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ArbG Ulm, 12.01.2005 - 7 BVGa 1/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Freistellung für Schulungsteilnahme - Einstweilige Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung für die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme eines Mitgliedes der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung eines Unternehmens; Widerspruch eines Arbeitgebers bzgl. der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Lörrach, 23.03.2016 - 5 BVGa 1/16
Einstweilige Verfügung, Kostenfreistellung, Teilnahme an Betriebsratsschulung
Betriebsratsmitglieder bedürfen daher nicht einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers, um an einer ordnungsgemäß durch den Betriebsrat beschlossenen und erforderlichen Schulung im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG teilzunehmen (BAG 30.01.1973, 1 ABR 1/73, juris; BAG 15.03.1995, 7 AZR 643/94, juris, zu Betriebsratstätigkeiten außerhalb von Schulungen; LAG Hamm 21.05.2008, 10 TaBVGa 7/08, juris; Arbeitsgericht Ulm, 12.01.2005, 7 BVGa 1/05, juris;… Natter/Gross/Roos, ArbGG, § 85 Rn. 44 m.w.N.).