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   VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 BV 13.2153   

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https://dejure.org/2015,9383
VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 BV 13.2153 (https://dejure.org/2015,9383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2015 - 7 BV 13.2153 (https://dejure.org/2015,9383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2015 - 7 BV 13.2153 (https://dejure.org/2015,9383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schleichwerbung; Werbung für Glücksspiel im Fernsehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen durch einen privaten Sender bzgl. Schleichwerbeverbots (hier: "Poker After Dark")

  • Glücksspiel & Recht

    Unzulässige Fernseh-Schleichwerbung für Fulltiltpoker.net II

  • rewis.io

    Schleichwerbe- und Gücksspielwerbeverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen durch einen privaten Sender bzgl. Schleichwerbeverbots (hier: "Poker After Dark")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pokersendung "Poker After Dark" verletzt durch Darstellung des Logos "Fulltiltpoker.net" Verbot der Schleichwerbung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pokersendung "Poker After Dark" verletzt durch Darstellung des Logos "Fulltiltpoker.net" Verbot der Schleichwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernseh-Schleichwerbung durch Fulltiltpoker.net

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2015, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08

    Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 BV 13.2153
    Auch dies spricht dafür, dass es sich nicht um ein dem Sport - auch nicht dem Profisport, wo für sportliche Leistung und nicht für einen Auftritt bezahlt wird - vergleichbares Ereignis handelt, das zu Wettkampfzwecken und nicht allein zur Übertragung im Fernsehen veranstaltet wird (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507 = juris Rn. 44).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 BV 13.2153
    Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH, U.v. 22.2.1990 - I ZR 78/88 - BGHZ 110, 278 = juris Rn. 34) ist Werbung im Rahmen des Unvermeidbaren zulässig, weil sie als Bestandteil der realen Umwelt bei Berichten und Darstellungen nicht künstlich ausgespart werden kann.
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    In einer von der Revision angeführten früheren Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwar die Werbung für ein kostenloses Angebot für Pokerspieler auf einer Internetseite trotz der Ähnlichkeit der Schriftzüge nicht als Werbung für das entgeltliche Angebot von Pokerspielen auf einer anderen, sich nur durch die Top-Level-Domain unterscheidenden Internetseite angesehen, weil es sich um gleichrangige Angebote handele (BayVGH, ZfWG 2015, 235, 238 [juris Rn. 45]).

    Dieser Beurteilung lag jedoch zugrunde, dass die kostenlosen Angebote Pokerspielern Übungsmöglichkeiten und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch boten (BayVGH, ZfWG 2015, 235, 238 [juris Rn. 44]), ihnen aber nicht, wie das entgeltliche Angebot, die Teilnahme an Pokerspielen ermöglichten (vgl. BayVGH, ZfWG 2018, 567, 571 [juris Rn. 49]).

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Ein solcher ergibt sich insbesondere nicht mit Blick auf das von der Beklagten angeführte Urteil des VGH München vom 09.03.2015 (Az. 7 BV 13.2153 = BeckRS 2015, 45079).
  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

    So hat besagtes Gericht eine solche "mittelbare" Bewerbung zwar zunächst in einem ersten Fall verneint in BayVGH ZfWG 2015, 235, 238 (fulltiltpoker.net/fulltiltpoker.com), wohl aber - unter Herausarbeitung der Unterschiede des jeweiligen Einzelfalls - alsdann für spätere Fälle bejaht in BayVGH ZfWG 2018, 550, 552 f. und BayVGH ZfWG 2018, 567, 570 f. (beides: lottoland.gratis/lottoland.com).

    Dass ein solcher Umgehungsaspekt in der vorstehend zuerst genannten, einen Rechtsverstoß verneinenden, Entscheidung möglicherweise noch nicht hinreichend zum Tragen gekommen sein mag, indiziert nach Auffassung des Senats der folgende - auch von der Berufung zitierte - Satz aus dieser Entscheidung (BayVGH ZfWG 2015, 235, 238):.

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 10 CS 18.1211

    Werbung für unerlaubtes Glücksspiel mit Gratistipp - Verstoß gegen das

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153) sei keine andere Bewertung gerechtfertigt.

    Die Auffassung der Antragstellerin werde durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015, Az. 7 BV 13.2153, bestätigt.

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153) einer Bewertung, dass mit der Werbung für https://l...gratis zumindest mittelbar auch für das Angebot von https://www.l ...com geworben wird, nicht entgegensteht.

  • VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722

    Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153) einer Bewertung, dass mit der Werbung für https:/ ...gratis zumindest mittelbar auch für das Angebot von https://www.

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und sieht - ebenso wie der 10. Senat - keinen Widerspruch zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153).

  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

    So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. März 2015 - 7 BV 13.2153 entschieden, dass die Fernsehwerbung mit der Darstellung der Marken "Fulltiltpoker" und "Fulltiltpoker.net" nicht für Glücksspiel geworben habe.

    Soweit sich die Antragstellerin zur Stützung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung weiterhin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 - 7 BV 13.2153 -, juris beruft, kann sie damit nicht durchdringen.

  • VG München, 09.08.2018 - M 17 S 18.3799

    Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (7 BV 13.2153) sei keine andere Bewertung gerechtfertigt, da im Gegensatz zu "fulltiltpoker.net" der Sachverhalt bei "...gratis" anders liege (so auch VG Regensburg, B.v. 30.5.2018, a.a.O.).

    So jedenfalls die folgenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Regensburg (B.v. 30.5.2018 - RO 5 S 18.681 - juris Rn. 43 ff.), das sich insbesondere auch mit dem von Antragstellerseite zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153) auseinandersetzt:.

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