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   VGH Bayern, 26.06.2000 - 7 B 99.2731   

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VGH Bayern, 26.06.2000 - 7 B 99.2731 (https://dejure.org/2000,51739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2000 - 7 B 99.2731 (https://dejure.org/2000,51739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 7 B 99.2731 (https://dejure.org/2000,51739)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Da die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Effektivität des Rechtsschutzes angesichts der Generalklausel des § 40 VwGO nicht von der Qualifizierung einer hoheitlichen Maßnahme als Verwaltungsakt abhängt (vgl. BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/274 f.), bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, den verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule anzusehen (ebenso i. E. Kiesl/Stahl, a.a.O.; VG München vom 7.1.2002 Az. M 3 K 01.3920 ., a. A. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 387; Tangermann, BayVBl 2008, 357/362; VG Trier vom 25.9.2008 Az. 5 K 557/08.TR ; offen gelassen in BayVGH vom 26.6.2000 Az. 7 B 99.2731 ).
  • VGH Bayern, 05.11.2001 - 7 B 00.3347
    Denn die Anordnung von (derartigen) Ordnungsmaßnahmen (vgl. Art. 86 BayEUG) stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats einen Verwaltungsakt dar (vgl. z.B. Beschluss vom 23.5.1990 BayVBl. 1990, 629 - Versetzung in eine Parallelklasse - vom 7.4.1995 Az. 7 CS 95.1163 - Unterrichtsausschluss - offen gelassen nur für die Rechtsnatur des (verschärften) Verweises; s. Beschluss vom 26.6.2000 Az. 7 B 99.2731), der der Bestandskraft fähig ist.
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