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   BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10   

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BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10 (https://dejure.org/2012,46130)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 7 C 10.10 (https://dejure.org/2012,46130)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 7 C 10.10 (https://dejure.org/2012,46130)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 267; EH-RL Art. 9 Abs. 1 und 3, Art. 10, 11, Anhang III Nr. 3, 5, 7;... GG Art. 3, 12, 14; TEHG a. F. §§ 1, 5, 6, 9, § 10 Abs. 4, §§ 16, 18; ZuG 2012 § 2 Satz 3, § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2, §§ 19, 20; ZuG 2007 § 4 Abs. 4, §§ 5, 8 Abs. 1, § 11 Abs. 2
    Emissionshandel; Treibhausgase; Kohlendioxid; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige Kürzung; Erfüllungsfaktor; Emissionswert; Standardauslastungsfaktor; Vollbenutzungsstunden; Effizienzstandard; Steuerstaat; Finanzverfassung; Abgabe, nichtsteuerliche; Einnahmen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 267
    Abgabe, nichtsteuerliche; Allokationseffizienz; Allokationsplan; Belastungsgleichheit; Berufsausübungsfreiheit; Effizienzstandard; Eigentumsgrundrecht; Einnahmen; Emissionshandel; Emissionswert; Energieanlage; Erfüllungsfaktor; Finanzverfassung; Fristablauf; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 9 EGRL 87/2003, Art 10 EGRL 87/2003
    Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Kürzung der Zuteilung; Fehlen eines Braunkohle-Benchmarks; Grundrechte der Energieanlagenbetreiber; Kapazitätserweiterung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuteilung unentgeltlicher Emissionsberechtigungen i.H.v. 90 % des Bedarfs einer dem Stand der Technik entsprechend geführten Anlage; Finanzverfassungsrechtliche Rechtferigung der Einnahmen des Staates aus der Veräußerung von Emissionsberechtigungen durch die ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kürzung von Emissionsberechtigungen

  • rewis.io

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Kürzung der Zuteilung; Fehlen eines Braunkohle-Benchmarks; Grundrechte der Energieanlagenbetreiber; Kapazitätserweiterung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zuteilung unentgeltlicher Emissionsberechtigungen i.H.v. 90 % des Bedarfs einer dem Stand der Technik entsprechend geführten Anlage; Finanzverfassungsrechtliche Rechtferigung der Einnahmen des Staates aus der Veräußerung von Emissionsberechtigungen durch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 248
  • NVwZ 2013, 576
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Bereits für die Ausgestaltung der Zuteilungsregeln zur ersten Handelsperiode hat die Rechtsprechung auf diesen weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Bezug genommen (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ), der erst überschritten wird, wenn sich die Regelung nicht mehr auf einen vernünftigen und einleuchtenden Grund zurückführen lässt (Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 6.07 - BVerwGE 129, 346 Rn. 17 = Buchholz 406.253 § 7 ZuG 2007 Nr. 1).

    Dies gilt auch dann, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ).

    Es stellt sich damit lediglich die Frage des Vorliegens eines vernünftigen, sachlich einleuchtenden Grundes für eine im Gesetz angelegte unterschiedliche Behandlung von Sachverhalten (BVerfG, Urteil vom 13. März 2007 a.a.O. S. 109; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 6.07 - BVerwGE 129, 346 Rn. 17 = Buchholz 406.253 § 7 ZuG 2007 Nr. 1), hier die unterschiedlichen Betroffenheiten von dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterfallenden Anlagen der Energiewirtschaft durch einen Benchmark, der einheitlich für Braunkohlekraftwerke und andere mit nicht gasförmigen Brennstoffen betriebene Kraftwerke gilt.

    Auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers abstellend hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 13. März 2007 (a.a.O. S. 104 ff.) in den unterschiedlichen Zuteilungsregelungen des Zuteilungsgesetzes 2007 keine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung betroffener Anlagenbetreiber gesehen, soweit die Regelungen das gesetzgeberische Ziel der Reduzierung von Treibhausgasemissionen befördern.

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    b) § 2 Satz 3 ZuG 2012 genügt auch den Anforderungen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, der im Gewährleistungsbereich des Art. 14 Abs. 1 GG eine eigene Ausprägung gefunden hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 - BVerfGE 122, 374 ).

    Es gilt deshalb ausnahmsweise nicht, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367 und vom 18. Februar 2009 a.a.O. S. 394 f.).

    Die Grenzen zulässiger unechter Rückwirkung sind erst überschritten, wenn die angeordnete Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 a.a.O. S. 394).

  • Drs-Bund, 13.06.2007 - BT-Drs 16/5617
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Der Gesetzgeber hat sich mit der Frage befasst, ob für die Verstromung von Braunkohle nicht ein deutlich höherer Emissionswert als 750 g CO2/kWh festgelegt werden solle, und ist einer entsprechenden Empfehlung des Bundesrates für einen Braunkohle-Benchmark von 950 g CO2/KWh (BRDrucks 276/07 S. 6) nicht gefolgt, weil dies eine sehr starke Erhöhung der anteiligen Kürzung zur Folge hätte, was wiederum zu erheblichen Kürzungen bei anderen Energieanlagen führen würde (BTDrucks 16/5617 S. 12).

    bb) Ein sachlich einleuchtender Grund für eine Ungleichbehandlung der Braunkohleverstromung folgt auch daraus, dass - wie bereits ausgeführt - die Einführung eines Braunkohle-Benchmarks wegen der notwendigen Einhaltung des "Caps" zu einer deutlichen Erhöhung der anteiligen Kürzung führen müsste und damit die Zuteilung von Emissionsberechtigungen an die übrigen (nicht braunkohlebefeuerten) Energieanlagen - insbesondere auch bei weiterer Verschonung der unter Verlagerungsdruck stehenden Industrieanlagen - sich erheblich verringern würde (BTDrucks 16/5617 S. 12).

    Jedenfalls durfte der Gesetzgeber bei der Neugestaltung der Zuteilungsregeln im Zuteilungsgesetz 2012 davon ausgehen, dass angesichts struktureller Vorteile der Braunkohleverstromung etwa in der Brennstoffbeschaffung er einerseits keine wettbewerbsverzerrende Subvention zu Gunsten anderer Energieträger betreibt und andererseits der Braunkohleverstromung trotz deren Belastung ein ausreichendes Auskommen (auch im Sinne deren Grundlastfähigkeit) verbleibt (BTDrucks 16/5617 S. 12).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Die Finanzverfassung schützt insoweit auch die Bürger (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319 ; Urteil vom 3. Februar 2009 - 2 BvL 54/06 - BVerfGE 122, 316 ; Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 743/01 - BVerfGE 123, 132 ).

    Es ist gerechtfertigt, diesen Vorteil ganz oder teilweise abzuschöpfen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 a.a.O. S. 345 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Erhebung von Wasserentnahmeentgelten lediglich ausgeführt, dass sich deren Legitimation aus ihrem Charakter als Vorteilsabschöpfungsabgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsregelung ergibt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 a.a.O. S. 345).

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 6.07

    Emissionshandel; Ziegelherstellung; prozessbedingte Emission; Verbrennung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Dementsprechend hat der Senat bereits mit Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 6.07 - (BVerwGE 129, 346 Rn. 18 = Buchholz 406.253 § 7 ZuG 2007 Nr. 1) entschieden, dass das Kriterium 3 nicht das konkrete Emissionsminderungspotential der einzelnen Anlage betrifft.

    Bereits für die Ausgestaltung der Zuteilungsregeln zur ersten Handelsperiode hat die Rechtsprechung auf diesen weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Bezug genommen (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ), der erst überschritten wird, wenn sich die Regelung nicht mehr auf einen vernünftigen und einleuchtenden Grund zurückführen lässt (Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 6.07 - BVerwGE 129, 346 Rn. 17 = Buchholz 406.253 § 7 ZuG 2007 Nr. 1).

    Es stellt sich damit lediglich die Frage des Vorliegens eines vernünftigen, sachlich einleuchtenden Grundes für eine im Gesetz angelegte unterschiedliche Behandlung von Sachverhalten (BVerfG, Urteil vom 13. März 2007 a.a.O. S. 109; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 6.07 - BVerwGE 129, 346 Rn. 17 = Buchholz 406.253 § 7 ZuG 2007 Nr. 1), hier die unterschiedlichen Betroffenheiten von dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterfallenden Anlagen der Energiewirtschaft durch einen Benchmark, der einheitlich für Braunkohlekraftwerke und andere mit nicht gasförmigen Brennstoffen betriebene Kraftwerke gilt.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Es gilt deshalb ausnahmsweise nicht, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367 und vom 18. Februar 2009 a.a.O. S. 394 f.).

    Die vom Emissionshandel betroffenen Anlagenbetreiber, deren Interessensvertretungen am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren, mussten sich bewusst sein, dass ein dauerhafter Bestand der periodenübergreifenden Zuteilungsregelung unsicher war (vgl. mit ähnlichem Ansatz BVerfG, Beschluss vom 23. März 1971 a.a.O. S. 387 ff.).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Im Übrigen gebietet Art. 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 ).

    Dabei gebietet Art. 3 Abs. 1 GG nicht, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Eine Kürzung der unentgeltlichen Zuteilungen auf ca. 50 % des Bedarfs ist ihnen ohne Weiteres zumutbar, denn die mit der Einführung des Handelssystems zusätzlich entstehenden Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten werden als Preisbestandteil des Produkts Strom auf dem Energiemarkt an den Endkunden weitergegeben (zur Überwälzung von Strom- und Mineralölsteuer auf den Endverbraucher BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274 ).

    Angesichts des Kompromisscharakters des im Anhang 3 zum Zuteilungsgesetz 2012 unter A Teil I 1.b) festgelegten Emissionswertes einerseits und des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Verfolgung umweltpolitischer Ziele (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 u.a. - BVerfGE 110, 274 ) andererseits gibt auch die Ausgestaltung der dem genannten Lenkungszweck dienenden Regelung keinen Anlass zu Beanstandungen.

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Soweit die Emissionshandelsrichtlinie dem nationalen Gesetzgeber hinsichtlich der Systementscheidung der Einführung des Emissionshandels verbindliche Vorgaben macht, scheidet - mangels Umsetzungs- und Entscheidungsspielräumen - eine Überprüfung der nationalen Umsetzungsakte in Form des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und der Zuteilungsgesetze für die erste und zweite Handelsperiode an den Maßstäben der Grundrechte des Grundgesetzes aus (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2036/05 - NVwZ 2007, 942; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 26.04 - BVerwGE 124, 47 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 19 S. 104 ).

    Die aus der Entgeltpflichtigkeit und der Verknappung von Emissionsberechtigungen resultierenden Beschränkungen auch der Berufsausübungsfreiheit sind notwendige Folge des mit den einzelnen Zuteilungsregelungen zulässigerweise verfolgten Ziels der Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen im Interesse des Klimaschutzes (Urteil vom 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 26.04 - BVerwGE 124, 47 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 19 S. 104 ).

  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
    Die angegriffene Entscheidung stellt zu Recht darauf ab, dass beide Kürzungsfaktoren vor Beginn der Zuteilungsperiode spätestens zu dem im Einklang mit § 10 Abs. 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) i.d.F. vom 8. Juli 2004 (BGBl I S. 1578 - TEHG a. F.) gewählten Stichtag feststehen müssen, nachträgliche Änderungen individueller Zuteilungen für die Berechnung der Kürzungsfaktoren damit unerheblich sind, und dass die Zuteilungsbehörde insoweit über einen Prognosespielraum verfügt, dem eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle entspricht (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435 ).

    Die Belastung des unter das Emissionshandelssystem fallenden Anlagenbetreibers konkretisiert sich erst in der ihn treffenden Entscheidung über die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435 ).

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Versagung einer Entschädigung für

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05

    Die im Treibhausgas-Emissionsgesetz auferlegten Pflichten und getroffenen

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

  • EuG, 11.09.2007 - T-28/07

    Fels-Werke u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • EuGH, 29.03.2012 - C-504/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kommission durch die Vorgabe einer Obergrenze

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 29.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsmethode; Bestandsanlage;

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06

    Sonderabgabe Absatzfonds

  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07

    Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung;

  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser

    Hiergegen legte die Beschwerdeführerin die zugelassene Sprungrevision ein, die das Bundesverwaltungsgericht mit angegriffenem Urteil (veröffentlicht in BVerwGE 144, 248 ff.) zurückwies.

    Ein Vertrauen darauf, dass die Regelungen in einer Zuteilungsperiode für die nächste nicht geändert würden, und darauf gestützte Investitionen sind weder ersichtlich noch wären sie schutzwürdig (vgl. BVerwGE 144, 248 ).

    Die Erweiterung des Benchmarking-Systems führt demnach dazu, dass sich die Zuteilung für die genannten Bestandsanlagen an den Emissionen hocheffizienter Neuanlagen orientiert (vgl. BVerwGE 144, 248 ).

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 10 K 302.16
    Hätte das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Auslegung des Art. 10 Satz 2 der Richtlinie 2003/87/EG a.F. im Verfahren BVerwG 7 C 10.10 (Urteil vom 10. Oktober 2012, Rn. 33 f., juris) vorgelegt, so hätte der EuGH früher zu dieser Frage entscheiden können.

    Sie hätten damit Art. 10 Satz 2 der Richtlinie 2003/87/EG a.F. verletzt und die Vorlagebedürftigkeit der Frage der Auslegung dieser Bestimmung verkannt, insbesondere das Bundesverwaltungsgericht in seiner hierzu maßgeblichen Entscheidung vom 10. Oktober 2012 (BVerwG 7 C 10.10).

    Die Rechtmäßigkeit der Umsetzung des Art. 10 Satz 2 EHRL im ZuG 2012 ist vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10. Oktober 2012 - 7 C 10/10 -, Rn. 33 f., juris) bestätigt worden.

    Die Rechtmäßigkeit der Anwendung der Kürzungsvorschriften in § 4 Abs. 3 und § 20 ZuG 2012 ist zweimal vom Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 30. Oktober 2014 - 7 C 9.13 -, juris Rn. 26 ff. und vom 10. Oktober 2012, a.a.O.) und einmal vom Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss vom 5. März 2018 - 1 BvR 2864/13 -, juris) bestätigt worden.

    Ein Verständnis des Art. 10 Satz 2 EHRL 2003/87/EG a.F., wonach in der zweiten Handelsperiode für jede Anlage 90 % der benötigten Zertifikate kostenlos beansprucht werden könnten, wäre mit dem Ziel des Handelssystems unvereinbar (weiterhin zutreffend BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 7 C 10/10 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 7 C 9.13

    Heizkraftwerk; Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage; Zuteilungsantrag; Haupt- und

    Der Senat hat für den in § 8 Abs. 1 Satz 2 ZuG 2007 vorgesehenen periodenübergreifenden Ausschluss eines Erfüllungsfaktors bereits entschieden, dass die Regelung - wie in § 2 Satz 3 ZuG 2012 klargestellt - durch § 8 ZuG 2012 insgesamt, also auch hinsichtlich ihres periodenübergreifenden Gehalts, ersetzt worden ist (Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - BVerwGE 144, 248 Rn. 24 = Buchholz 406.255 § 8 ZuG 2012 Nr. 1 Rn. 24).

    Die Veräußerungskürzung dient vornehmlich dem Ziel, bei den Betreibern von Energieanlagen wenigstens teilweise nicht intendierte Zusatzgewinne zu verhindern, die im Falle unentgeltlich zugeteilter Emissionsberechtigungen anfallen würden (Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - a.a.O. Rn. 54; BTDrucks 16/5769 S. 17).

    Unabhängig hiervon hat § 12 Abs. 1 Satz 5 ZuG 2007 - ebenso wie § 8 Abs. 1 Satz 2 ZuG 2007 - nur vor Inkrafttreten des ZuG 2007 liegende Investitionen honoriert, ohne damit Anreize für künftige, im Vertrauen auf den Regelungsbestand zu tätigende Investitionen zu schaffen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - a.a.O. Rn. 83).

    Das hat der Senat bereits entschieden (Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 8.10 - Buchholz 406.255 § 20 ZuG 2012 Nr. 1 Rn. 21 ff., BVerwG 7 C 9.10 - Buchholz 406.255 § 20 ZuG 2012 Nr. 2 - Rn. 14 ff. und BVerwG 7 C 10.10 a.a.O. Rn. 35 ff.).

  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 18.11

    Emissionsberechtigung; Zuteilung, Zuteilungsperiode; Industriekraftwerk;

    Sie können sich, soweit sie auf eine Kürzung der Zuteilung gegenüber den tatsächlichen Emissionen gerichtet sind, nachteilig auf den Gebrauch des grundgesetzlich geschützten Anlageneigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) auswirken (vgl. Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 8.10 - juris Rn. 31 ff., - BVerwG 7 C 9.10 - juris Rn. 24 ff. und - BVerwG 7 C 10.10 - juris Rn. 48 ff.).

    Im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb bei der gebotenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu beachten, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Zuteilungssystems für die zweite Zuteilungsperiode innerhalb der Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie ein relativ weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zustand; sein Spielraum war insoweit nicht geringer als bei der Ausgestaltung des Eigentums und der Berufsausübung (vgl. hierzu Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 8.10 - a.a.O Rn. 35 f., - BVerwG 7 C 9.10 - a.a.O. Rn. 28 f. und - BVerwG 7 C 10.10 - a.a.O. Rn. 50 f.).

    Die anteilige Kürzung nach § 4 Abs. 3 ZuG 2012 soll die Einhaltung der nationalen Emissionsziele (Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - juris Rn. 63 und vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 33.07 - BVerwGE 129, 328 Rn. 27 ff. = Buchholz 406.253 § 4 ZuG 2007 Nr. 1 S. 2 ), die Kürzung nach § 20 ZuG 2012 das Berechtigungsaufkommen für die Veräußerung gewährleisten.

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - dargelegt.

  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anteilige Kürzung von

    Anhaltspunkte hierfür ergeben sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in Parallelentscheidungen vom selben Tage (Bezugnahme unter anderem auf BVerwGE 144, 248 ) entschieden hat, dass die Regelung über die Veräußerung von Emissionsberechtigungen in finanzverfassungsrechtlicher Hinsicht wie eine nichtsteuerliche Abgabe zu behandeln ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - 7 D 29/16

    Bebauungsplan für neues Braunkohlekraftwerk in Niederaußem unwirksam

    vgl. dazu auch die einschlägigen Verwaltungsstreitverfahren über Zuteilungen von Emissionsberechtigungen für den das Kraftwerkstandort: VG Berlin, Urteil vom 13.4.2010 - 10 K 27.09 - und BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 7 C 10.10 -, BVerwGE 144, 248.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 11.10

    Treibhausgasemissionen; Emissionshandel; Emissionsverlagerung;

    Überdies bestünde die Gefahr, dass das Allokationssystem des Zuteilungsgesetzes 2012 aus den Fugen geriete, wollte man den Betreibern großer Energieanlagen Ansprüche auf ungekürzte Zuteilungen von Zertifikaten zuerkennen; solche Ansprüche ließen sich mit den Reservemengen des § 5 ZuG 2012 nicht ohne Weiteres auffangen, wie ein Blick auf das mit Urteil vom heutigen Tage entschiedene Parallelverfahren BVerwG 7 C 10.10 zeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 12 B 25.11

    Emissionshandel; Handelsperiode 2008 bis 2012; Zuteilung von Berechtigungen;

    Für die Annahme, die §§ 7, 20 ZuG 2012 richteten sich nicht darauf, die Regelungen im Zuteilungsgesetz 2007 zu ersetzen, ist danach kein Raum (vgl. zur Ersetzung der periodenübergreifenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 ZuG 2007 durch das ZuG 2012: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 7 C 10.10 - juris Rn. 24).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschaffung der Zuteilungsgarantie des § 8 Abs. 1 Satz 2 ZuG 2007 in seinem vorgenannten Urteil vom 10. Oktober 2012 (a.a.O. Rn. 80 ff.) als verfassungsgemäß angesehen.

    Zur Begründung verweist der Senat auf das bereits vorerwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2012 (a.a.O. Rn. 35 ff.) sowie die den Beteiligten bekannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tage in den Verfahren 7 C 8.10 (juris Rn. 21 ff) und 7 C 9.10 (juris Rn. 13 ff.), denen er sich anschließt.

  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 5.13

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des

    Die mit Schriftsatz vom 6. Februar 2013 erhobene Anhörungsrüge - hilfsweise Gegenvorstellung - der Klägerin gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes im Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - wird zurückgewiesen.

    Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes im Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - beruht nicht auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG).

  • BVerwG, 14.03.2013 - 7 C 23.11

    Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zementklinker; Kapazitätserweiterung;

    Die der Kapazitätserweiterung anteilig zuzurechnende Emissionsmenge, die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 ZuG 2012 von den gesamten CO2-Emissionen der Anlage in der Basisperiode abzuziehen ist, ist nach den normativ vorgegebenen Parametern des § 8 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012, d.h. nach dem Standardauslastungsfaktor und dem Emissionswert, zu bestimmen; die der Kapazitätserweiterung zuzurechnende tatsächliche Emissionsmenge ist nicht maßgebend (im Anschluss an Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 - Rn. 20 ff.).

    Dies hat der Senat für erweiterte Energieanlagen und die nach der entsprechenden Abzugsregel in § 8 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 ZuG 2012 maßgebende Produktionsmenge in seinem Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 C 10.10 (Rn. 20 bis 23) bereits entschieden und im Einzelnen begründet.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14

    Emissionshandelsrecht; Handelsperiode 2008-2012; Mehrzuteilung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 8 A 1005/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Amtshaftung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13

    Emissionshandelsrecht: Handelsperiode 2008 bis 2012; Mehrzuteilung von

  • VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13

    Emissionshandel bei Energieträgerwechsel: Betrieb von Öfen mit Braunkohlestaub

  • VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 88.13

    Emissionshandel bei Brennstoffwechsel: Betrieb von Öfen mit Braunkohlestaub statt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 12 N 49.12

    Emissionsberechtigungen; Mehrzuteilung; Handelsperiode 2008 bis 2012; frühzeitige

  • VG Berlin, 28.02.2013 - 10 L 69.13

    Emissionshandel - Zuteilung nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz 2004

  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 287.12

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zuteilung von Emissionsberechtigungen für Gas-

  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 275.12

    Anlage zur Herstellung von Flachglas

  • VG Berlin, 21.03.2013 - 10 L 95.13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Emissionsberechtigungen

  • VG Berlin, 21.03.2013 - 10 L 94.13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Emissionsberechtigungen

  • VG Berlin, 08.03.2013 - 10 L 280.12

    Treibhausgas-Emissionshandel - Kürzung der Zuteilung für Strom im Falle einer

  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 67.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen ungekürzter Zuteilung von

  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 68.13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VG Berlin, 24.01.2013 - 10 L 44.13

    Emissionshandel - Kürzung des auf die Produktion von Strom entfallenden

  • VG Berlin, 20.11.2012 - 10 K 316.09

    Zuteilung von Emissionsrechten nach Änderung der Anlage

  • VG Berlin, 21.03.2013 - 10 L 96.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Emissionsberechtigungen

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