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ArbG Augsburg, 21.02.2017 - 7 BV 61/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 87 Abs. 1, § 99 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 256 Abs. 1
Keine Nachwirkung einer Regelungsabrede nach deren Kündigung - rewis.io
Keine Nachwirkung einer Regelungsabrede nach deren Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 21.02.2017 - 7 BV 61/16
- LAG München, 27.10.2017 - 7 TaBV 51/17
- BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 53/91
Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Unterrichtsstunden
Auszug aus ArbG Augsburg, 21.02.2017 - 7 BV 61/16
Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Nachwirkung dann eintrete, wenn es sich um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten handele (vgl. BAG Beschluss vom 23.06.1992 - 1 ABR 53/91, NZA 1992, S. 1098), liegt ein solcher Fall nicht vor. - LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2013 - 3 TaBV 20/13
Versetzung, Umgruppierung, Betriebsrat, Zustimmung, Zustimmungsfiktion, …
Auszug aus ArbG Augsburg, 21.02.2017 - 7 BV 61/16
Auch aus dem vom Vertreter des Beteiligten zu 2) zitierten Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 18.09.2013 (Az. 3 TaBV 20/13, zitiert nach Juris) ergibt sich nichts anderes.
- LAG München, 27.10.2017 - 7 TaBV 51/17
Regelungsabrede; Nachwirkung; Zustimmungsverweigerungsgründe bei einer …
Die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21.02.2017 - 7 BV 61/16 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Ziffer 2 des Beschlusses entfällt.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21.02.2017 - Az. 7 BV 61/16 wird aufgehoben.