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   VGH Bayern, 19.02.1997 - 7 B 95.3048   

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VGH Bayern, 19.02.1997 - 7 B 95.3048 (https://dejure.org/1997,48028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.1997 - 7 B 95.3048 (https://dejure.org/1997,48028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 7 B 95.3048 (https://dejure.org/1997,48028)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    Dieser Genehmigungsvorbehalt für die Einstellung von Lehrern an privaten Ersatzschulen ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. etwa BayVGH 19. Februar 1997 -  7 B 95.3048 - zu II 2 a der Gründe ).
  • VG Regensburg, 12.02.2009 - RO 7 K 08.1730
    (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.02.1997, Az. 7 B 95.3048; BayVGH, Urt. v. 08.02.2006, Az. 7 B 05.2202).

    Soweit das Arbeitsverhältnis zur Schule noch nicht endgültig aufgelöst und die Schule den Genehmigungsantrag noch nicht zurückgenommen hat, kann auch die Verpflichtung zur Erteilung der Unterrichtsgenehmigung von der betroffenen Lehrkraft begehrt werden, ansonsten müsste wohl eine Anfechtungsklage erhoben werden (vgl. zu letzterem BayVGH, Urt. v. 19.02.1997, Az. 7 B 95.3048).

    Insoweit eröffnet Art. 94 Abs. 3 BayEUG also keinen eigenständigen Weg, eine berufliche Qualifikation zu erlangen (BayVGH, Urt. v. 19.02.1997, Az. 7 B 95.3048).

    Dem entspricht es auch, dass eine Verpflichtung des Beklagten, für eine Lehrkraft auf (erneuten) Antrag einer Privatschule eine unwiderrufliche Unterrichtsgenehmigung ohne Überprüfung der pädagogischen Eignung zu erteilen, allenfalls dann in Betracht kommt, wenn für die Verwendung der Lehrkraft an einer Privatschule zuvor einmal eine unwiderrufliche Genehmigung nach Feststellung seiner pädagogischen Eignung erteilt wurde - immer bezogen auf ein bestimmtes Unterrichtsfach (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.02.1997, Az. Az. 7 B 95.3048).

  • VG München, 03.11.2017 - M 3 K 17.2186

    Verpflichtung zur Unterrichtsgenehmigung für Lehrerin mit österreichischem Examen

    Zu den wesentlichen Änderungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch eine Änderung beim Lehrpersonal (vgl. u.a. BayVGH, U.v.19.2.1997 - 7 B 95.3048 - BeckRS 1997, 19385).

    Die Einstellung von Lehrkräften kann daher einem gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden (vgl. BayVGH, U.v.19.2.1997, a.a.O.).

    Ob die Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne der oben genannten Vorschriften vorliegen, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; im Hinblick auf die weitgehende Objektivierbarkeit der für die Feststellung der Genehmigungsvoraussetzungen maßgeblichen Kriterien steht der Verwaltung weder ein Ermessensnoch ein Beurteilungsspielraum zu (BayVGH, U.v.19.2.1997, a.a.O.).

    1, Abs. 2 BayEUG Gleichartigkeit bzw. Gleichwertigkeit verlangt, so bedeutet dies daher nicht, dass Vor- und Ausbildung sowie Prüfungen mit denen für das entsprechende öffentliche Lehramt identisch sein müssen (BayVGH, U.v.19.2.1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.08.2009 - 7 ZB 09.744

    Privatschule, Ersatzschule; Lehramtsbefähigung; Einstellung einer Lehrkraft ohne

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Unterrichtsgenehmigung stets nur für eine bestimmte Schule auf deren Antrag erteilt wird und dass Art. 94 Abs. 3 BayEUG keinen eigenständigen Weg eröffnet, eine berufliche Qualifikation zu erlangen (BayVGH vom 19.2.1997 Az. 7 B 95.3048; ebenso jüngst OVG NRW vom 29.5.2009 Az. 19 A 1367/07 für die vergleichbare Regelung im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).
  • VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Gegen eine negative Entscheidung kann wegen der möglichen Auswirkungen auf das privatrechtliche Beschäftigungsverhältnis allerdings auch die einzelne Lehrkraft Rechtsmittel einlegen (BayVGH vom 19.2.1997 Az. 7 B 95.3048 UA S. 6; ebenso OVG RhPf vom 20.12.1983 DÖV 1984, 389 f.); hierbei bleibt jedoch stets die antragstellende Schule alleiniger Adressat der Genehmigung.
  • VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen

    Gegen eine negative Entscheidung kann wegen der möglichen Auswirkungen auf das privatrechtliche Beschäftigungsverhältnis daher auch die einzelne Lehrkraft Rechtsmittel einlegen (vgl. bereits BayVGH, U. v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris Rn. 22; U. v. 19.2.1997 - 7 B 95.3048 - S. 6 des Entscheidungsumdrucks; jeweils zur Rechtslage vor dem 31.7.2007).
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