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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97 (https://dejure.org/1998,6150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.1998 - 7 C 11935/97 (https://dejure.org/1998,6150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 (https://dejure.org/1998,6150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde; Normenkontrollverfahren; Haushaltszweck; Aufgabenüberschreitung; Unterstützungsaufgabe; Mischfinanzierung

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 846
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Der Senat kann hier offen lassen, ob insoweit Stimmen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu folgen sein wird - auf die auch der Antragsgegner abstellt -, die annehmen, es komme darauf an, dass eine Veränderung im Umlagesatz von 0, 5 vom Hundert bzw. gar 1 vom Hundert zu erwarten wäre (vgl. OVG Schleswig, DVBl. 1995, 469; BayVGH, BayVBl. 1996, 691).

    Die landesgesetzlichen Formulierungen der Ausgleichs- oder Unterstützungsaufgabe in gesonderter Form dürfen andererseits insofern nicht überschätzt werden, als auch in Ländern ohne ausdrückliche Anerkennung einer solchen Aufgabe (vgl. dazu Hennecke, Der Landkreis 1998, 168, 173 unter Hinweis auf Ehlers, DVBl. 1997, 225, dort zu den Regelungen in Bayern, NRW und Thüringen) und ohne gesonderte Differenzierung den Kreisen Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben zukommen, da sich unter dem Begriff des "Überörtlichen" all jene Angelegenheiten fassen lassen, die nicht allein einen örtlichen Bezug haben, sondern die diesen überschreiten (vgl. etwa zu dem Beispiel der Aufgabenwahrnehmung durch eine Musikschule BayVGH, BayVBl. 1996, 691).

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Enthält daher der Haushaltsplan Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben, so umfasst auch das dem Umlagesatz zugrunde zu legende Umlagesoll Ausgaben für landkreisfremde Ausgaben und ist daher rechtsfehlerhaft festgesetzt ... (vgl. OVG Rh-Pf., AS 20, 58 f.; BayVGH vom 4. November 1992 - 4 B 90.718 -) ...".
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Der Senat kann hier offen lassen, ob insoweit Stimmen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu folgen sein wird - auf die auch der Antragsgegner abstellt -, die annehmen, es komme darauf an, dass eine Veränderung im Umlagesatz von 0, 5 vom Hundert bzw. gar 1 vom Hundert zu erwarten wäre (vgl. OVG Schleswig, DVBl. 1995, 469; BayVGH, BayVBl. 1996, 691).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe 7. Senat, BVerwGE 99, 101; 8. Senat, NVwZ 1998, 63; NVwZ 1998, 66; vgl. dazu auch Wimmer, NVwZ 1998, 28) Abweichungen zu dieser Herleitung der einschränkenden Auslegung der Unterstützungsaufgaben des Landkreises ergeben könnten.
  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1996, 1062 = BVerwGE 99, 101) kommt eine Rechtsverletzung der Gemeinde in ihrem Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG) zwar in Betracht, wenn die Festsetzung der Kreisumlagesätze insoweit einer rechtlichen Grundlage entbehrt, als die Überschreitung der Aufgabengrenzen des Landkreises auf die Umlagefestsetzung durchschlägt.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe 7. Senat, BVerwGE 99, 101; 8. Senat, NVwZ 1998, 63; NVwZ 1998, 66; vgl. dazu auch Wimmer, NVwZ 1998, 28) Abweichungen zu dieser Herleitung der einschränkenden Auslegung der Unterstützungsaufgaben des Landkreises ergeben könnten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92

    Unterstützungsaufgabe; Leistungskraft der kreisangehörigen Gemeinden; Zuweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Nach der Rechtsprechung des seinerzeit allein für Normenkontrollverfahren zuständigen 10. Senats des Gerichts, der sich der erkennende Senat insoweit anschließt (Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG -, AS 24, 117), ergibt sich aus dem Begriff des "Finanzbedarfs" die tatbestandliche Grenze der Kreisumlagenerhebung.
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe 7. Senat, BVerwGE 99, 101; 8. Senat, NVwZ 1998, 63; NVwZ 1998, 66; vgl. dazu auch Wimmer, NVwZ 1998, 28) Abweichungen zu dieser Herleitung der einschränkenden Auslegung der Unterstützungsaufgaben des Landkreises ergeben könnten.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97
    Die finanzielle Unterstützung (auch) der Gemeinden in diesem gesetzlichen Rahmen durch die Kreise dient der Erfüllung der den Kreisen gesetzlich zugeordneten Aufgaben der Gewährleistung und Sicherstellung in den genannten Bereichen der Sozial- und Jugendhilfe (vgl. auch BVerfGE 22, 180).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Trotz örtlicher Bezüge ist es deshalb nicht ausgeschlossen, dass eine Aufgabe, die einzelne größere Gemeinden in einem Landkreis auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, für andere Teile des Landkreises nur überörtlich erfüllbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 -, juris, Rn. 56; Lange, Kommunalrecht, 2013, S. 40 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10

    Zulässigkeit einer progressiven Kreisumlage

    Der Beklagte hat bei der Bemessung seines über die Kreisumlage zu deckenden Finanzbedarfs auch keine Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben berücksichtigt (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [286 ff.]).

    Die überörtliche Aufgabenwahrnehmung schließt daher auch nicht aus, dass der Kreis sich der Gemeinden oder Dritter zur Durchführung bedient beziehungsweise dort vorhandene Ansätze zur Aufgabenerfüllung in seinem Sinne fördert, wobei sich die finanzielle Förderung als Fortsetzung der Sachaufgabe mit anderen Mitteln darstellen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [270 ff., insb. 274 f.], auch juris, Rn. 151 ff.).

    Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebiets die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [274 ff.]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f.).

  • VG Trier, 16.11.2010 - 1 K 100/10

    Kreisumlage des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist rechtens

    Damit sei die geforderte Erheblichkeitsschwelle für die Darlegung der Verletzung ihrer Rechte erfüllt (so das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 -: 0,1 v.H.).

    32 Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24. November 1998 - 7 C 11935/97.OVG-) ergibt sich aus dem Begriff des "Finanzbedarfs" die tatbestandliche Grundlage der Kreisumlagenerhebung.

    Die überörtliche Aufgabenerfüllung schließt nicht aus, dass der Kreis sich der Gemeinden oder Dritter zur Durchführung bedient bzw. dort vorhandene Ansätze zur Aufgabenerfüllung in seinem Sinne fördert, wobei sich die finanzielle Förderung als Fortsetzung der Sachaufgabe mit anderen Mitteln darstellen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 1998, a.a.O. m.w.N.).

    Zunächst ist festzustellen, dass die vorliegende Klage sämtlich Tätigkeiten und Aufgaben des Kreises außerhalb des Bereichs der Unterstützungsaufgaben nach § 2 Abs. 5 LKO betrifft, so dass es, ungeachtet der Frage, ob an diesem Erfordernis festzuhalten ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 1998 - 7 C 11935/97.OVG-), nicht darauf ankommt, ob zusätzlich eine "Bedürftigkeit" der jeweiligen Sitzgemeinde vorliegt (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16

    Ausgleichsaufgabe; Bagatellgrenze; Gemeindefusion; Geringfügigkeitsschwelle;

    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung eines Landkreises entschieden, bei einer Unterschreitung von 0, 1 vom Hundert der Umlagegrundlagen sei eine Rechtsverletzung nicht mehr dargetan, da eine Festsetzung des Umlagesatzes unterhalb einer solchen Größenordnung auch in Ausnahmefällen in der Verwaltungspraxis nicht mehr zu verzeichnen sei (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8.12.1998 - 7 C 11935/97 -, Rn. 41, juris).

    Daher wäre es unverhältnismäßig, wenn jeder noch so kleine Fehler die Nichtigkeit der gesamten Haushaltssatzung nach sich zöge (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.12.1998 - 7 C 11935/97 -, juris, Rn. 409).

  • VG Regensburg, 16.11.2010 - 1 K 100/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer progressiven Kreisumlage gegenüber Gemeinden;

    Damit sei die geforderte Erheblichkeitsschwelle für die Darlegung der Verletzung ihrer Rechte erfüllt (so das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 -: 0,1 v.H.).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24. November 1998 - 7 C 11935/97.OVG-) ergibt sich aus dem Begriff des "Finanzbedarfs" die tatbestandliche Grundlage der Kreisumlagenerhebung.

    Die überörtliche Aufgabenerfüllung schließt nicht aus, dass der Kreis sich der Gemeinden oder Dritter zur Durchführung bedient bzw. dort vorhandene Ansätze zur Aufgabenerfüllung in seinem Sinne fördert, wobei sich die finanzielle Förderung als Fortsetzung der Sachaufgabe mit anderen Mitteln darstellen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 1998, a.a.O. m.w.N.).

    Zunächst ist festzustellen, dass die vorliegende Klage sämtlich Tätigkeiten und Aufgaben des Kreises außerhalb des Bereichs der Unterstützungsaufgaben nach § 2 Abs. 5 LKO betrifft, so dass es, ungeachtet der Frage, ob an diesem Erfordernis festzuhalten ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 1998 - 7 C 11935/97.OVG-), nicht darauf ankommt, ob zusätzlich eine "Bedürftigkeit" der jeweiligen Sitzgemeinde vorliegt (vgl. hierzu OVG RheinlandPfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Bedenken könnten insoweit allein bestehen, weil der Beklagte - ähnlich dem sogenannten "Gießkannenprinzip" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.12.1998 - 7 C 11935/97 -, DVBl. 1999, 846, 848) - möglicherweise unter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot an jede begünstigte Gemeinde den gleichen prozentualen Anteil ausgekehrt hat.

    Schließlich kommt es infolge der Zuweisungen auch nicht zu einer Nivellierung der Leistungskraft der Gemeinden (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.12.1998, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 130/04

    Vorgehen gegen die Kreisumlage

    Siehe zu anderen landesrechtlichen Regelungen: Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 -, BayVBl. 1993, 112 ff., und Beschluss vom 14.1.2000 - 4 ZB 99.3361 -, BayVBl. 2000, 728 f.; Nds. OVG, Urteil vom 27.1.1999 - 10 L 6960/95 -, DVBl. 1999, 842 ff. Vgl. zur Bedeutung des korrekten Einnahme- und Ausgabeverhaltens bei der Anfechtung der Haushaltssatzung: Hess. VGH, Urteil vom 27.1.1999 - 8 N 3392/94 -, DVBl. 1999, 840 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8.12.1998 - 7 C 1935/97 -, DVBl. 1999, 846 ff.; OVG Saarl., Urteil vom 29.8.2001 - 9 R 2/00 -, AS RP 29, 255, 269. .
  • VG Köln, 05.02.1999 - 4 K 8910/95

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Kreisumlagebescheides; Wirksamkeit einer

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 -.

    So OVG Schleswig, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469ff(472) und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97.

  • OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00

    Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage;

    ThürOVG, , DVBl. 1999, 184, m.w.N.; BayVGH, BayVBl. 1993, 112, und 1996, 691; HessVGH, DVBl. 1999, 840, = NVwZ-RR 2000, 180; OVG Rheinland-Pfalz, AS 27(2000), 279, = DVBl. 1999, 846.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2011 - 2 A 10213/11

    Verbandsgemeinde Simmern muss sich über Kreisumlage an Schulkosten beteiligen

    Bei der Bemessung seines über die Kreisumlage zu deckenden Finanzbedarfs hat der Beklagte keine Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben berücksichtigt (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [285 f.]).
  • OVG Saarland, 19.12.2001 - 9 R 5/00

    Genehmigungsverfahren bei der Feststetzung einer Kreisumlage; Ermessen der

  • VG Cottbus, 08.12.2022 - 1 K 838/19
  • VG Koblenz, 23.11.2010 - 1 K 488/10

    Streit um Kreisumlage

  • VG Meiningen, 04.09.2007 - 2 K 904/04

    Kommunalrecht; Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei Anfechtung eines

  • VG Trier, 23.11.2006 - 1 K 520/06

    Reduzierung einer gegenüber einer Gemeinde festgesetzten Verbandsgemeindeumlage.

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