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   BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11   

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BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11 (https://dejure.org/2012,7306)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 (https://dejure.org/2012,7306)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 (https://dejure.org/2012,7306)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AtG § 1 Nr. 2, §§ 6, 7d, 17; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 99, 108 Abs. 1, § 117 Abs. 1 und 4, § 138 Nr. 6; GG Art. 19 Abs. 4
    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; SEWD; Schadensvorsorge; Restrisiko; terroristische Anschläge; gezielter Flugzeugabsturz; Airbus A 380; Castorbehälter; Hohlladungsbeschuss; Panzerfaust; Durchschlagskraft; Evakuierung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AtG § 1 Nr. 2, §§ 6, 7d, 17
    Airbus A 380; Aufbewahrung; Aufklärungs- und Ermittlungspflicht; Auslegungsstörfälle; Beweislast; Beweismaß; Castorbehälter; Durchschlagskraft; Entscheidungserheblichkeit; Evakuierung; Geheimhaltung; Hohlladungsbeschuss; Kernbrennstoffe; Kernkraftwerk; Panzerfaust; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 Nr 4 AtG, § 7d AtG, § 1 Nr 2 AtG, § 7 Abs 2 AtG, § 99 Abs 1 VwGO
    Atomrechtliche Genehmigung; Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von absehbaren Entwicklungen bei i.R.v. § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG anzustellenden zukunftsgerichteten Beurteilungen zur Genehmigungserteilung; Ausweitung des Schutzgehaltes des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auf den Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager

  • rewis.io

    Atomrechtliche Genehmigung; Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von absehbaren Entwicklungen bei i.R.v. § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG anzustellenden zukunftsgerichteten Beurteilungen zur Genehmigungserteilung; Ausweitung des Schutzgehaltes des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auf den Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Streit um das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Unterweser weiter offen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Streit um das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Unterweser weiter offen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Unterweser

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung atomrechtlicher Genehmigungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Atom-Genehmigung muss neue Flugzeugtypen berücksichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 159
  • NVwZ 2012, 750
  • DVBl 2012, 766
  • DÖV 2012, 650
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 4 Rn. 9 bis 12; Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 S. 1) angenommen, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage für die angefochtene Aufbewahrungsgenehmigung § 6 Abs. 1 AtG ist, mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die zuständige Behörde tätig geworden ist und die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 3 AtG vorliegen.

    Sofern dem Beschluss des Senats vom 24. August 2006 (a.a.O. Rn. 15 und 17) - wie die Beklagte meint - Abweichendes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts dient der Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (Beschluss vom 24. August 2006 a.a.O. Rn. 11; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52 ).

    Wie dargelegt findet der exekutive Funktionsvorbehalt im Atomrecht seine Rechtfertigung gerade auch darin, dass er einem dynamischen Grundrechtsschutz und damit der bestmöglichen Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 11).

    Zwar sind Unterlagen, die Bestandteil der unmittelbaren Verfahrensakten sind, die aber von der Behörde aus Sicherheitsgründen als (teilweise) geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden, nicht schon kraft dieser Einschätzung als für die Beurteilung der erforderlichen Vorsorge entscheidungserheblich anzusehen (Beschluss vom 24. August 2006 a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 4 Rn. 9 bis 12; Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 S. 1) angenommen, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage für die angefochtene Aufbewahrungsgenehmigung § 6 Abs. 1 AtG ist, mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die zuständige Behörde tätig geworden ist und die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 3 AtG vorliegen.

    Der Drittschutz ist nicht auf die erforderliche Vorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. LS 1).

    Dies entspricht der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 34).

    Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 25).

    Sowohl § 7 Abs. 2 AtG als auch § 6 Abs. 2 AtG legen die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest und lassen die Genehmigungserteilung nur zu, wenn Gefahren und Risiken durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage bzw. die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" erscheinen (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 21; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 - DVBl 2009, 642 ).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Dabei sind auch im Rahmen von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG prognostische Einschätzungen über künftige Entwicklungen und Geschehensabläufe vorzunehmen, so beim speziellen Erfordernis des Schutzes gegen Terror- und Sabotageakte z.B. über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 ff. = Buchholz 451.171 AtG Nr. 27 S. 53 ).

    Es ist insoweit nicht Sache der Gerichte, Prognosen der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf Situationen zu korrigieren, die allenfalls im Grenzbereich des nach praktischer Vernunft noch Möglichen liegen könnten (Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O. Rn. 26).

    Aus dem Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge folgt, dass die Exekutive im Rahmen ihrer prognostischen Einschätzungen alle wissenschaftlich und technisch vertretbaren Erkenntnisse heranzuziehen hat (Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Sie findet vorliegend schon deshalb keine Anwendung, weil es für die gerichtliche Prüfung der streitgegenständlichen Genehmigung vom 22. September 2003 grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei ihrem Erlass ankommt (Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 15 S. 32).

    Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotentials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (Urteil vom 19. Dezember 1985 a.a.O. S. 315 f.; Beschluss vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31 S. 87 ).

    So kann ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand ein vordem für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1985 a.a.O. S. 312 und vom 21. August 1996 - BVerwG 11 C 9.95 - BVerwGE 101, 347 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 3 S. 27, Rn. 49).

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts dient der Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (Beschluss vom 24. August 2006 a.a.O. Rn. 11; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52 ).

    Wie dargelegt findet der exekutive Funktionsvorbehalt im Atomrecht seine Rechtfertigung gerade auch darin, dass er einem dynamischen Grundrechtsschutz und damit der bestmöglichen Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 11).

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Zwar mag eine Reihe von Unterlagen, Gutachten etc. aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren aus guten Gründen geheimhaltungsbedürftig sein (vgl. Beschluss vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135).

    Dabei folgt aus dem Funktionsvorbehalt nicht, dass an die Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO "besonders strenge" Anforderungen zu stellen sind (Beschluss vom 20. September 2010 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Eine Beweisaufnahme ist erst dann veranlasst, wenn sich aus dem prozessualen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten herleiten lässt, dass die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ff. = Buchholz 451.171 AtG Nr. 20 S. 9).

    Daraus folgt, dass bei der gerichtlichen Überprüfung einer atomrechtlichen Genehmigung das Tatsachengericht noch nicht von einer vollen Überzeugung ausgehen darf, wenn eine Beweisaufnahme veranlasst ist, weil die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (Urteil vom 22. Oktober 1987 a.a.O. S. 181).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Führt die Sperrerklärung dazu, dass bestimmte Umstände unaufklärbar bleiben oder die Aussagekraft festgestellter Tatsachen vermindert ist, so hat das Gericht auch dies unter Berücksichtigung der unverändert gebliebenen gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen (Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171 m.w.N. = Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 11 Rn. 29 f.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Die den Gerichten verbleibende Kontrolle muss bei atomrechtlichen Genehmigungen für einen wirkungsvollen Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern (§ 1 Nr. 2 AtG) zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., Rn. 47 und 55).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
    Gerade wenn der Mangel an überprüfbaren Unterlagen gerügt wird, widerspricht es einer fairen Verfahrensgestaltung und dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes, weiteren Vortrag zum - nur vermuteten - Inhalt dieser Unterlagen vom Rechtsmittelführer zu verlangen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 - NVwZ 2004, 1112 ).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

  • BVerwG, 23.11.1988 - 7 B 145.88

    Atomrecht - Atomrechtliche Genehmigung - Risikoermittlung - Risikobewertung -

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

  • BVerwG, 26.07.1985 - 9 C 116.84

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung - Kriterien für die

  • BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

  • Drs-Bund, 21.10.2010 - BT-Drs 17/3395
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08

    Drittanfechtung einer Genehmigung für atomares Zwischenlager; Schutz vor

    Mit Urteil vom 10. April 2008 (- 7 C 39.07 -, BVerwGE 142, 159) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zwischenlager Unterweser vom 22. März 2012 (- 7 C 1/11 -) bestätige die Argumentation des Klägers.

    Stünden die aufgrund einer rechtmäßigen Sperrerklärung nicht vorgelegten Erkenntnismittel über vom Gericht als entscheidungserheblich erkannte Tatsachen nicht zur Verfügung, so seien entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. im Unterweser-Urteil (BVerwGE 142, 159 f.) alternative Wege der Sachverhaltsaufklärung wie die Erörterung der Einwendungen des Klägers mit den übrigen Verfahrensbeteiligten, Fachbehörden und Gutachtern, ergänzend die Einholung sonstiger externer Auskünfte und die Befragung von sachverständigen Zeugen sowie die Auswertung sonstiger Quellen, vollständig auszuschöpfen.

    Dieser Regelung kommt drittschützende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129, Juris Rn. 21; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 18).

    Daran hat auch die durch das 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1817) eingefügte Regelung des § 7 d AtG, mit welcher Inhabern einer Genehmigung ein Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit auferlegt worden ist, nichts geändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O. Rn. 19).

    Nach dem Stand von Wissenschaft und Technik - entsprechend dem sog. gestaffelten Schutzkonzept der neueren Genehmigungspraxis - auch gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse verlangte Vorsorgemaßnahmen können nicht außerhalb des Tatbestandes der Schadensvorsorge liegen, weil es mit dem verfassungsrechtlichen Konzept des dynamischen Grundrechtsschutzes nicht vereinbar ist, die tatbestandliche Schadensvorsorge an das statische Konzept der Auslegungsstörfälle zu binden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 18 f.).

    Die Gerichte sind danach darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung, dass dem gesetzlichen Gebot der Schadensvorsorge Genüge getan war, von Rechts wegen haben durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20; Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 25; Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.95 -, BVerwGE 78, 177 f., Juris Rn. 13).

    Lässt sich aus dem prozessualen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten herleiten, dass die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen, hat das Verwaltungsgericht eine Beweisaufnahme durchzuführen (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 21).

    Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 25 f.).

    Dies entspricht der Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht, welche der Senat teilt und an die er im Übrigen gem. § 144 Abs. 6 VwGO durch das zurückverweisende Revisionsurteil gebunden ist, wonach dieses Szenario - ebenso wie das Szenario "Hohlladungsbeschuss der Castorbehälter" dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist (BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 34; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20).

    Geboten, aber auch ausreichend, wäre insoweit jedenfalls eine grobe Beurteilung der Auswirkungen anhand der hierfür zwingend erforderlichen Konstruktionsdaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 33) gewesen.

    Die Tatsache, dass der Airbus A380 zum Genehmigungszeitpunkt noch nicht in Dienst gestellt war, stellt keinen tragfähigen Grund für seine Nichtberücksichtigung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O.).

    Ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand kann ein zuvor für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9.95 -, BVerwGE 101, 347; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159).

    Ordnet die Behörde ein Szenario im Rahmen ihres exekutiven Funktionsvorbehaltes willkürfrei dem Bereich der Schadensvorsorge und - wie vorliegend hinsichtlich des gelenkten terroristischen Flugzeugabsturzes - nicht dem Restrisiko zu, so ist das Maß an zu gewährleistendem Schutz normativ auf einen praktischen Ausschluss von Gefahren und Risiken festgelegt; Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich aus dem Stand von Wissenschaft und Technik ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300, Juris Rn. 37; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1/11, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 25 ff.).

    Innerhalb eines von der Behörde der Schadensvorsorge zugeordneten Szenarios bedeutet die Verpflichtung zu hinreichend konservativen Annahmen bei der behördlichen Ermittlung und Bewertung, dass jeweils für die relevanten Parameter von dem größtmöglichen denkbaren Ausmaß des Besorgnispotenzials - über das ingenieurmäßige Wissen hinaus bis zu bloß theoretischen Überlegungen und Berechnungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O. Juris Rn. 26) - auszugehen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwRG, die durch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21.01.2013 (BGBl. I S. 95) mit Wirkung vom 29.01.2013 erlassen worden ist, ist hier anwendbar, obwohl es für die gerichtliche Überprüfung atomrechtlicher Genehmigungen grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei ihrem Erlass ankommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - ZNER 2012, 288; sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient der Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

    Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

    In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG auch dem Schutz individueller Rechte eines in der Nähe einer kerntechnischen Anlage wohnenden Drittbetroffenen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter dient, sofern diese nicht dem Bereich des Restrisikos zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.; sowie vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

    Der gezielte Flugzeugabsturz gehöre nicht zum Restrisiko; er müsse nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.) auch für den Airbus A 380 zugrunde gelegt werden.

    Dahingestellt kann bleiben, ob diese Betrachtung auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch vertretbar ist; zutreffend weisen die Kläger insoweit darauf hin, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Szenario "gezielter Flugzeugabsturz" in Verfahren zur Erteilung einer Errichtungsgenehmigung nicht dem Restrisiko, sondern dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    Sonach ist im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

    Um zu bestimmen, wann diese Anforderungen erfüllt sind, welches Risiko zumutbar bzw. welches Maß an Vorsorge geboten ist, bedarf es aber - je nach Schutzgut und nach Art der Gefährdung - einer Konkretisierung durch Regelwerke oder eine Norm (z.B. die Strahlenschutzverordnung) bzw. die Exekutive trifft hierüber eine aufgrund des "Funktionsvorbehalts" gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidung (vgl. OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3/08 - juris Rn. 107 ff. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - juris Rn. 20 und 24 ff.).

    Insbesondere beruft sich der Kläger (im Schriftsatz vom 22.3.2017 S. 10 unten) diesbezüglich zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 (U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - NVwZ 2012, 750, juris Rn. 28).

    Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 11 S 53.17 - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 8.1.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - "Unterweser", juris Rn. 20 m.w.N.).

    Auch ein neu errichtetes, auf eine Betriebsdauer von 40 Jahren angelegtes großes Standortzwischenlager zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente, wie es Streitgegenstand in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren "Unterweser" gewesen ist (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - juris), hat als potenzielles Ziel eines absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes eine ganz andere "Qualität" als ein stillgelegtes und im Abbau befindliches Kernkraftwerk.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient der Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - ZNER 2012, 288).

    Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

    In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG auch dem Schutz individueller Rechte eines in der Nähe einer kerntechnischen Anlage wohnenden Drittbetroffenen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter dient, sofern diese nicht dem Bereich des Restrisikos zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - a.a.O.; sowie vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

    Dahingestellt kann bleiben, ob diese Betrachtung auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch vertretbar ist; zutreffend weisen die Antragsteller insoweit darauf hin, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fallkonstellationen das Szenario "gezielter Flugzeugabsturz" nicht dem Restrisiko, sondern dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20

    Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im

    Dies berge das Risiko, dass nach dem Auslaufen der Befristung die Problemlösung unzulässigerweise in die Aufsichtsphase verlagert werde, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig sei (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1/11 -, BVerwGE 142, 159, Rn. 111).

    Es entspreche auch höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass schon mit der Einlagerung Vorkehrungen für die Abtransportierbarkeit getroffen werden müssten (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1/11 -, BVerwGE 142, 159, Ls. 1, S. 179, Rn. 28; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2013 - 4 KS 3/08 -, Ls. 1, Rn. 111, juris).

    Die Antragsgegnerin habe damit nämlich nicht dargelegt, dass sie alle Tatmittel in ihre Erwägung einbezogen habe, deren Einsatz in einer zukunftsgerichteten Beurteilung durch potentielle Täter prognostisch nicht als nahezu ausgeschlossen betrachtet werden könnte, wie es das Bundesverwaltungsgericht verlange (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., Rn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient der sog. Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1/11 -, ZNER 2012, 288).

    Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1/11 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    In den Urteilen vom 10. April 2008 (Az. 7 C 39.07, BVerwGE 131, 129, "Zwischenlager Brunsbüttel") und vom 22. März 2012 (Az. 7 C 1.11, BVerwGE 142, 159, "Zwischenlager Unterweser") bekräftigt der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts seine Rechtsprechung, die Exekutive sei verantwortlich für die Risikoermittlung und -bewertung (ebenso: VGH Baden-Württ., Beschluss vom 25. September 2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506).
  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    In den Urteilen vom 10. April 2008 (Az. 7 C 39.07, BVerwGE 131, 129, "Zwischenlager Brunsbüttel") und vom 22. März 2012 (Az. 7 C 1.11, BVerwGE 142, 159, "Zwischenlager Unterweser") bekräftigt der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts seine Rechtsprechung, die Exekutive sei verantwortlich für die Risikoermittlung und -bewertung (ebenso: VGH Baden-Württ., Beschluss vom 25. September 2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses einer gerichtlich zu überprüfenden Genehmigung auch der in diesem Erlasszeitpunkt gegebene Stand von Wissenschaft und Technik gehört (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 34, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 - juris Rn. 11, zum Atomrecht; vgl. auch Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1072/16

    Urteile zu US-Drohneneinsätzen

    Angesichts nicht aufgelöster erheblicher Widersprüche in den bekannt gewordenen Schilderungen von diesem Vorfall hat der Senat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mit der für seine Überzeugungsbildung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendigen Gewissheit, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.5.2013 - 8 B 70.12 -, ZOV 2013, 131 = juris, Rn. 4, 19, und Urteile vom 22.3.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159 = juris, Rn. 36 f., sowie vom 22.5.2012 - 1 C 8.11 -, BVerwGE 143, 138 = juris, Rn. 27, feststellen können, dass der Vater des Klägers durch eine - zumal unter Verwendung deutschen Territoriums eingesetzte - bewaffnete amerikanische Drohne am 24.2.2012 ums Leben gekommen ist und somit die Voraussetzungen eines konkreten Rechtsverhältnisses erfüllt sind.
  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    Das ist nicht der Fall, weil der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 Nr. 4, § 7 Abs. 2 Nr. 5 und § 9 Abs. 2 Nr. 5 AtG Regelungen geschaffen hat, die auch dem Schutz eines in der Nähe einer kerntechnischen Anlage wohnenden Drittbetroffenen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter dienen, sofern diese nicht dem Bereich des Restrisikos zuzuordnen sind (vgl. Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 15 A 1561/15

    Wuppertaler Bürgerbegehren "Döpps105" unzulässig

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 4.19

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 rechtmäßig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14

    Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt

  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Bestehen der Bindungswirkung nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der

  • BVerwG, 25.09.2018 - 4 B 8.18

    Klage gegen die Abflugverfahren GERGA 1 A, TUVAK 1 A und DEXUG 1 A vom Flughafen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 458/15

    IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 30.14

    Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 1.13

    Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 3.13

    Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 10 S 1870/21

    Untersagung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II im Eilverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 512/15

    IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren

  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838

    Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers

  • BGH, 24.04.2023 - AnwZ (Brfg) 15/22

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die Tätigkeit als juristischer Redakteur

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2022 - 10 S 4004/20

    Kein Anspruch auf die begehrte Betriebsuntersagung bzw. den Widerruf der für den

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263

    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches

  • BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16

    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

  • VG Freiburg, 12.12.2012 - 1 K 2696/10

    Anfechtung einer Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes nahe einer

  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 BN 52.20

    Normenkontrolle; Urteilsausfertigung

  • VGH Bayern, 14.01.2020 - 4 ZB 20.30120

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 10 N 41.12

    Asyl Türkei; Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensmangel; Anspruch auf

  • VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10

    Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen

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