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   VGH Bayern, 08.02.2012 - 7 BV 11.2480   

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https://dejure.org/2012,14440
VGH Bayern, 08.02.2012 - 7 BV 11.2480 (https://dejure.org/2012,14440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2012 - 7 BV 11.2480 (https://dejure.org/2012,14440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 7 BV 11.2480 (https://dejure.org/2012,14440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einwendungsausschluss bei Bestandskraft der Prüfungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung des Prüfungsbescheids über das Ergebnis der Juristischen Staatsprüfung bei Unanfechtbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPO § 14
    Gerichtliche Überprüfung des Prüfungsbescheids über das Ergebnis der Juristischen Staatsprüfung bei Unanfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 528
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 7 BV 11.2480
    aa) Die in Bayern geltende Regelung des Nachprüfungsverfahrens (§ 14 JAPO) steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 24.2.1993 BVerwGE 92, 132 ff.).
  • VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 B 01.499

    Erstattungsfähigkeit der ihr im Rahmen eines erfolgreichen Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 7 BV 11.2480
    Zur Begründung der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung führt der Kläger aus, das Nachprüfungsverfahren sei nicht nur auf "eine Überdenkung der Bewertung durch die Prüfer", sondern auch auf die Änderung des (bestandskräftigen) Prüfungsbescheids selbst gerichtet, wie eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2002 (Az. 7 B 01.499) bestätige.
  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im

    Es ist in Bayern nicht in das gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BayAGVwGO fakultativ zur Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes eröffnete Widerspruchsverfahren gegen den Prüfungsbescheid integriert, sondern als isoliertes, eigenständiges Verfahren ausgestaltet (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. August 2012 - 6 B 19.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 415; VGH München, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 7 BV 11.24 80 - BayVBl. 2012, 473; zu Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BayAGVwGO siehe: BVerwG, Beschluss vom 6. August 2020 - 6 B 11.20 ).

    Es obliegt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 14 JAPO (Beschluss vom 8. Februar 2012 - 7 BV 11.24 80 - BayVBl. 2012, 473) der eigenverantwortlichen Entscheidung des Prüfungsteilnehmers, ob er sich auf die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens beschränkt, in dem die Prüfungsbewertungen verwaltungsintern "überdacht" werden, oder ob er (auch) die gerichtliche (Rechtmäßigkeits-)Kontrolle der Prüfungsentscheidung anstrebt.

  • VG Ansbach, 12.01.2021 - AN 2 K 20.1383

    Rechtsschutz bzgl. einer behördlichen Verfahrenshandlung im prüfungsrechtlichen

    Das Klageverfahren ist nach § 94 VwGO auf entsprechenden Antrag des Prüflings auszusetzen, solange die Prüfungsbewertung in dem Verfahren nach § 14 JAPO überdacht wird (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - NVwZ 1993, 681; BayVGH, B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744 Rn. 18).

    Bei dem Überdenkungsverfahren handelt es sich um ein bloßes - wenn auch formalisiertes - Gegenvorstellungsrecht (BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257; B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744).

    Materiellrechtlich stellt sich das Nachprüfungsverfahren als Antrag dar, die ergangene Prüfungsentscheidung nach Art. 48 bzw. 49 Abs. 1 BayVwVfG aufzuheben (BayVGH B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744), wobei ein entsprechender, das frühere Prüfungsergebnis abändernder Bescheid lediglich dann ergeht, sofern das Nachprüfungsverfahren tatsächlich eine geänderte (Gesamt-)Bewertung ergeben hat (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    Vielmehr obliegt es der eigenverantwortlichen Entscheidung des Prüflings, ob er sich auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens beschränkt und/oder Klage erhebt (vgl. so zum Ganzen BayVGH B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744).

  • VG Ansbach, 11.12.2020 - AN 2 S 20.01382

    Austausch des Zweitkorrektors im prüfungsrechtlichen Überdenkungsverfahren

    Das Klageverfahren ist nach § 94 VwGO auf entsprechenden Antrag des Prüflings auszusetzen, solange die Prüfungsbewertung in dem Verfahren nach § 14 JAPO überdacht wird (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - NVwZ 1993, 681; BayVGH, B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744 Rn. 18).

    Bei dem Überdenkungsverfahren handelt es sich um ein bloßes - wenn auch formalisiertes - Gegenvorstellungsrecht (BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257; B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744).

    Materiellrechtlich stellt sich das Nachprüfungsverfahren als Antrag dar, die ergangene Prüfungsentscheidung nach Art. 48 bzw. 49 Abs. 1 BayVwVfG aufzuheben (BayVGH B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744), wobei ein entsprechender, das früherer Prüfungsergebnis abändernder Bescheid lediglich dann ergeht, sofern das Nachprüfungsverfahren tatsächlich eine geänderte (Gesamt-)Bewertung ergeben hat (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    Vielmehr obliegt es der eigenverantwortlichen Entscheidung des Prüflings, ob er sich auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens beschränkt oder/und Klage erhebt (vgl. so zum Ganzen BayVGH B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744).

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 7 B 21.1412

    Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers im Nachprüfungsverfahren

    aa) Grundsätzlich kann ein Prüfungsteilnehmer seine im Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO geltend gemachten Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen dann nicht mehr gerichtlich überprüfen lassen, wenn der Prüfungsbescheid über das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung - wie hier - unanfechtbar geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2012 - 6 B 19.12 - NVwZ 2013, 83; BayVGH, B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 7 CE 16.950

    Keine vorläufige Wiederholung und Neubewertung der Fachabiturprüfung

    Im Übrigen kann die Rüge von Fehlern des Nachprüfungsverfahrens, das weder ein Vorverfahren i. S. d. § 68 VwGO noch ein sonstiger förmlicher Rechtsbehelf ist, sondern lediglich ein formalisiertes Gegenvorstellungsrecht, das im Rahmen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums ausschließlich dem Überdenken der im Prüfungsverfahren getroffenen Prüfungsbewertungen dient (BayVGH, B. v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 -BayVBl 2012, 473), allenfalls dazu führen, dass es erneut fehlerfrei durchzuführen ist, nicht aber - wie beantragt - zu einer Neubewertung der Prüfungsleistungen.
  • VGH Bayern, 11.09.2013 - 7 ZB 13.595

    Zweite Juristische Staatsprüfung; Nachprüfungsverfahren; Bewertungsfehler

    Denn die gerichtliche (Rechtmäßigkeits-)Kontrolle von Prüfungsentscheidungen ist begrenzt, weil der Bewertungsvorgang von zahlreichen Unwägbarkeiten bestimmt ist und den beteiligten Prüfern bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Bewertungsspielraum verbleibt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - juris Rn. 15 m.w.N.) .
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