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   BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2649
BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03 (https://dejure.org/2003,2649)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 7 B 62.03 (https://dejure.org/2003,2649)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 (https://dejure.org/2003,2649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 4, § 135
    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs; Aufklärungsrüge.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 4, § 135
    Antrag auf mündliche Verhandlung; Aufklärungsrüge; Gerichtsbescheid; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zwecke der Bebauung als unlautere Machenschaft; Gerichtsbescheid; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Abweichung von Entscheidungen und Beruhen auf Verfahrensfehlern; Zumutbare Verschaffung des rechtlichen Gehörs durch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Gerichtsbescheid

  • Judicialis

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 135

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 4 § 135
    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs; Aufklärungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 62 (Leitsatz)

    §§ 84 Abs. 2 Nr. 4, 135 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Gehörsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 902
  • NJ 2003, 612 (Ls.)
  • DVBl 2004, 68 (Ls.)
  • DÖV 2004, 86
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
    b) Die Klägerin entnimmt dem Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94) den abstrakten Rechtssatz, eine Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren komme als unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG in Betracht, wenn die Enteignungsbehörde damit die Absicht verfolgt habe, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen.
  • BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98
    Auszug aus BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
    Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1998 - BVerwG 7 B 26.98 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 147) wirft die Klägerin die Frage auf, ob in der Nichtbeteiligung eines Grundstückseigentümers mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren dann eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt, wenn der Eigentümer bewusst nicht angehört werden sollte.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97

    unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
    c) Aus demselben Grund liegt keine Abweichung von dem Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160) vor.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1998 - 10 A 12563/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rechtliches Gehör; Berufung; Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
    Die scheinbare Einschränkung der Wahlmöglichkeit nach § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO folgt aus den Voraussetzungen einer begründeten Gehörsrüge (ebenso für das Verhältnis von Antrag auf Zulassung der Berufung zum Antrag auf mündliche Verhandlung: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 1998 - 10 A 12563/97 - DÖV 1999, 36 ).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
    a) Die Klägerin entnimmt dem Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - (BVerwGE 106, 210 ) den abstrakten Rechtssatz, eine unlautere Machenschaft sei anzunehmen, wenn die Durchführung von Baumaßnahmen von vornherein nicht konkret geplant gewesen sei.
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Anerkanntermaßen ist aber der Umstand, ob die Vorinstanz auf der Ebene der Subsumtion einen höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz nicht oder nicht richtig angewandt hat, nicht divergenzbegründend im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 17. Juli 2003 - BVerwG 7 B 62.03 - juris Rn. 8 - insoweit nicht abgedruckt bei Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Das enthebt ihn aber nicht von der auch sonst bestehenden Obliegenheit, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 8 B 252.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 7 - juris Rn. 4, vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 14 und vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 21).

    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25; Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    Eine Divergenz ist dagegen nicht begründet, wenn im Entscheidungsfall auf der Ebene der Subsumtion ein höchstrichterlich aufgestellter Rechtssatz nicht oder unzutreffend angewandt worden ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - juris Rn. 8).
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