Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.05.2011

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   BVerwG, 09.08.2011 - 7 C 10.11   

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BVerwG, 09.08.2011 - 7 C 10.11 (https://dejure.org/2011,8812)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2011 - 7 C 10.11 (https://dejure.org/2011,8812)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2011 - 7 C 10.11 (https://dejure.org/2011,8812)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AbwAG § 3 Abs. 1; AbwV § 6 Abs. 4
    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Fischeigiftigkeit; "4-aus-5-Regelung"; Einhaltensfiktion; Salzkorrektur

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AbwAG § 3 Abs. 1
    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Einhaltensfiktion; Fischeigiftigkeit; Salzkorrektur; "4-aus-5-Regelung"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AbwAG, § 6 Abs 4 AbwV, § 6 Abs 1 AbwV
    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Fischeigiftigkeit

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung eines festgesetzten Wertes für die Giftigkeit von Abwasser gegenüber Fischeiern bei ausschließlichem Beruhen der Wertüberschreitung auf dem Gehalt an Sulfat und Chlorid

  • rewis.io

    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Fischeigiftigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Fischeigiftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwV § 6 Abs. 1; AbwV § 6 Abs. 4; AbwAG § 3 Abs. 1
    Einhaltung eines festgesetzten Wertes für die Giftigkeit von Abwasser gegenüber Fischeiern bei ausschließlichem Beruhen der Wertüberschreitung auf dem Gehalt an Sulfat und Chlorid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwassergebühren und die Schädlichkeit des Abwassers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1529
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2011 - 7 C 10.11
    Anhand der "4-aus-5-Regelung" wird festgestellt, ob ein gemessener Wert, der den zu beachtenden Wert überschreitet, lediglich ein seltener "Ausreißer" ist, während der zu beachtende Wert in der Regel eingehalten wird (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 = Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 6 zu der wortgleichen Vorgängerregelung in der Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23

    Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer;

    Deswegen werden sie bei der Bestimmung des G Ei -Wertes miterfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2011 - 7 C 10.11 -, juris Rn. 25).

    Die Salzkorrektur des § 6 Abs. 4 AbwV bildet hingegen immer die tatsächlichen Messergebnisse ab und will auf diese Weise die spezifische Belastung durch Sulfate und Chloride abgabenrechtlich unbeachtlich machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2011 - 7 C 10.11 -, juris Rn. 25).

    Als Stand der Technik für den Herkunftsbereich der Sodaherstellung ist vielmehr unverändert festzustellen, dass es bezogen auf Salze trotz bestimmter Verfahrensansätze für die Feststoffe des Abwassers (vgl. Nr. 2.3.10.1 bis 2.3.10.2 BAT BREF LVIC-S) im Ergebnis nach wie vor keine technisch-wirtschaftliche Möglichkeit gibt, die Chlorid- und Sulfatfrachten im Rahmen der Abwasserbehandlung gezielt zu vermindern (vgl. Nr. 2.3.10.3 BAT BREF LVIC-S; vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 9. August 2011 - 7 C 10.11 -, juris Rn. 25).

    Wegen ihres Auswirkungspotenzials werden Salzfrachten bei der Bestimmung des G Ei -Wertes miterfasst (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. August 2011 - 7 C 10.11 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2011 - 3 S 1728/09

    Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser einer

    Die im Anhang 1 zur AbwV festgelegten Konzentrationsgrenzwerte sollen mit Blick auf die dort speziell vorgesehenen Messmethoden aber gewährleisten, dass ein im Zeitpunkt der Beprobung - und damit gewissermaßen zufällig - gemessener Spitzenwert im Rahmen der amtlichen Überwachung nach der "4-aus-5-Regelung" (§ 6 Abs. 1 AbwV), die ihrerseits sicherstellen will, dass Zufallsergebnisse nicht bewertet werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 16.96 -, NVwZ 1999, 1114; Urteil vom 09.08.2011 - 7 C 10.11 -, ZUR 2011, 549 [Ls.] = juris), nicht zu einer den Normalbetrieb in Frage stellenden Überschreitung führt.

    Zudem übersieht der Kläger, dass für die Einhaltung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Schadstofffrachtgrenzen nicht die Eigenmessergebnisse maßgebend sind, sondern die in § 6 Abs. 1 AbwV festgelegte Regelung über die Einhaltung der nach der AbwV vorgeschriebenen Anforderungen - nämlich die "4-aus-5-Regel", die sicherstellen will, dass Zufallsergebnisse nicht bewertet werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 16.96 -, NVwZ 1999, 1114; Urteil vom 09.08.2011 - 7 C 10.11 -, ZUR 2011, 549 [Ls.] = juris).

  • VG Halle, 29.10.2015 - 4 A 25/13

    Abwasserabgabe für den Parameter Giftigkeit gegenüber Fischeiern und nach

    § 6 Abs. 4 AbwV findet auch neben § 6 Abs. 1 AbwV Anwendung; diese Regelungen stehen selbständig nebeneinander (BVerwG, Urteil vom 09. August 2011 - BVerwG 7 C 10.11 - Juris Rn. 19 ff.).

    Die Fiktion der Einhaltung des Überwachungswerts für den Parameter Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G EI ) in § 6 Abs. 4 AbwV wurde erstmals mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1106) zum 01. Januar 2005 eingeführt und hat ersichtlich den Zweck, eine Überschreitung des in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgesetzten Werts bezüglich der Fischeigiftigkeit nicht allein wegen einer Belastung des Abwassers mit Sulfat und Chlorid anzunehmen, weil es bezogen auf Salze bisher keine technisch-wirtschaftliche Möglichkeit gibt, diese im Rahmen der Abwasserbehandlung gezielt zu vermindern (BVerwG, Urteil vom 09. August 2011 - BVerwG 7 C 10.11 - Juris Rn. 25).

    Durch die unveränderte Beibehaltung der Regelung des § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG in Kenntnis der Regelung des § 6 Abs. 4 AbwV hat sich der Gesetzgeber des Abwasserabgabengesetzes die Intention des Verordnungsgebers der Abwasserverordnung zur abgabenrechtlichen Unbeachtlichkeit der spezifischen Belastung des Abwassers durch Sulfate und Chloride (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09. August 2011 - BVerwG 7 C 10.11 - Juris Rn. 25) zu eigen gemacht und in den Regelungszweck des § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG aufgenommen.

  • VG Münster, 31.10.2012 - 7 K 2418/11

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Überwachungswerte in einem Erlaubnisbescheid

    Daher kann offenbleiben, ob hinsichtlich der Einhaltung dieses nicht unmittelbar nach der Anlage zur AbwV festgesetzten Überwachungswertes nicht zudem die "4-aus-5-Regelung" des § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwV entsprechend anzuwenden ist, so dass eine einmal gemessene Überschreitung des Wertes der rechtlichen Fiktion der Einhaltung dieses Wertes nicht entgegen steht, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. August 2011 - 7 C 10.11 -, ZfW 2012, 30 = juris, Rn. 24.
  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 8 B 18.2212

    Zu den Anforderungen an eine Mischprobe als Grundlage für die Erhöhung der

    Der Abgabentatbestand des § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG ist nur erfüllt, wenn die Nichteinhaltung eines Überwachungswerts durch eine ordnungsgemäße, d.h. abgaberechtlich verwertbare Messung nachgewiesen wird (BVerwG, U.v. 9.8.2011 - 7 C 10.11 - ZfW 2012, 30 = juris Rn. 32; U.v. 31.8.2005 - 9 C 3.04 - BVerwGE 124, 172 = juris Rn. 24).
  • VG Magdeburg, 31.03.2022 - 9 A 14/20

    Abwasserabgabe; Überschreitung des Überwachungswertes; keine Beweislastumkehr

    Die Abgabentatbestände des § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG und des § 6 Abs. 1 S. 1 und 2 AbwAG sind nur erfüllt, wenn die Nichteinhaltung eines Überwachungswerts durch eine ordnungsgemäße, d. h. abgaberechtlich verwertbare Messung nachgewiesen wird (BVerwG, U. v. 09.08.2011 - 7 C 10.11 -, juris, Rn. 32; U. v. 31.08.2005 - 9 C 3.04 -, juris, Rn. 24).
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   BVerwG, 05.05.2011 - 7 C 10.11   

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https://dejure.org/2011,70518
BVerwG, 05.05.2011 - 7 C 10.11 (https://dejure.org/2011,70518)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2011 - 7 C 10.11 (https://dejure.org/2011,70518)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 7 C 10.11 (https://dejure.org/2011,70518)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwasserabgabe; Bewertung der Schädlichkeit des Abwassers; Einhaltensfiktion; Fischeigiftigkeit; Salzkorrektur; "4-aus-5-Regelung"

Verfahrensgang

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