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   VGH Bayern, 30.07.1990 - 7 B 90.136   

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VGH Bayern, 30.07.1990 - 7 B 90.136 (https://dejure.org/1990,9067)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.1990 - 7 B 90.136 (https://dejure.org/1990,9067)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 1990 - 7 B 90.136 (https://dejure.org/1990,9067)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10

    Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Grabplatten und baulichen Anlagen

    Zu diesen allgemeinen Friedhofszwecken zählen unter anderem die geordnete und würdige Bestattung der Toten, ein ungestörtes Totengedenken sowie die Gewährleistung einer ungehinderten Leichenverwesung innerhalb der Ruhezeiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - 3 C 26/03 -, BVerwGE 121, 17, 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.4.1997 - 19 A 1211/96 -, NVwZ 1998, 869; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.1993 - 1 S 428/93 -, NVwZ 1994, 793, 794; Bayerischer VGH, Urt. v. 30.7.1990 - 7 B 90.136 - NVwZ-RR 1991, 250, 251 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 4 ZB 13.1928

    Gründe der Sicherheit können es rechtfertigen, in einer Friedhofssatzung die

    Um einen zweckgerechten und störungsfreien Betrieb des Friedhofs zu gewährleisten, dürfen in einer Friedhofssatzung nach allgemeiner Auffassung auch Höchstmaße für Grabstätten und Grabmale festgelegt werden (vgl. BayVerfGH, a.a.O., 179; BayVGH, U.v. 6.12.1972 - 78 IV 69 - BayVBl 1973, 382; v. 12.10.1983 - 4 B 81 A.2636 - UA S. 6, n.v.; v. 30.7.1990 - 7 B 90.136 - BayVBl 1991, 205/206; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl., 202 f.).

    Aufgrund dieser Formulierung steht es dem Beklagten frei, ein den rechtlichen Vorgaben nicht entsprechendes Grabmal insbesondere im Falle einer nur geringfügigen Abweichung ausnahmsweise zuzulassen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.1990 - 7 B 90.136 - BayVBl 1991, 205/206 f.).

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