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   BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87   

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BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87 (https://dejure.org/1987,1999)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 7 B 72.87 (https://dejure.org/1987,1999)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 7 B 72.87 (https://dejure.org/1987,1999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 155 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 976
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Ungeachtet der Frage, ob hieraus auch in Ansehung der zwischenzeitlichen Regelungskompetenz des Landes eine Revisibilität folgen könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1 S. 1 und vom 10. September 1999 - 6 BN 1.99 - Buchholz 406.401 § 14 BNatSchG Nr. 1 S. 1 = juris Rn. 3), liegen die behaupteten Voraussetzungen nicht vor.
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Die in § 12 Abs. 2 Satz 5 MRRG enthaltene Regelung, nach der in Zweifelsfällen die vorwiegend benutzte Wohnung dort ist, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt, ist nur in den Fällen heranzuziehen, in denen sich nicht hinreichend sicher bestimmen lässt, welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird (vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - und vom 16. März 1988 - BVerwG 1 B 25.88 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1 bzw. 2).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    So gehört etwa die Mutter des Einwohners nicht zur Familie im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG, weil diese Vorschrift auf den verheirateten Einwohner und damit auf die durch Heirat vermittelte Zugehörigkeit zur Familie abstellt (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1 = NVwZ 1987, 976).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Die Auslegung und Anwendung des Melderechtsrahmengesetzes betrifft Bundesrecht und ist somit nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO revisionsgerichtlicher Nachprüfung zugänglich (Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1, vom 16. März 1988 - BVerwG 1 B 25.88 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 2 und vom 14. Mai 1991 - BVerwG 1 CB 49.90 -).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Das gilt insbesondere für solche Vorschriften des Landesrechts, die - wie hier - anknüpfend an die rahmenrechtliche Anpassungsverpflichtung des § 4 Satz 2 BNatSchG wörtlich mit einer Vorschrift des Bundesrahmengesetzes übereinstimmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1 = NVwZ 1987, 976).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Fragen, die in Anwendung dieses Begriffs im Berufungsurteil aufgeworfen werden, sind daher weiterhin Fragen, die in Übereinstimmung mit der bundesrechtlichen Regelung des Wasserhaushaltsgesetzes zu entscheiden sind (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1990 - 7 A 119/89

    Hauptwohnung; Melderecht

    Erst dann, wenn sich nach diesen Grundsätzen nicht hinreichend sicher feststellen läßt, welche Wohnung in zeitlicher Hinsicht tatsächlich am meisten benutzt wird, weil beispielsweise eine etwa gleichgewichtige Benutzung mehrerer Wohnungen anzunehmen ist oder der Meldepflichtige glaubhaft erklärt, er wisse selbst noch nicht, in welchem Umfang er seine Wohnungen künftig benutzen werde, liegt ein Zweifelsfall nach § 16 Abs. 2 Satz 3 MG vor, so daß sich die vorwiegend benutzte Wohnung nach dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners bestimmt (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, S. 976; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1987, S. 1005/1007, 1009/1010; Belz, BWVPr 1984, S. 242/245).

    Gemäß § 132 Abs. 2 VwGO ist die Revision zuzulassen, da die Rechtssache hinsichtlich der Auslegung des § 12 Abs. 2 MRRG, an den das Landesrecht in § 16 Abs. 2 MG angepaßt worden ist, grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, S. 976).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Diese Vorschrift erfaßt jedoch nur Zweifel darüber, welche Wohnung die vorwiegend genutzte ist (BVerwG NVwZ 1987, 976; OVG NW, DVBl. 1987, 144 f.; VGH Bad.-Württ., DÖV 1987, 117; ThürVerfGH, Urteil vom 12.6.1997, Az.: VerfGH 5/96).
  • BVerwG, 10.09.1999 - 6 BN 1.99

    Nationalpark "Elbtalaue" gescheitert

    So hat dieses zu überprüfen, ob der Landesgesetzgeber die rahmenrechtlichen Vorgaben eingehalten hat oder ob die Instanzgerichte das Landesrecht rahmenrechtskonform ausgelegt haben (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1; Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348, 354; Beschluß vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 8.95 - Buchholz 406.401 § 18 BNatSchG Nr. 4 S. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 19 A 1060/16

    Aufenthalt in der Wohnung als Vergleichsmaßstab für die vorwiegende Benutzung im

    Ebenso zu § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG im Ergebnis BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688, juris, Rn. 9, Beschluss vom 13. Mai 1987 - 7 B 72.87 -, NVwZ 1987, 976, juris, Rn. 4.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 174.92

    Auskunftssperre; Auskunftsverbot; Übermittlungssperre; Recht auf informationelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 875/13

    Zahlung der Zweitwohnungssteuer für einen verheirateten Ehegatten mit einer

  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 25.88

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners bei Neubegründung eines Wohnsitzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1988 - 7 A 55/87
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