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   BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 13.08   

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BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 13.08 (https://dejure.org/2009,1875)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 7 C 13.08 (https://dejure.org/2009,1875)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 (https://dejure.org/2009,1875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KG §§ 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1, §§ 6, 25; AKostG §§ 1, 7, 10 Abs. 1, § 19; GAD § 1 Abs. 2 und Abs. 4; § 2; VwVfG § 28 Abs. 1, § 46
    Entführung; Geisel; Ausland; Konsulargesetz; Auslandskostengesetz; Konsularbeamter; Auslandsvertretung; Auswärtiges Amt; Auswärtiger Dienst; Notlage; hilfsbedürftig; Hilfeleistung; konsularische Amtshandlung; Kosten; Auslagen; Ersatz; Ermessen; Verhältnismäßigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KG §§ 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1, §§ 6, 25
    Auslagen; Auslagenersatz; Ausland; Auslandskostengesetz; Auslandsvertretung; Auswärtiger Dienst; Auswärtiges Amt; Auswärtiges Amt; Entführung; Ermessen; Ersatz; Ersatz; Geisel; Geisel; Hilfeleistung; Hilfeleistung; Hilfsbedürftigkeit; Hubschrauber; Hubschraubereinsatz; ...

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 5 Abs. 1 S. 1 Konsulargesetz (KG) auf die Behebung wirtschaftlicher Notlagen; Zur Behebung der Notlage unmittelbar dem Hilfsbedürftigen oder einem Dritten zugewendete Sachmittel und Geldmittel als Auslagen i.S.v. § 5 Abs. 5 S. 1 ...

  • Judicialis

    KG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KG § 5 Abs. 1
    Sonstiges (Konsularrecht): Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 5 Abs. 1 S. 1 Konsulargesetz (KG) auf die Behebung wirtschaftlicher Notlagen; Zur Behebung der Notlage unmittelbar dem Hilfsbedürftigen oder einem Dritten zugewendete Sachmittel und Geldmittel als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    "Selbstbeteiligung" von Geiseln an den Kosten ihrer Befreiung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Selbstbeteiligung von Geiseln an den Kosten ihrer Befreiung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch für Geiseln gilt normales Abgabenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine kostenlose Geiselbefreiung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geiseln müssen sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.5.2009)

    Geiseln müssen sich an Kosten ihrer Befreiung beteiligen // Bundesgericht weist Klage von Kolumbien-Geisel ab

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2905
  • DVBl 2009, 987
  • DÖV 2009, 827
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 13.08
    Eine einschränkende Auslegung des § 5 KG im Sinne einer Fürsorgevorschrift für wirtschaftliche Notlagen wäre weder mit der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 - BVerfGE 46, 160 ff. "Schleyer") noch mit der konsularischen Beistandspflicht aus § 1, 2. Spiegelstrich KG vereinbar.
  • VG Berlin, 17.12.2021 - 34 K 33.21

    Anspruch auf Ersatz für Auslagen des Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit der

    bb) Der Annahme einer Hilfeleistung des Konsularbeamten im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG steht nicht entgegen, dass die Zentrale des Auswärtigen Amtes maßgeblich an der Organisation der Rückholflüge mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 19).

    Unter Auslagen im Sinne dieser Vorschrift sind die zur Hilfe bestimmten Sach- und Geldmittel zu verstehen, die entweder unmittelbar dem Hilfsbedürftigen zugewandt werden oder unmittelbar zur Hilfs- oder Schutzgewährung bestimmt sind und zu diesem Zweck einem Dritten zugewandt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 20).

    Mangels subjektiver Rechtsverletzung kommt es nicht darauf an, welche Rechtsgrundlage für das teilweise Absehen von Auslagenersatz in Betracht kommt, etwa § 6 Abs. 2 Satz 2 KonsG, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 - juris Rn. 25) oder angesichts unterschiedlich ausgelasteter Flüge bei gleicher Flugstrecke mit dadurch bedingten Unterschieden in der Pro-Kopf-Belastung Gleichbehandlungsgesichtspunkte.

    Die Erfüllung der im Konsulargesetz geregelten Aufgaben obliegt nach § 1 Abs. 2 und 4 und § 2 GAD dem Auswärtigen Dienst als einheitlicher Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 24).

  • VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20

    Kostenerstattung für einen Repatriierungsflug

    (3) Der Annahme einer Hilfeleistung des Konsularbeamten im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG steht nicht entgegen, dass die Zentrale des Auswärtigen Amtes maßgeblich an der Organisation der Rückholflüge mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 19).

    Unter Auslagen im Sinne dieser Vorschrift sind die zur Hilfe bestimmten Sach- und Geldmittel zu verstehen, die entweder unmittelbar dem Hilfsbedürftigen zugewandt werden oder unmittelbar zur Hilfs- oder Schutzgewährung bestimmt sind und zu diesem Zweck einem Dritten zugewandt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 20).

    Mangels subjektiver Rechtsverletzung kommt es nicht darauf an, welche Rechtsgrundlage für das teilweise Absehen von Auslagenersatz in Betracht kommt, etwa § 6 Abs. 2 Satz 2 KonsG, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 25) oder angesichts unterschiedlich ausgelasteter Flüge bei gleicher Flugstrecke mit dadurch bedingten Unterschieden in der Pro-Kopf-Belastung Gleichbehandlungsgesichtspunkte.

    Die Erfüllung der im Konsulargesetz geregelten Aufgaben obliegt nach § 1 Abs. 2 und 4 und § 2 GAD dem Auswärtigen Dienst als einheitlicher Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 24).

  • VG Berlin, 17.12.2021 - 34 K 313.21

    Ersatzanspruch des Auswärtigen Amtes für Auslagen im Zusammenhang mit der

    bb) Der Annahme einer Hilfeleistung des Konsularbeamten im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG steht nicht entgegen, dass die Zentrale des Auswärtigen Amtes maßgeblich an der Organisation der Rückholflüge mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 19).

    Unter Auslagen im Sinne dieser Vorschrift sind die zur Hilfe bestimmten Sach- und Geldmittel zu verstehen, die entweder unmittelbar dem Hilfsbedürftigen zugewandt werden oder unmittelbar zur Hilfs- oder Schutzgewährung bestimmt sind und zu diesem Zweck einem Dritten zugewandt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 20).

    Mangels subjektiver Rechtsverletzung kommt es nicht darauf an, welche Rechtsgrundlage für das teilweise Absehen von Auslagenersatz in Betracht kommt, etwa § 6 Abs. 2 Satz 2 KonsG, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 - juris Rn. 25) oder angesichts unterschiedlich ausgelasteter Flüge bei gleicher Flugstrecke mit dadurch bedingten Unterschieden in der Pro-Kopf-Belastung Gleichbehandlungsgesichtspunkte.

    Die Erfüllung der im Konsulargesetz geregelten Aufgaben obliegt nach § 1 Abs. 2 und 4 und § 2 GAD dem Auswärtigen Dienst als einheitlicher Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 29.03.2019 - 2 B 50.18

    Klage gegen das teilweise Ruhen der Versorgungsbezüge eines Soldaten; Kürzung der

    Sie beschränkt sich auf den Vortrag, das Berufungsgericht weiche von dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - und von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 - ab, indem es entgegen diesen Entscheidungen nicht beachtet habe, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit die konkreten Umstände, die von typisierenden Bestimmungen - wie vorliegend § 55b Abs. 3 Satz 1 SVG a.F. - nicht oder nur unzureichend erfasst würden, stets auch unabhängig von der Geltung eines "strikten Gesetzesvorbehalts" zu würdigen seien.

    Auch das des Weiteren von der Beschwerde angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 - (Buchholz 401.85 VwKostG Nr. 9) ist nicht zu § 55b Abs. 3 Satz 1 SVG a.F. und deshalb ebenfalls nicht zu derselben Rechtvorschrift i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ergangen, sondern zu § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse - Konsulargesetz - vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 4 A 1128/11

    Verpflichtung zur Rückzahlung von an ein Kind gewährter Konsularhilfe durch die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 -, NJW 2009, 2905 ff.

    BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 -, NJW 2009, 2905 ff; Hofmann/ Glietsch, a. a. O., Anmerkung 1.2 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 -, NJW 2009, 2905.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 -, NJW 2009, 2905.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2019 - 10 S 19.19

    Notlage i.S. des BKonsG § 5 Abs 1 S 1

    Notlage i.S. des § 5 Abs. 1 S 1 Konsulargesetz (juris: BKonsG) ist ein Zustand der Bedrängnis, d.h. eine Situation, in der eine Person dringend Hilfe benötigt ("akute Hilfsbedürftigkeit") (Vergleiche:. BVerwG, 2009-05-28, 7 C 13/08, NJW 2009, 2905).

    Sinn und Zweck des § 5 KG ist es, die Konsularbeamten zu ermächtigen, Deutschen, die im Konsularbezirk in eine wie auch immer geartete akute Notlage geraten, zur Behebung dieser Notlage auch materielle Hilfe zu leisten, um sofort wirksam helfen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 13 u.15).

    Soweit die Antragstellerin zu 2. weiterhin sich auf eine einschränkende Auslegung des § 5 KG in Hinblick auf eine staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG beruft (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 17 zu den Kosten für einen Hubschraubereinsatz im Ausland nach einer Entführung), berücksichtigt sie nicht, dass die staatliche Schutzpflicht grundsätzlich unbestimmt ist und insoweit ein Gestaltungsspielraum besteht, wie ihr nachgekommen wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2018 - 1 A 282/07

    Prüfung der Norm des § 55b Abs. 3 S. 1 SVG a.F. im Soldatenversorgungsrecht wegen

    c) Soweit die Klägerin in ihrem Berufungsvorbringen auf Rechtsprechung verweist, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei typisierenden Gesetzesbestimmungen auch im Bereich gebundener Verwaltungsentscheidungen als ergänzendes, die Würdigung des Einzelfalles erst ermöglichendes Korrektiv angewandt hat, BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris, Rn. 19; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13/08 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Juni 2008 - 19 B 870/08 -, juris, Rn. 11, und vom 26. Mai 2009 - 18 E 1230/08 -, juris, Rn. 11; zum Ganzen - zum Teil kritisch - auch Naumann, Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen gebundener Entscheidungen, DÖV 2011, 96 ff., bezieht sich dies auf Rechtsmaterien (Ausländerrecht, Prüfungsrecht, öffentlich-rechtliche Geldforderung), die keine hinreichende Vergleichbarkeit mit dem hier zur Entscheidung stehenden Fall aufweisen und für die - anders als für das Versorgungsrecht der Beamten und Soldaten - insbesondere kein strikter Gesetzesvorbehalt gilt.
  • VG Berlin, 01.02.2013 - 4 K 262.10

    Kostenerstattung für Bankprüfung durch Prüfungsverband deutscher Banken;

    Diesen Erstattungsanspruch kann die Beklagte durch Verwaltungsakt geltend machen, weil aus der Verpflichtung des geprüften Unternehmens zur Kostenerstattung die Befugnis folgt, die öffentlich-rechtliche Erstattungsforderung durch Leistungsbescheid geltend zu machen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, NJW 2009, 2905 [2906 zu Rn. 24] bezüglich § 5 Abs. 5 Satz 1 KonsG).

    Abgesehen davon, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ohnehin das gesamte staatliche Eingriffshandeln begrenzt, ist dessen Geltung im Bereich der Kostenerstattung ausdrücklich anerkannt (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 5.05 -, BVerwGE 125, 101 = NVwZ 2006, 1182 [1183 Rn. 21]; 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, Rn. 37 Abdruck Seite 16; Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, NJW 2009, 2905 [2906 Rn. 26]; Urteil vom 4. Mai 1982 - BVerwG 1 C 190.79 -, BVerwGE 65, 292 [296]; Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7. September 1990 - OVG 5 B 39.89 -, OVGE 19, 20 [22] zu den engeren Voraussetzungen bei der Erstattung der Kosten der Ersatzvornahme, sowie das bereits zitierte Urteil vom 19. Februar 1992 bei Rn. 27, wo allerdings die Höhe der Kosten nicht im Streit stand).

  • VG Köln, 19.05.2011 - 26 K 4731/09

    Zulässigkeit der Rückforderung von gewährter Konsularhilfe für Rücktransport des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13/08 -, Juris, Rdnr. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13/08 -, a.a.O., Rdnr. 25.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09

    Konsularische Hilfe; Deutsche Botschaft in Kinshasa; Leistungsklage;

    Das Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978 (BGBl. I S. 301), das in § 21 Abs. 1 die Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kosten - nämlich Gebühren oder Auslagen (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes) - vorsieht, ist dagegen nicht einschlägig (vgl. dazu jetzt: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, UA 9 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 10 S 2.13

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde; Konsularische Hilfe; Fahndung

  • VG Köln, 07.04.2011 - 26 K 1551/10

    Voraussetzungen für die Rückzahlung von Konsularhilfen

  • VG Berlin, 03.11.2021 - 34 L 143.21
  • VG Köln, 14.06.2013 - 2 K 2255/13

    Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für den Erlass eines die Ersatzpflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2011 - 10a N 6.11

    Auslagenerstattung durch Verwandte nach dem KonsG für Krankenhauskosten

  • VG Köln, 24.03.2021 - 21 K 6143/19
  • OLG Frankfurt, 21.09.2023 - WpÜG 1/21

    Zur gesonderten Erstattung von Kosten der BaFin bei gesonderter Prüfung im

  • VG Berlin, 24.08.2023 - 3 L 243.23

    Einstweilige Anordnung zur Gestattung des Schulbesuchs an Auslandsschule

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