR 1990, 481
  • NVwZ-RR 1991, 481
  • DVBl 1990, 939
  • DVBl 1991, 808
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90
    (Zur Streitwertpraxis des Senats vgl. NVwZ 1989, 1042 , Stichwort "Prüfungsrecht").

    (Zur Streitwertpraxis des Senats vgl. NVwZ 1989, 1042 , Stichwort "Prüfungsrecht").

  • BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92

    Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht

    Bundesrechtlich ist der Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers insoweit eine Grenze gezogen, als an die Mitwirkungslast des Prüflings keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden dürfen (Beschluß vom 10. April 1990 - BVerwG 7 B 48.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 275).

    Dabei sind aus Gründen der Chancengleichheit der Prüflinge sowohl hinsichtlich des zeitlichen Rahmens (Unverzüglichkeit) als auch hinsichtlich der Formalisierung des Nachweises (amtsärztliches Zeugnis) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Beschluß vom 10. April 1990 - BVerwG 7 B 48.90 - a.a.O.).

  • OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15

    Unterbrechung der Prüfung - amtsärztliches Zeugnis; juristische Staatsprüfung;

    Die Regelung sichert damit die Wahrung der auf Artikel 3 Abs. 1 GG beruhenden Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer und ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.03.2015 - 2 LA 72/14 - [...]; BayVGH, Beschluss vom 29.07.2005 - 7 ZB 05.995 - [...]; BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).

    Mit dem engen zeitlichen Rahmen der Unverzüglichkeit werden auch keine für den Prüfling unzumutbaren Anforderungen gestellt, die ihn in seinen von Verfassungs wegen garantierten Rechten beeinträchtigen (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2010 - 2 ME 343/09

    Grundsätzliche Vorlage eines amtsärztliches Attest zum Nachweis der

    Nach allgemeiner Ansicht kann eine Prüfungsordnung vorsehen, dass die Prüfungsunfähigkeit generell durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist (BVerwG, Beschl. v. 10.4.1990 - BVerwG 7 B 48.90 -, NVwZ-RR 1990, 481; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rdnr. 136 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 10 L 3178/96

    Prüfungsrecht

    Diese Rechtsauffassung entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 10.4.1990 B 48.90 -, DVBl. 1990, 939), der sich der Senat anschließt, wonach eine Vorschrift wie § 9 Abs. 2 Satz 1 DPO Bundesrecht nicht widerspricht, und zwar weder hinsichtlich der Unverzüglichkeit noch hinsichtlich der Formalisierung des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit.
  • VG München, 17.09.2020 - M 21a E 20.3661

    Wiederbegründung des Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der Laufbahnausbildung

    Vielmehr dient die Strenge der Regelung in geeigneter Weise dem legitimen Ziel, Missbräuchen vorzubeugen, durch die sich Prüflinge eine ihnen nicht zustehende und damit den Grundsatz der Chancengleichheit verletzende weitere Prüfungschance verschaffen könnten (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48/90 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891

    Ein während der Prüfung erklärter Rücktritt unterliegt wegen der erhöhten

    An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris).
  • OVG Bremen, 30.03.2015 - 2 LA 72/14

    Nachweis der Prüfungsunfähigkeit bei Schwangerschaftsbeschwerden im letzten

    Die Regelung sichert damit die Wahrung der auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1998 - 22 A 2973/98

    Prüfungsrecht (verlangte Vorlage eines amtsärztlichen Attests bei

    (Vgl. BVerwG, Beschluß vom 27.08.1992 - 6 B 33.92 -, DVBl. 1993, 51 = DÖV 1993, 399 = BayVBl 1992, 762 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 301; Beschluß vom 10.04.1990 - 7 B 48.90 -, DVBl. 1990, 939 = DÖV 1991, 808 = BayVBl. 1990, 411 = NVwZ-RR 1990, 481.).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17

    Wiederaufgreifen des Prüfungsverfahrens zur ersten Juristischen Staatsprüfung

    Die Forderung des Nachweises der Erkrankung durch amtsärztliches Attest dient damit zugleich der Wahrung der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 -juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2015 - 2 LA 72/14, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 6 B 1299/22

    Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eines Prüflings im

    Die einschlägigen Prüfungsvorschriften, insbesondere die der Studienordnung der Bachelorstudiengänge an der HSPV X. (StudO BA), sehen nicht vor, dass eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit generell durch ein amts- oder polizeiärztliches Zeugnis nachzuweisen ist, vgl. z. B. das Land Berlin, wo gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den Bachelorstudiengang gehobener Polizeivollzugsdienst (APOgDPol - B.A.) vom 16.2.2016 (GVBl. 2016 S. 62) eine Erkrankung durch ein polizeiärztliches oder amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen ist und ein privatärztliches Zeugnis (nur) anerkannt werden kann; zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.3.2021 - OVG 5 N 52.19 -, juris Rn. 7 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.4.1990 - 7 B 48.90 -, NVwZ-RR 1990, 481 = juris Rn. 4, und enthalten auch sonst keine Regelungen, die die Prüfungsbehörde berechtigen oder (ggf. unter bestimmten Voraussetzungen) - im Sinne einer gebundenen Entscheidung - verpflichten würden, einen solchen Nachweis im Einzelfall zu verlangen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 5 N 52.19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel (verneint);

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09

    Prüfungsrecht: Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen unerkannter

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.1993 - 3 M 43/93

    Prüfling; Klausurtermin; Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit

  • VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 15.11

    Studiengang "Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation"

  • VG Göttingen, 16.02.2006 - 4 A 106/04

    Anfechtung einer mündlichen Wiederholungsprüfung im Rahmen einer Diplomvorprüfung

  • VG Koblenz, 26.01.2023 - 4 K 724/22

    Wiederholung einer Prüfung wegen eines Härtefalls; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

  • VG Düsseldorf, 07.09.2004 - 2 K 6769/02

    Anspruch auf erneute Teilnahme an der Zweiten Fachprüfung für den

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6383/98

    Zulassung zur Abiturprüfung; Abiturprüfung; Musik; Kursbelegung; Befangenheit;

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