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   BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08 (7 B 21.08)   

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https://dejure.org/2008,34759
BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08 (7 B 21.08) (https://dejure.org/2008,34759)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 7 B 52.08 (7 B 21.08) (https://dejure.org/2008,34759)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 7 B 52.08 (7 B 21.08) (https://dejure.org/2008,34759)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08
    BVerwG 7 B 52.08 (7 B 21.08).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    g) Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers blieb erfolglos (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 [7 B 21.08] -).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die

    4 Soweit die Klägerin wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr.; Beschlüsse vom 28. November 2008 BVerwG 7 BN 5.08 Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 BVerwG 7 B 52.08 juris).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 4 BN 39.18

    Fortführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens i.R.d. Verletzung des

    Soweit die Antragsteller schließlich eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG rügen, weil der Senat die Anforderungen an die Zulassung der Revision überspannt habe, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als erfolglos, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; BVerwG Beschlüsse vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4, vom 17. Mai 2011 - 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710 Rn. 16 ff.).
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